Bosnien-Herzegowinas (un)mögliche Wahl: Eine rechtspolitische Analyse
In Bosnien und Herzegowina (BuH) fanden im Oktober 2018 Wahlen statt. Gewählt wurden (1) die drei, verschiedenen Ethnien zugehörigen, Mitglieder der Präsidentschaft, (2) das gesamtstaatliche Parlament von BuH, (3) das Parlament der Entität: Föderation von BuH, (4) die Versammlung der 10 Kantonsparlamente in der Föderation, (5) der Präsident und der Vizepräsident der Entität: Republik Srpska (RS) sowie (6) die Nationalversammlung der RS. Jedoch wäre es zutreffender zu sagen, dass die Wahlen in BuH auch jetzt noch nicht ganz abgeschlossen sind, da das Parlament von BuH und das Parlament der Föderation von BuH immer noch nicht vollständig konstituiert sind. Wie kann es sein, dass die Wahlen immer noch andauern, obwohl sie doch im Oktober 2018 stattfanden? Die Antwort ist im komplexen Wahlrecht in BuH und in einer Entscheidung des bosnischen Verfassungsgerichts zu finden. Nachfolgend stellen wir kurz das komplexe Wahlrecht und danach eine (umstrittene) Entscheidung des Verfassungsgerichts dar.