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Dr. Mahir Muharemović

Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Projektkoordinator

Arbeitsschwerpunkte:

 

Rechtsstaat und Justiz in Bosnien-Herzegowina, Serbien, Kroatien und Montenegro

 

Berufserfahrung:

 

Strafrichter

Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät Tuzla

 

Akademische Ausbildung:

 

Doktor der Rechtswissenschaften ( Juristische Fakultät der Universität Tuzla)

Master of Laws in Public and International Law  ( Juristische Fakultät der Universität Tuzla)

Justizexamen

Diplom Jurist ( Juristische Fakultät der Universität Tuzla)

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Publikácie

IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Rechtsstaatlichkeit in Südosteuropa: Schlaglichter 2024

Ein Rückblick auf die Entwicklungen in Südosteuropa im vergangenen Jahr

In Südosteuropa haben im vergangenen Jahr einige Länder Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit gemacht, andere erlebten allerdings auch Rückschritte, was die vielfältigen Herausforderungen in der Region verdeutlicht. Zutreffend zeigt unter anderem der neueste Rule of Law Index des World Justice Project (WJP) ein gemischtes Bild: Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro zeichnen sich mit verbesserten Werten aus, insbesondere bei der Bekämpfung von Korruption. Auch Nordmazedonien verzeichnete einen Anstieg seines Gesamtwertes, was auf positive Entwicklungen in verschiedenen Bereichen hindeutet. Kroatien und Serbien hingegen mussten einen Rückgang ihrer Rechtsstaatlichkeitswerte hinnehmen, was insbesondere auf der Einschränkung von Grundrechten und der stockenden Korruptionsbekämpfung beruht. Auf ihrem Weg in die Europäische Union (EU) zeigten die Kandidatenländer ein Engagement zur Angleichung an EU-Standards, allerdings behinderten anhaltende Probleme in der Justiz, schwieriger Kampf gegen Korruption und politische Instabilität die Entwicklung. In den drei südosteuropäischen EU-Mitgliedstaaten stellten sich ähnliche Herausforderungen. Die politische Polarisierung, die Unabhängigkeit und Effektivität der Justiz sowie die Eingriffe in die Medien- und Pressefreiheit bleiben in allen südosteuropäischen Ländern eine Herausforderung.

Adobe Stock / Shutter2U / Generiert mit KI

IBAR: Der Zwischenbericht zur Rechtsstaatlichkeit im EU-Beitrittsprozess

Zur Rolle und Aussagekraft des IBAR als Wegmarke der europäischen Integration für Montenegro und andere südosteuropäische Staaten

Am 25. Juni 2024 bescheinigte die EU-Kommission Montenegro als erstem Land des Westlichen Balkans, die Hürde des IBAR genommen zu haben. Der „Interim Benchmark Assessment Report“, ein Zwischenbericht über die Rechtsstaatlichkeit, dient als Maßstab für den Fortschritt eines EU-Beitrittskandidaten in diesem Bereich. Ein positiver IBAR ist eine Bestätigung der erfolgreichen Schritte im Rahmen der Verhandlungskapitel 23 (Justiz und Grundrechte) und 24 (Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit) des Beitrittsverfahrens und ist wegweisend für den weiteren Reformweg. Die Entscheidung wurde in Montenegro als ein positives Signal aus Brüssel und generell als ein Zeichen für die wachsende Bereitschaft der EU, neue Mitglieder aufzunehmen, aufgenommen. Einige Experten äußerten jedoch Bedenken hinsichtlich der im Berichtsverfahren angelegten Maßstäbe und mahnten weitere Reformen an. Doch was bedeutet der IBAR für den weiteren Weg eines Landes in die EU? Im Folgenden geht es um seine Relevanz im EU-Beitrittsprozess der Kandidatenländer Serbien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien sowie Montenegro.

