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Erste Direktwahlen zum Europäischen Parlament

von Christine Bach
Vom 7. bis 10. Juni 1979 wählten die Bürger der damals neun Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften die Mitglieder des Europäischen Parlaments erstmals direkt. Die Einführung der Direktwahl bereitete den Boden für die Erweiterung parlamentarischer Kompetenzen und sie war ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg zur Gründung der Europäischen Union am 7. Februar 1992 in Maastricht. Heute ist das Europäische Parlament nicht nur das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, sondern die einzige direkt gewählte supranationale Institution weltweit.

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​​​​​​​Etablierung des Parlamentarismus auf europäischer Ebene

Der Gedanke einer Direktwahl von Abgeordneten eines supranationalen europäischen Parlaments war bereits in den Gründungsdokumenten der Europäischen Union angelegt. Mit dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vom 18. April 1951 entstand zunächst die Gemeinsame Versammlung als ein Organ, dem ausschließlich Beratungs- und Kontrollrechte zugesprochen wurden. Artikel 21 des Vertrags über die Gründung der EGKS bestimmte: „Die Versammlung setzt sich zusammen aus Abgeordneten, die einmal jährlich nach dem von jedem Hohen Vertragschließenden Teil bestimmten Verfahren von den Parlamenten aus deren Mitte zu ernennen oder in allgemeiner direkter Wahl zu wählen sind.“ Mit dem Inkrafttreten der Römischen Verträge vom 25. März 1957 wurde dann die Gemeinsame Versammlung als Organ der drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und EURATOM) ins Leben gerufen. Am 19. März 1958 kam diese zu ihrer konstituierenden Sitzung in Straßburg zusammen. Darüber hinaus bekräftigten die Römischen Verträge den Auftrag, direkte Wahlen zu einer parlamentarischen Versammlung auf europäischer Ebene einzuführen:

„Die Versammlung arbeitet Entwürfe für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten aus. Der Rat erlässt einstimmig die entsprechenden Bestimmungen und empfiehlt sie den Mitgliedstaaten zur Annahme gemäß ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften (Art. 138 des EWG-Vertrags, Art. 21 des EGKS-Vertrags und Art. 108 des EAG-Vertrags).

Konkrete Schritte zur Umsetzung dieses Ziels unterblieben jedoch zunächst.

Die Abgeordneten der Gemeinsamen Versammlung bezeichneten sich selbst seit 1958 (deutsch und englisch), bzw. seit 1962 (alle Sprachen) als Europäisches Parlament. Offiziell wurde dieser Name jedoch erst mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am 1. Juli 1987. Auch die Befugnisse der Versammlung waren in den ersten beiden Jahrzehnten ihres Bestehens eng begrenzt. Im Wesentlichen hatten sie eine Kontroll- und Beratungsfunktion gegenüber der Hohen Behörde inne. Doch obwohl das Parlament innerhalb des Gefüges der Gemeinschaften lange Zeit eine eher schwache Position einnahm, wäre es verfehlt, seine politische Bedeutung zu unterschätzen, denn bereits seine bloße Existenz bewirkte, dass überzeugte Europäer aus den Mitgliedsstaaten der EGKS regelmäßig zusammenkamen, die europäische Idee öffentlich diskutierten und weiterentwickelten. Da die Mitglieder des Parlaments an einer Ausweitung ihrer Befugnisse selbst das größte Interesse hatten, waren es im Grunde genommen „die Abgeordneten selbst, die das Europaparlament mit Leidenschaft und Herzblut erschufen“ (Tobias Kaiser). Einen wichtigen Beitrag zu diesem Prozess der Parlamentarisierung leistete die frühe Bildung von länderübergreifenden Fraktionen – eine Entwicklung, die im EGKS-Vertrag ursprünglich überhaupt nicht vorgesehen war. Die Christlichen Demokraten aus den sechs Gründungsländern der EGKS nahmen hierbei eine Vorreiterrolle ein, sie waren die ersten, die sich bereits im September 1952 zu einer durch gemeinsame Wertvorstellungen und politische Grundansichten verbundenen Fraktion zusammenschlossen.

