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Zur Erinnerung an Peter FECHTER (14. Januar 1944 – 17. August 1962)

anlässlich seines 45. Todestages

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Am 17. August 1962, mittags gegen 14.15 Uhr, versuchten der nicht einmal 18 Jahre alte Bauarbeiter Peter Fechter und sein gleichaltriger Arbeitskollege und Freund Helmut Kulbeik die Berliner Mauer in der Zimmerstraße, die den östlichen Stadtbezirk Mitte und den westlichen Kreuzberg trennte, zu überwinden und nach Westberlin zu gelangen. Während Kulbeik dies trotz sofort einsetzenden Gewehrfeuers schaffte, wurde Fechter, der in der Flucht innehielt, von mehreren Schüssen in Bauch und Hüfte getroffen und blieb schwer verletzt auf östlicher Seite unmittelbar an der Mauer liegen. Erst nach etwa 50 Minuten, in denen er vergeblich um Hilfe rief, bargen ihn die DDR-Grenzposten unter dem Sichtschutz einer künstlich errichteten Nebelwand und brachten ihn in ein Krankenhaus, wo er kurz darauf verstarb.

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Unmittelbar vor Errichtung der Mauer in Berlin am 13. August 1961 hatte die Fluchtbewegung aus der DDR einen neuen Höhepunkt erreicht. 2,5 Millionen Menschen waren seit ihrer Gründung im Oktober 1949 in den Westen geflohen, seit Anfang 1961 hatten ca. 150.000 Menschen die DDR verlassen. Wer dies illegal tat, musste damit rechnen, als „Grenzverletzer“ erschossen zu werden. Insgesamt kamen an der innerdeutschen Grenze und der Berliner Mauer zwischen 1949 und 1989 knapp 960 Menschen zu Tode – darunter auch Angehörige des DDR-Grenzregimes bei der Fluchtabwehr.

Peter Fechter war nicht der erste Tote an der Mauer, aber er war der erste, der öffentlich starb. Dies und die dramatischen Umstände seines Sterbens machten ihn zu dem mit Abstand bekanntesten Maueropfer. Wegen Vorbereitungen zu einer Filmproduktion über die Mauer waren auf westlicher Seite Kameraleute und Fotografen und auch Polizei zugegen, und es sammelte sich rasch eine mehrhundertfache Menschenmenge an, aus der den Ostberliner Grenzern „“Mörder“ Mörder!-Rufe“ entgegenschlugen. Man warf dem Schwerstverletzten Verbandszeug zu, konnte ihm aber weiter nicht helfen. Amerikanische Soldaten – der alliierte Sektorenübergang Checkpoint Charlie/Friedrichstraße lag nur ca. 100 Meter entfernt – hätten in Uniform Ostberliner Boden betreten dürfen, wurden aber von dem US-Stadtkommandanten Watson mit dem Befehl „Stand fast! Do nothing!“ zurück gehalten. Die Ostberliner Grenzposten waren konsterniert und kopflos und durften ohne Erlaubnis eines Offiziers, der vorerst nicht anwesend war, den Grenzstreifen nicht betreten. Sie sagten später aus, sie hätten Gewaltmaßnahmen von den bewaffneten Polizeikräften auf der Gegenseite befürchtet, wenn sie nach vorn gegangen wären. Hier zeigte sich in den Schicksalen und Verhaltensweisen aller Beteiligten die Mauer nicht nur als Endstation individuellen Freiheitsstrebens, sondern auch als Grenze für Zuständigkeiten und Einsatzbereitschaft. Und es zeigte sich, dass sie ständig die Gefahr explosiver Ausschreitungen barg.

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Grenzsperren am Übergang Prinzen-/ Heinrich Heine-Straße, aufgenommen am 4.12.1961 in Berlin-Kreuzberg

Die Bilder von Peter Fechters Todeskampf an der Mauer gingen um die ganze Welt. Sie offenbarten den diktatorischen Charakter eines Systems, das den Wunsch nach persönlicher Freiheit mit dem Tode bestrafte. Das SED-Zentralorgan Neues Deutschland ‚klärte’ die Schuldfrage, indem es schrieb, West-Berliner „Frontstadtbanditen“ hätten Fechter „zum Selbstmord angestiftet“ (29.8.1962). In ähnliche Richtung ging die Antwort des sowjetischen Regierungschefs Nikita Chruschtschows an Bundeskanzler Konrad Adenauer, als dieser ihm Ende August 1962 schrieb: „Es gibt in der Welt bestimmte elementare Regeln menschlichen Zusammenlebens, die von allen Mitgliedern der Völkergemeinschaft selbst im Kriege respektiert werden. Dazu gehört die Hilfeleistung in Todesnot. Einem jungen Deutschen wurde sie mitten in einer Großstadt der zivilisierten Welt vor unseren Augen verwehrt.“

