Erfolgreiche Transformation braucht Pragmatismus aber kein neues Sondervermögen
Nachhaltige Haushaltspolitik braucht keine Tricksereien
Nach dem historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 werden Wege gesucht, wie die Finanzierung der wirtschaftlichen Transformation sichergestellt werden kann. Als ein Weg wird immer wieder die Möglichkeit ins Spiel gebracht, ein „Sondervermögen“ nach Vorbild des Sondervermögens für die Bundeswehr aufzulegen. Es ist wichtig zu verstehen, dass dies kein „Vermögen“ ist; im Gegenteil enthält es Kreditermächtigungen in der genannten Höhe. Ein neuer Absatz im Grundgesetz war für die Einrichtung nötig, damit die jeweilige Aufnahme von Schulden im Haushaltsjahr, in dem sie tatsächlich aufgenommen werden, von den Bestimmungen der Schuldengrenze ausgenommen werden.