Bis 1979 rekrutierten sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments aus den Abgeordneten der nationalen Parlamente, insofern spiegelten die Mehrheitsverhältnisse des Parlaments stets die Mehrheitsverhältnisse in den Mitgliedsstaaten wider. Die Gesamtzahl der Abgeordneten erhöhte sich im Laufe dieser Zeit deutlich. Zuletzt (in der Legislaturperiode 2014-2019) setzte sich das Parlament aus 751 Abgeordneten aus 28 Nationen zusammen:

 

Zeitraum Zahl der Mitgliedstaaten Zahl der Abgeordneten
1952-57 Gemeinsame Versammlung der EGKS 6 78
1958-1972 Europäisches Parlament 6 142
1973-1979 9 198
1979/80 9 410
2014-2019 28 751
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Weiterentwicklung nach dem Gipfel von Den Haag

In den 1960er Jahren gab es sowohl auf europäischer Ebene als auch in verschiedenen nationalen Parlamenten Versuche, die Idee der Direktwahl voranzubringen. Diese blieben allerdings ohne Erfolg, da die Interessen der beteiligten Regierungen sich nicht in Einklang bringen ließen. Erst mit dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs, das vom 1. bis 2. Dezember 1969 in Den Haag stattfand, konnte die Stagnation überwunden werden. Bei diesem Treffen erhielt der Ministerrat den konkreten Auftrag, die Frage der direkten Wahlen zu prüfen und dem Europäischen Parlament Haushaltsbefugnisse einzuräumen. Infolge dieses Beschlusses einigten sich die Mitglieder des Rates am 21. April 1970 in Luxemburg darauf, bis zum 1. Januar 1975 die Finanzbeiträge der EG-Mitgliedstaaten schrittweise durch Mittel der Gemeinschaften zu ersetzen. Verbunden mit diesem Eigenmittelbeschluss des Rates war eine Ausweitung der Haushaltskontroll- und Genehmigungsrechtes des Parlaments. Am 1. Januar 1975 schließlich wurde das Parlament „zur letzten Instanz bei der Genehmigung des Haushaltsplans und damit zur zweiten Säule der europäischen Haushaltsbehörde neben dem Rat“ (Peter Becker). Mit dieser Ausweitung der parlamentarischen Rechte wurde nun aber auch die Frage der demokratischen Legitimation der Abgeordneten immer dringlicher – frei nach dem Grundsatz „No taxation without representation“.

Entscheidend für die weitere Entwicklung waren dabei die Beschlüsse des Pariser Gipfels vom 9. bis 10. Dezember 1974, die einen Arbeitsauftrag enthielten, der sich direkt an das Parlament richtete:

„Die Regierungschefs haben festgestellt, daß das Vertragsziel der allgemeinen Wahl des Europäischen Parlaments so bald wie möglich verwirklicht werden sollte. In diesem Punkt sehen sie mit Interesse den Vorschlägen des Parlaments entgegen und wünschen, daß der Rat 1976 hierüber befindet. (…) Da sich das Europäische Parlament aus Vertretern der Völker der in der Gemeinschaft vereinigten Staaten zusammensetzt, muß jedes Volk in angemessener Weise vertreten sein.Das Europäische Parlament nimmt am weiteren Aufbau Europas teil. Die Regierungschefs werden nicht verfehlen, die Auffassungen des Europäischen Parlaments, die sie hierzu im Oktober 1972 erbeten hatten, zu berücksichtigen. Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments werden erweitert, insbesondere durch Übertragung bestimmter Befugnisse im Gesetzgebungsverfahren der Gemeinschaften.“

Dem Auftrag, den das Parlament mit den Beschlüssen des Pariser Gipfels erhalten hatte, kam es bereits am 14. Januar 1975 nach und legte einen Vertragsentwurf für die Einführung der Direktwahl vor. Wegen teils erheblicher Differenzen der beteiligten Regierungen über den Wahlmodus und die Sitzverteilung im direkt gewählten Parlament verzögerten sich jedoch zunächst die weiteren Beschlüsse. Erst nachdem es gelungen war, in grundsätzlichen Fragen eine Übereinkunft zu erzielen, unterzeichnete der Ministerrat am 20. September 1976 den Rechtsakt über die allgemeine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Der Deutsche Bundestag ratifizierte diesen am 4. August 1977. Nach einigen Verzögerungen, die die Festsetzung des Wahltermins betrafen, empfahl der Europäische Rat schließlich am 7./8. April 1978 in Kopenhagen, die Direktwahlen vom 7. bis 10. Juni 1979 abzuhalten.

