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Das volkswirtschaftliche Potential von Daten kann erst erschlossen werden, wenn sie die gesellschaftliche Anerkennung als Wirtschaftsgut erfahren und in einem klaren Rechtsrahmen verwendet werden können. Beide Aspekte sind Teil einer politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Diskussion.
Eines der zentralen Elemente des Strategiepapiers der Europäischen Kommission „Aufbau der europäischen Datenwirtschaft”, welches sich mit Einschränkungen des freien Datenverkehrs befasst, ist der Zugriff auf nicht-personenbezogene Daten und deren Wiederverwendung. Als politische Stiftung möchte die Konrad-Adenauer-Stiftung mit der vorliegenden Studie zu einem Datenrecht, im Einklang mit den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft, potenziell branchenübergreifende Rechtskonzepte zur Diskussion stellen, die die Zuordnung von Rechten für den Zugang, die Nutzung und die Wiederverwendung von digitalen Daten erleichtern. Bis auf die Daten, welche eindeutig als Open Data kategorisiert werden können, erscheint die Trennung zwischen personenund nicht-personenbezogenen Daten für die konkrete Fragestellung der Studie nach der Einführung eines besonderen Rechts an Daten mit eigentumsähnlicher Wirkung kaum möglich. Zwar entstehen beispielsweise die Sensordaten im Smart-Home-Bereich in keinem besonderen schöpferischen Akt, jedoch hängt der Datenoutput maßgeblich vom menschlichen Mitwirken ab.
Inhalt
Vorwort | 6
Abstract | 12
Digitalisierung der Zivilgesellschaft und Dateneigentumsordnung | 21
Der Eigentumsrechtliche Legitimationsgrund der verhaltensgenerierten Daten als ein Immaterialgüterrecht sui generis | 45
Rechtsnatur und Rechtsinhalt eines repräsentativen Dateneigentums der Bürger | 57
Datenagentur als Repräsentativorgan und zweckgebundenes Datensondervermögen | 77
Anmerkungen | 86
Der Autor und die Herausgeber | 94