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Kampfbegriff „direkte Demokratie“

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Für sich genommen ist der Begriff der „direkten Demokratie“ unklar. Zum einen wird er in Abgrenzung zum Repräsentationsprinzip verwendet. Es geht um eine Willensäußerung der Bürger, des Volkes, anstelle des sie repräsentierenden Parlaments oder eines anderen Repräsentanten, zum Beispiel des Staatsoberhauptes. Das repräsentativ ausgestaltete Regierungssystem soll dabei ergänzt, umgangen oder – in der Extremposition – auch abgeschafft werden. Das Attribut „direkt“ meint folglich nicht die Qualität der Demokratie, sondern die „technische“ Ausgestaltung bzw. Ergänzung des Regierungssystems mit plebiszitären Elementen.

Zum anderen wird mit dem Begriff sehr oft der Anspruch erhoben, „direkte Demokratie“ gehe mit einer höheren Demokratisierung der Gesellschaft einher. In diesem Sinne bezieht sich der Begriff demnach auf die Verfassungsform der Demokratie, die von der Diktatur abzugrenzen ist.

Im Gemeingebrauch fallen beide Aspekte, Verfassungsform und Regierungssystem, zusammen. Wer von „direkter Demokratie“ spricht, erweckt aufgrund dieser begrifflichen Ungenauigkeit folglich den Anschein, als gehe es bei den „direktdemokratischen“ Abstimmungen um eine „bessere“ Demokratie, während der Parlamentarismus eine „schlechtere“ Demokratie sei.

Beim Begriff der „direkten Demokratie“ schwingt also häufig eine Qualitätszuordnung mit. Er baut einen Gegensatz zum parlamentarischen Regierungssystem auf, in dem die Regierung von der Parlamentsmehrheit getragen wird und politische Parteien bei der Willensbildung eine wichtige Rolle einnehmen. Der Parlamentarismus erscheint aus dieser Perspektive delegitimiert und Abgeordnete sowie Parteien gar als überflüssig. In diesem Sinne wird er in der politischen Debatte sehr oft als Kampfbegriff eingesetzt.

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