 

Wahlvorbereitungen der Christlichen Demokraten

Bereits am 8. Juli 1976 wurde in Luxemburg die Europäische Volkspartei (EVP) als „Partei der Christlichen Demokraten der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft“ gegründet. Keimzellen der EVP waren die „Europäische Union Christlicher Demokraten“ (EUCD) sowie die CD-Fraktion im Europäischen Parlament. Das Statut der EVP war unter Federführung des CSU-Politikers Hans August Lücker erarbeitet worden, der seit 1969 als Fraktionsvorsitzender der CD-Fraktion im Europäischen Parlament amtierte. Aus sieben Ländern der damaligen Mitgliedsstaaten der EG kamen die Gründungsparteien der EVP: Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg und Niederlande. Zum ersten Vorsitzender der EVP wurde der Belgier Leo Tindemans gewählt.

Am 22. Februar 1979 verabschiedete die EVP in Brüssel einstimmig ihre Wahlplattform, also das Wahlprogramm, das die wichtigsten Ziele für die politische Arbeit der christlichen Demokraten im direkt gewählten Parlament formulierte. Mit ihrer Wahlplattform stellten sich die CD-Politiker in die Tradition der Gründerväter Europas, sie sprachen sich für einen Ausbau der politischen Zusammenarbeit und eine Bekräftigung der demokratischen Grundlagen des Integrationsprozesses aus:

„Wir Christlichen Demokraten, Bürger für ein geeintes und brüderliches Europa, wollen das europäische Einigungswerk vollenden, das unsere großen Staatsmänner Robert Schuman, Alcide De Gasperi und Konrad Adenauer begonnen haben. Wir rufen alle politischen und gesellschaftlichen Kräfte auf, unter Einsatz ihres ganzen politischen Willens hierbei mitzuwirken. Denn es gibt nur eine Antwort auf die gegenwärtige Krise: Mehr Kompetenzen, mehr Mittel und mehr Autorität für Europa! Die Direktwahl soll die demokratische Legitimität dieses Parlaments erhöhen und damit das Gewicht und den Einfluß Europas stärken. Wir wollen die Stärkung der politischen Exekutive der Gemeinschaft und die Erweiterung der Befugnisse des Parlaments durch eine Änderung der Verträge. Wir rufen die 180 Millionen Wähler auf: Gehen Sie alle zur Wahl!“ (Auszug aus der Wahlplattform der EVP für die Direktwahl 1979)

Während sich die christlichen-demokratischen Politiker im Vorfeld der Wahl dezidiert zu liberalen Grundwerten bekannten („Gemeinsam für ein Europa freier Menschen“ lautete die zentrale Botschaft des Wahlmanifests), sprach sich der Bund der Sozialistischen und Sozialdemokratischen Parteien der Europäischen Gemeinschaften in seinem betont kapitalismuskritischen „Aufruf an die Wähler Europas“ für die „Schaffung einer neuen Ordnung auf der Grundlage der Werte des demokratischen Sozialismus“ aus.

In der Bundesrepublik lag die Organisation des Europawahlkampfs der CDU in den Händen des Generalsekretärs Heiner Geißler. Anders als die SPD, die mit ihrem Parteivorsitzenden Willy Brandt als Spitzenkandidat in den Wahlkampf zog, verzichtete die CDU auf die Aufstellung eines deutschlandweiten Spitzenkandidaten. Dem Aufbau und der Tradition von CDU und CSU entsprechend war der Wahlkampf der Union stattdessen föderal geprägt und die Aufstellung der Kandidaten erfolgte über Landeslisten. Allerdings gab es bei der CDU neben dem Parteivorsitzenden Helmut Kohl drei Politiker, die im Wahlkampf als entscheidende Mitglieder der CDU-Europawahlkommission eine herausgehobene Position innehatten. Diese drei Personen waren Kai-Uwe von Hassel, Spitzenkandidat des Landesverbands Schleswig-Holstein und Präsident der Europäischen Union Christlicher Demokraten, Hans Katzer, Mitglied des CDU-Bundesvorstands und Präsident der Europäischen Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer sowie Egon Klepsch, Spitzenkandidat des Landesverbands Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament.

Die Hauptphase des Wahlkampfs startete die CDU beim Bundesparteitag in Kiel vom 25.-27. März 1979. Für die Antragskommission verlas der europapolitische Sprecher der Jungen Union Niedersachsen und Kandidat für das Europäische Parlament Hans-Gert Pöttering den Wahlaufruf. Als Schwerpunkte der Arbeit der deutschen christlichen Demokraten kündigte Pöttering an, man wolle „für das Ziel arbeiten, dass das Europäische Parlament alle parlamentarischen Rechte erhält, d.h. das volle Haushaltsrecht, eigene Kontroll- und Gesetzgebungsbefugnisse, das Zustimmungsrecht zu völkerrechtlichen Verträgen der Gemeinschaft und zur Aufnahme neuer Mitglieder sowie zur Einsetzung der Kommission“.

