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Zur Sicherung rechtsstaatlicher Prinzipien sind neben der Schaffung moderner Staatsverfassungen zusätzliche Maßnahmen auf unterverfassungsrechtlicher Ebene erforderlich. Insbesondere dem Verfahrensrecht (Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht) kommt in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu. Der grundrechtssichernde Charakter des Verfahrensrechts wird in den südosteuropäischen Transformationsländern noch nicht allseits erkannt.
Im Bereich des Strafverfahrensrechts hat das Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa (RSP SOE) im Programmjahr 2007 primär Maßnahmen zur Förderung der Verfahrensrechte von Beschuldigten/Angeklagten und ihrer Verteidigung im Strafverfahren sowie zum Opferschutz durchgeführt. Die Förderung eines rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechenden Strafverfahrensrechts zählt zu den Themenschwerpunkten des Rechtsstaatsprogramms Südosteuropa, weil er einen unmittelbaren Bezug zu rundrechtlichen Garantien bzw. zu deren Sicherung und den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention und universeller Menschenrechtsabkommen hat.
Auch bei der Entwicklung des Verwaltungsverfahrensrechts handelt es sich um eine Aufgabe, die sich in allen Ländern der Region stellt. Verwaltungsverfahrensrecht ist in allen post-kommunistischen Ländern unterentwickelt. Dies hängt mit dem Verständnis bzw. Nicht-Verständnis des Verhältnisses von Individuum und Staat in diesen Ländern während der kommunistischen Herrschaft zusammen. Einem totalitären Staat ist das Konzept fremd, dass der Einzelne dem Staat gegenüber Individualrechte einklagen kann. Als Mittel zur Durchsetzung von Rechten des Bürgers gegen den Staat existierte das Verwaltungsprozessrecht während der kommunistischen Regime in den Ländern der Region nicht.
Das Verwaltungsverfahrensrecht ist für den Aufbau und die Festigung eines demokratischen Rechtsstaats ebenso wie das Strafverfahrens- und das Verfassungsprozessrecht indes unabdingbar, weil es eine grundrechts- und damit rechtsstaatssichernde Funktion hat. Das RSP SOE will mit seinen Maßnahmen das Bewusstsein für diese wichtige Funktion des Verwaltungsverfahrensrechts schaffen und mögliche Reformansätze diskutieren.
Größere Defizite bestehen daneben hinsichtlich des Zugangs der Bürger zur Justiz, der Verfahrensdauer sowie der Effizienz von Gerichten. Die Bemühungen technischer Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit, die Länder der Region dabei zu unterstützen, die infrastrukturellen Voraussetzungen für effiziente Gerichts- und Verwaltungsverfahren zu schaffen, begleitet das RSP SOE durch Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und Effizienz in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, zur Korruptionsbekämpfung sowie einer verstärkten Bürgerbeteiligung.