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Dr. Stefanie Rothenberger

Leiterin des Rechtsstaatsprogramms Subsahara-Afrika

Dr. Stefanie Rothenberger ist seit Anfang September 2020 Auslandsmitarbeiterin für das Rechtsstaatsprogramm Subsahara-Afrika Staaten mit Sitz in Nairobi.

Zuvor war sie im Protokoll des Deutschen Bundestages tätig, wo sie für die internationalen Beziehungen des Präsidenten sowie der Vizepräsidenten/innen des Deutschen Bundstages, u.a. mit Blick auf die arabische Welt und Afrika zuständig war. Während ihrer Tätigkeit verbrachte sie zwei längere Sprachfortbildungen Arabisch im Oman. Ihre berufliche Laufbahn begann sie beim Bundesrat, für den sie für eineinhalb Jahre nach Brüssel entsandt wurde, sowie bei der Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) in Rom.

 

Sie hat Rechtswissenschaften in München, Lausanne und Heidelberg studiert und im Anschluss zu einem Thema aus dem internationalen Umweltrecht am Max-Planck-Institut für Völkerrecht in Heidelberg sowie an der University of British Columbia in Vancouver promoviert. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie in Hamburg, Wien und Brüssel.

 

Sie spricht Englisch, Französisch, Italienisch und Arabisch.

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stefanie.rothenberger@kas.de +254 020 261 0021 +254 116 61 00 21/2/3

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Rule of Law in Africa

Kenya’s Supreme Court Writes a Further Chapter in the History of the Rule of Law in Africa

A shorter version of this article first appeared under the title “Gute Nachrichten aus Afrika: Kenias Justiz behauptet sich” on 11 May 2022 in the “Einspruch Exklusiv” section of the Frankfurter Allgemeine Zeitung newspaper.

Monicah Mwangi, Reuters

Der kenianische Supreme Court schreibt afrikanische Rechtsstaatsgeschichte fort

Zum Scheitern der Building Bridges Initiative von Präsident Kenyatta

Das oberste kenianische Gericht hat ein Projekt gestoppt, mit dem das Staatsoberhaupt sich angeschickt hatte, die Verfassung des Landes in wesentlichen Punkten zu ändern. Dass die Obersten Richter in ihrem Urteil stellenweise hinter den Entscheidungen der unteren Instanzen zurückblieben, hat manche enttäuscht. Dennoch bleibt festzuhalten: Das Glas der richterlichen Unab­hängigkeit in dem ostafrikanischen Staat ist mindestens halbvoll.

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