Die Vorgänge vom 17. August hatten in Westberlin tagelange Unruhen und Demonstrationen zur Folge. Sie richteten sich gegen die DDR-Grenzer, gegen sowjetische Fahrzeuge und Einrichtungen, aber auch gegen amerikanisches Militär wegen der unterbliebenen Hilfeleistung. Unmittelbar nach den Ereignissen wurde aus der Bevölkerung nahe der Stelle des gescheiterten Fluchtversuchs auf westlicher Seite ein Holzkreuz errichtet, das jahrzehntelang Mahnmal und Gedenkort blieb. Weit über 6.000 Menschen besuchten ihn am 1. Jahrestag des Todes von Peter Fechter. 1999 wurde das Kreuz ersetzt durch eine bronzefarbene, 2.60 Meter hohe Stahlsäule von Karl Biedermann mit der Inschrift: „Peter Fechter 1944 – 1962... Er wollte nur die Freiheit“. Neben der Stele markiert ein Kreis in den Boden eingelassener roter Basaltsteine den Ort, an dem Peter Fechter niedergeschossen wurde.

Drei Tage nach Fechters Tod hatte die Bundesregierung erklärt, man werde die Mörder vor Gericht bringen. Nach dem Untergang der DDR wurde dies möglich. Im November 1996 stufte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe tödliche Schüsse auf Flüchtende an der Mauer als schwerstes kriminelles Unrecht ein. Im März 1997 verurteilte eine Kammer des Landgerichts Berlin zwei der vier Todesschützen wegen gemeinschaftlichen Totschlags und versuchten Totschlags zu Freiheitsstrafen von 20 und 21 Monaten, die allerdings, wie in den meisten übrigen Mauerschützen-Prozessen, zur Bewährung ausgesetzt wurden; seinerzeit waren die Schützen von ihrem Vorgesetzten mit einer Prämie bedacht worden. Bei Beginn des Prozesses wurde der bis dahin als vernichtet geltende DDR-Obduktionsbericht bekannt. Aus ihm ging hervor, dass Fechter auch bei sofortiger medizinischer Hilfe keine Überlebenschance gehabt hätte – ein Beckendurchschuss hatte Arterie, Hauptvene und Harnleiter zerfetzt.

Peter Fechters hilflos-qualvolles und unwürdiges Sterben an der Mauer schadete dem Ansehen der DDR womöglich mehr als ein Jahr zuvor die Errichtung der Mauer selbst. Erst das grausame und sinnlose Sterben eines Siebzehnjährigen öffnete der Welt die Augen für den zutiefst inhumanen Charakter dieses angeblichen „antifaschistischen Schutzwalles“ und für die diktatorische Gewalt des SED-Regimes. Peter Fechters Tod machte die Mauer zum Inbegriff für Unfreiheit und Unterdrückung. Er selbst wurde zur Symbolfigur für die vielen Menschen, die bei Fluchtversuchen an der innerdeutschen Grenze starben und zum Symbol eines ungebrochenen Freiheitswillens.

Quellen und Literatur:

„Bericht über das besondere Vorkommnis im Abschnitt der IV. Grenzabteilung, Charlottenstraße, am 17.8.1962, 14.15 Uhr, mit Anwendung der Schusswaffe gegen Grenzverletzer“. In: Werner Filmer/Heribert Schwan: Opfer der Mauer. Die geheimen Protokolle des Todes. München 1991, S. 104-106; Roman Grafe: „Ein Akt barbarischer Unmenschlichkeit“. Der Tod des Mauerflüchtlings Peter Fechter vor 40 Jahren. In: Deutschland Archiv 35 (2002), S. 793-798 (ähnlich in: Süddeutsche Zeitung, 1.3.1997); Christoph Hamann: Schnappschuss und Ikone. Das Foto von Peter Fechters Fluchtversuch. In: Zeithistorische Forschungen 2 (2005); Kurt L. Shell: Bedrohung und Bewährung. Führung und Bevölkerung in der Berlin-Krise. Köln und Opladen 1965, S. 359-365; Knut Teske: Gegen das Vergessen. In: Die Welt, 14.8.1999

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Dr. Manfred Agethen

Research Assistant