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Die Konrad-Adenauer-Stiftung nutzte die Gelegenheit, zum Entwurf des nunmehr dritten Nationalen Aktionsplans (3. NAP) im Rahmen der deutschen Teilnahme an der Open Government Partnership (OGP) Stellung zu nehmen. Der Prozess zur Erarbeitung von Verpflichtungen, die ein offenes Regierungshandeln unterstützen sollen, konsolidiert unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft die eingebrachten Vorschläge über Konsultationsrunden und mündet in einem für jeweils zwei Jahre gültigen Nationalen Aktionsplan. https://www.open-government-deutschland.de/opengov-de
Bereits diese Konsultation ist ein Ausdruck der gelebten Kultur der Open Government in Deutschland. Nicht zuletzt, weil auch seit dem Anfang der Corona-Pandemie mehrere Vorhaben der Bundesregierung im Geiste der offenen Regierungsführung gestaltet waren. An dieser Stelle seien einige Vorhaben genannt: die Erarbeitung der Datenstrategie der Bundesregierung, die Projekte #UpdateDeutschland oder #WirVsVirus. Auch die direkte Involvierung des Kanzleramtschefs Prof. Helge Braun MdB und der Staatsministerin Dorothee Bär MdB in der Vergangenheit sind ein Ausdruck des Kulturwandels auf höchster Regierungsebene.
Interessanterweise waren diese Projekte aus Regierungsperspektive nicht eindeutig im Kontext einer offenen Regierungsführung der breite Öffentlichkeit präsentiert worden. So fehlt bspw. in der Datenstrategie jeder Hinweis zu Open Government, obwohl ein Viertel aller Maßnahmen Open Data gewidmet sind. Daher ist es künftig wichtig, bei ähnlichen Vorhaben einen direkten Verweis auf Open Government zu kommunizieren.
Eine Kultur der Regierungs- und Verwaltungsführung, die von den Prinzipien der Transparenz, der Rechenschaft und der Partizipation geleitet wird, kann einem Vertrauensverlust in die Politik entgegenwirken. Eine grundlegende Voraussetzung dafür sehen wir in einer soliden gesetzlichen Grundlage für Open Data in Deutschland. Bei der neuen Rechtlage, obwohl sie ein Schritt nach vorne darstellt, haben wir gewisse Bedenken, dass das gegeben ist. Anderseits haben die ehrgeizigen Vorhaben im dritten NAP das Potential, mancher dieser gesetzlichen Nachteile auszugleichen.
Wir glauben, dass die unterschiedlichen NAP-Maßnahmen im Open-Data-Bereich unter einer Maßnahme zu benennen sind – vor allem solche, die auf Maßnahmen aus dem ersten und zweiten NAP aufbauen.
Um die Breite des NAP künftig besser darzustellen, könnte es vielleicht sinnvoll sein, die Verpflichtungen bezogen auf einzelne Ministerien zu definieren, ohne sich dabei auf eine Maßnahme pro Institution zu beschränken. Eine Verpflichtung eines jeden Ministeriums zur Benennung von Maßnahmen im Rahmen des OGP-Prozesses würde zudem das Bewusstsein für die Ziele einer offeneren Regierungsführung stärken. Im Zuge der Corona-Pandemie hätten beispielsweise manche Politikvorhaben aus dem Gesundheitsministerium durchaus Platz im NAP finden können.
Im Folgenden greifen wir mit unserer Stellungnahme unter den zehn Vorschlägen konkrete Selbstverpflichtungen aus dem 3. NAP auf:
Selbstverpflichtung #4 – Besonders begrüßen wir die standardisierte Vereinfachung des Unternehmenszugangs zur öffentliche Beschaffung. Solche und ähnliche Maßnahmen haben das Potential, das Wettbewerbsklima zusätzlich zu stärken und Korruptionsgefahren deutlich zu minimieren. Die Datenbereitstellung im Open Contracting Data Standard sollte nicht nur angestrebt, sondern umgesetzt werden.
Selbstverpflichtung #8 – Die Förderung des Wissensaustausches im Open-Data-Umfeld zwischen Bund, Ländern und Kommunen durch den Aufbau eines Veranstaltungsformats mit einer jährlichen Konferenz sowie Workshop ist als Maßnahme grundsätzlich zu begrüßen. Den Herausforderungen (Siehe etwa KAS-Studien oder der Evaluationsbericht der Bundesregierung) im Open Data Bereich können diese Maßnahmen alleine jedoch nicht gerecht werden. Wir begrüßen die Stärkung der Position des Kompetenzzentrums Open Data (CCOD). Doch um neue systematische und innovative Wege im Open-Data-Bereich zu gehen, braucht man eine Einrichtung außerhalb der Bundesverwaltung. Die Unterstützung der Gründung eines Open Data Instituts hätte im 3. NAP Platz finden können oder zumindest die Bestrebung, das CCOD in diese Richtung weiter zu entwickeln.
Selbstverpflichtung #9 – Verwaltungsdaten-Informationsplattform (VIP) Wir unterstreichen die Feststellung, dass es an einer Übersicht, an welcher Stelle welche Daten in welcher Form durch öffentliche Institutionen vorgehalten werden, fehlt. Eine bessere Nutzbarmachung der Datenbestände setzt die genaue Kenntnis der Bestandsdaten voraus. Daher sehen wir in der Verpflichtung ein grundlegendes Potential, die Voraussetzungen für Open Data deutlich zu steigern.
Aus der Formulierung des NAP geht allerding ungenügend hervor, was genau mit der Selbstverpflichtung gemeint ist. Open Data ist offensichtlich nur ein Teil dessen, was die VIP bieten soll. GovData bietet Metadaten des Bundes, der teilnehmenden Länder und bislang leider weniger Kommunen an. Wir verstehen daher die Verpflichtung so, dass die VIP perspektivisch einen Überblick über Datensätze bieten soll, die in Behörden vorliegen und sich nicht nur auf Open Data beschränken.
Wir haben keinen Zweifel, dass das Statistische Bundesamt das Potential und die Ressourcen aufweisen kann, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Wir erinnern jedoch daran, dass wir in Deutschland keine Insellösung brauchen. GovData muss die zentrale Stelle für die Auffindbarkeit von allen Daten werden – auch von denen, die keine Open Data Tauglichkeit aufweisen.
Wir brauchen eine langfristige Vision
Wir glauben, dass eine künftige strategische Ausrichtung der zweijährigen Zyklen der Nationalen Aktionspläne (eine Empfehlungen der OGP) an eine Vision – „Was für eine Open Government möchten wir erreichen? – eine sinnvolle Komponente für eine langfristige Orientierung sein könnte. Darüber hinaus sind weitere Bemühungen möglich, um den gesamten Open Government Prozess zu institutionalisieren – mit Verpflichtungen von beiden Seiten, sowohl der Bundes- und Landesregierungen, also auch der Zivilgesellschafft.
Deutschland ist eine gefestigte Demokratie und ein funktionierender Rechtsstaat. Transparenz, Rechenschaftspflicht und Partizipation haben als Prinzipien einen hohen Stellenwert. Sie sind kein Selbstzweck und können immer weiterentwickelt werden.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung sieht sich auch künftig diesen Prinzipen verpflichtet und wird die Aktivitäten der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft zur offenen Regierungsführung aktiv begleiten.
Zur Beteiligungsplattform der OGP Deutschland für den Nationalen Aktionsplan gelangen Sie hier.