Rechtsstaatsprogramm Südosteuropa

Rechtsstaatsentwicklungen im Überblick: Turbulentes Wahljahr in Bosnien und Herzegowina

Rettungsversuche des gestörten Rechtssystems und wesentliche Entscheidungen des Hohen Repräsentanten Christian Schmidt

Bosnien und Herzegowina (BiH) durchlebt seit Mitte 2021 eine tiefe verfassungsrechtliche und politische Krise. Nachdem 2021 mehrere Entscheidungen des Verfassungsgerichts von BiH (VerfG BiH) und eine wichtige Entscheidung des Hohen Repräsentanten für BiH (HR BiH) zur Frage des Staatseigentums und der Kompetenzen des Staates BiH ergangen waren, hat es auf der gesamtstaatlichen Ebene keine nennenswerte gesetzgeberische Aktivität gegeben. Damit sind das Parlament und die Regierung von BiH ihren gesetzlichen Aufgaben nicht nachgekommen und haben faktisch weiter an Bedeutung verloren. Die Schwächung des Zentralstaates nützt indessen den Sezessionisten in BiH, die den Staat zunehmend destabilisieren. Das VerfG BiH und der HR mussten im Jahr 2022 mehrere bedeutende Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen und die unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen am 2. Oktober 2022 erfolgreich abgehaltenen Wahlen lassen hoffen, dass die Organe des Gesamtstaates gefestigt werden. Die Verleihung des Status eines EU-Beitrittskandidaten am 15.12.2022 könnte zudem zum Momentum für eine dringend notwendige Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit in BiH werden.

Dado Ruvic, Reuters

Der blockierte Staat

Bosnien und Herzegowina zwischen EU-Perspektive und politisch verursachter Lähmung

Seine Verfassung wurde Bosnien und Herzegowina 1995 ganz wesentlich von außen gegeben: Als Bestandteil des Friedens­abkommens von Dayton sollte sie durch eine an ethnischen Trennlinien orientierte Machtteilung in erster Linie den Frieden wahren – auf Kosten der Effizienz. Der Staat funktioniert, soweit seine politischen Eliten es wollen. Die vergangenen Jahre und Monate aber waren gekennzeichnet von Blockade und zunehmenden ethnonationalen Egoismen.

Jennifer Boyer/flickr/CC-BY 2.0

Ausgangssperre verfassungswidrig

Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien- Herzegowina

Bosnien und Herzegowina (genauer gesagt die Entität „Föderation von Bosnien und Herzegowina“, welche etwas mehr als die Hälfte des Landes einschließlich der Hauptstadt Sarajevo umfasst) hat zu Beginn der Corona-Pandemie eine der strengsten Ausgangssperren in Europa für zwei Gruppen verhängt: Minderjährige und ältere Menschen über 65 Jahre. Diese Ausgangssperre war nun Gegenstand einer Entscheidung des bosnischen Verfassungsgerichts. Das Gericht hob die Maßnahme nicht vollständig auf, ordnete jedoch eine kurzfristige Überarbeitung an. Die verhängte Ausgangssperre entspricht nicht der erforderlichen Verhältnismäßigkeit. Es ist eine der ersten Entscheidungen eines Verfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Sofortmaßnahmen, die während der Corona-Krise verhängt wurden. Andere Verfassungsgerichte in südosteuropäischen Ländern werden voraussichtlich bald Entscheidungen treffen.

© Sandro Weltin / Council of Europe

Bosnien-Herzegowinas (un)mögliche Wahl: Eine rechtspolitische Analyse

In Bosnien und Herzegowina (BuH) fanden im Oktober 2018 Wahlen statt. Gewählt wurden (1) die drei, verschiedenen Ethnien zugehörigen, Mitglieder der Präsidentschaft, (2) das gesamtstaatliche Parlament von BuH, (3) das Parlament der Entität: Föderation von BuH, (4) die Versammlung der 10 Kantonsparlamente in der Föderation, (5) der Präsident und der Vizepräsident der Entität: Republik Srpska (RS) sowie (6) die Nationalversammlung der RS. Jedoch wäre es zutreffender zu sagen, dass die Wahlen in BuH auch jetzt noch nicht ganz abgeschlossen sind, da das Parlament von BuH und das Parlament der Föderation von BuH immer noch nicht vollständig konstituiert sind. Wie kann es sein, dass die Wahlen immer noch andauern, obwohl sie doch im Oktober 2018 stattfanden? Die Antwort ist im komplexen Wahlrecht in BuH und in einer Entscheidung des bosnischen Verfassungsgerichts zu finden. Nachfolgend stellen wir kurz das komplexe Wahlrecht und danach eine (umstrittene) Entscheidung des Verfassungsgerichts dar.

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