Trotz der eindeutigen euroapolitischen Positionen der Partei wurde der Wahlkampf der Unionsparteien 1979 jedoch sehr stark von der Auseinandersetzung mit der sozialliberalen Koalition im Bund geprägt, denn das Hauptziel von CDU und CSU war letztlich die Rückkehr in die Regierungsverantwortung in Bonn, wobei hiervon ja nicht zuletzt auch die Beeinflussung des Fortgangs der europäischen Integration abhing. Das übergreifende Wahlmotto der Union lautete dementsprechend „Deutschland, wählt das freie und soziale Europa“.

 

Wahlergebnis und Folgen

Etwa elf Millionen Wähler gaben vom 7. bis 10. Juni 1979 ihre Stimme ab, um die Abgeordneten des Europäischen Parlaments erstmals direkt zu wählen. Die Wahlbeteiligung lag durchschnittlich bei ca. 63 Prozent. Am höchsten war sie in Belgien (91,4 Prozent), am niedrigsten in Großbritannien (32,6 Prozent). In der Bundesrepublik beteiligten sich 65,7 Prozent der stimmberechtigten Wähler an der Wahl.

Die Zahl der Abgeordneten erhöhte sich im direkt gewählten Parlament von 198 auf 410, 81 davon entfielen auf die Bundesrepublik. Die stärkste Fraktion war in der Legislaturperiode ab 1979 die Fraktion der Sozialisten (113 Sitze), zweitstärkste Kraft war die EVP-Fraktion (107 Sitze), an dritter Stelle kam die Fraktion der Konservativen (64 Sitze). In der Bundesrepublik erhielten CDU und CSU insgesamt 49,2 Prozent der Wählerstimmen und konnten damit einen Erfolg gegenüber der sozialliberalen Regierungskoalition verbuchen, die insgesamt einen Stimmenanteil von 46,9 Prozent erlangte (SPD 40,8 Prozent, FDP 6,1 Prozent). Der CDU-Vorsitzende Helmut Kohl bewertete das Wahlergebnis vor diesem Hintergrund als „großartigen Erfolg“: „Es hat sich eben doch gezeigt, dass die vielen Jahre des uneingeschränkten Eintretens für die Idee des einen und freiheitlichen Europa ihre Früchte gezeitigt haben und auch in Zukunft zeitigen werden. Die halbherzige Darstellung des Ja zu Europa – vor allem im sozialistischen Lager – ist beim Wähler nicht angekommen.“

In der Forschung wird die Einführung der Direktwahlen kontrovers beurteilt. Beispielhaft hierfür kann das Urteil des Politikwissenschaftlers Emmanuel Richter herangezogen werden, der schreibt, die Direktwahl sei als „institutionelles Korrelat zur wirtschaftlichen Integrationsdynamik viel zu spät“ gekommen, außerdem habe sie „falsche Erwartungen“ auf mehr Bürgernähe und an einen „homogenen europäischen Demos“ geweckt. Dem gegenüber steht, dass es dem Parlament nach der Einführung der Direktwahl seit den 1980er Jahren gelang, seine Kompetenzen bedeutend zu erweitern. Eine wichtige Wegmarke hierzu war die Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte, die am 1. Juli 1987 in Kraft trat und mit der die Grundlage für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes geschaffen wurde sowie der Einstieg in die Europäische Politische Zusammenarbeit. Heute ist das Parlament gemeinsam mit den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten für den Erlass von EU-Rechtsvorschriften zuständig. Im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens werden die beiden Organe als gleichberechtigte Mitgesetzgeber tätig.Damit ist seine demokratische Funktion erfüllen kann, ist das Parlament letztlich davon abhängig, dass die Bürger und Bürgerinnen Europas zur Wahl gehen, das Geschehen verfolgen und sich für ihre Belange auch auf europäischer Ebene engagieren. Dafür stehen den Menschen heute auch zahlreiche Informationen online zur Verfügung, mehr als jemals zuvor in der Geschichte der repräsentativen Demokratie.

 

Literaturhinweise:

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26. Februar 2021
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