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Begegnungs- und Beratungszentren im Kontext einer wohnortnahen Versorgung

من Liesa Doktorowski, Dr. Mechthild Scholl

dargestellt am Beispiel der Stadt Duisburg

Der Anspruch auf Sach- und finanzielle Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, der mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 verbunden war, hat in der Folge zur Herausbildung verschiedener Leistungsangebote und verorteter Strukturen geführt, die Kommunen sowohl durch eigene Angebote, durch (Mit-)Finanzierung von Angeboten Dritter (insbes. Wohlfahrtsverbände und andere freie Träger) als auch durch Planungen und Kontrollen mit beeinflussen. Gesellschaftliche Entwicklungen erfordern eine Anpassung des ursprünglichen gesetzlichen Rahmens.

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Eines der 23 Begegnungs- und Beratungszentrum (BBZ) liegt zentral unmittelbar an der Duisburger Fußgängerzone. Es verfügt über einen barrierefreien Zugang sowie eine nach außen hin transparente Gestaltung und wirkt damit, so ist zu hoffen, einladend. Betreiber ist die AWO Duisburg.

Die 23 BBZ bieten generell zahlreiche Angebote: neben einer Vielzahl an Anregungen zur aktiven Freizeitgestaltung in geselliger Atmosphäre, wie Gesprächsrunden, Feste, Vorträge oder Ausflüge, kann auch speziellen Interessengebieten, wie Tanzen, Singen, Gymnastik, Sprachkursen oder anderen kreativen Hobbys nachgegangen werden. Zudem werden spezifische Angebote für unterschiedliche Personengruppen, etwa für an Demenz erkrankte Menschen, ältere behinderte Personen, pflegende An-gehörige oder Menschen mit Migrationshintergrund geboten.

Die Stadt Duisburg, Amt für Soziales und Wohnen, koordiniert die Angebote für Hilfs- und Pflegebedürftige Bestand der „Altentreff für einsame ältere Menschen“ in den 60er Jahren noch ausschließlich aus gelebter Selbsthilfe, beruht Seniorenberatung inzwischen auf umfassenden gesetzlichen Grundlagen. In der Stadt Duisburg kommt dies zurzeit 20.000 Pflegebedürftigen zugute. Die finanzielle Weiterförderung der 23 Begegnungs- und Beratungszentren (BBZ) bis 2021 gesichert. Dies ist keineswegs selbstverständlich, da die Bereitstellung von Begegnungsmöglichkeiten bzw. die Förderung derselben eine freiwillige kommunale Leistung darstellt, die in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage durchaus in Frage gestellt werden könnte. Mit Hilfe einer ausführlichen Studie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel konnte jedoch die Kosteneffektivität und -effizienz der BBZ-Beratungsstellen anhand mehrerer Faktoren bestimmt werden (siehe Dokument der Stadt Duisburg auf der web-Seite zur Veranstaltung). Demnach sparte die Stadt Duisburg im Jahr 2014 auf diese Weise 3 Mio. Euro.

Die 23 BBZs sind gleichmäßig nach Bevölkerungszahl über alle Stadtteile hinweg verteilt. Träger der BBZ sind neben der Arbeiterwohlfahrt der Caritasverband, das Diakonische Werk, das Deutsche Rote Kreuz und PariSozial. Zusätzlich dienen die BBZ als Anlaufpunkt für Menschen mit Behinderung. Mit ihrer Übersichts-Broschüre „Wohnen“ möchte die Stadt Duisburg einen Betrag zu einer trägerunabhängigen Beratung leisten. Beratung wird dabei als weiter Begriff definiert, der sowohl Pflegeberatungen als auch Beratungen zur allgemeinen Lebensplanung, z.B. Wohnplanung, umfasst.

Die wöchentlich mehrmals geöffneten BBZ verfügen über qualifiziertes und professionalisiertes Personal. Neue Wege der Vernetzung werden mittels sog. Seniorenlotsen beschritten. Dies können Ortspolizisten, Hausärzte, Bäcker, Apotheken, Ehrenamtliche, Sanitätshäuser, Bestatter etc. sein, die hoffentlich zu einer noch differenzierteren Beratungspartnerschaft in Richtung auf Hilfsbedürftige beitragen.

Die Malteser sind zwar nicht Träger eines BBZ, leisten aber gerade in Duisburg wichtige Beiträge zur stationären und ambulanten Altenhilfe und Quartiersarbeit. Die Trägerschaft der Malteser umfasst generell Einrichtungen für Medizin & Pflege, wie Krankenhäuser, Altenpflege-Einrichtungen und auch Hospize.

Die Vernetzung der fünf Duisburger Einrichtungen mit der Stadt stellt eine zentrale künftige Herausforderung dar. Übergeordnetes Ziel ist eine möglichst lange Verweildauer im sozialen Umfeld. Die Idee der Quartiersarbeit ist aber im bisher überwiegend stationär ausgerichteten Bereich der Altenpflege kaum ausgeprägt, so Stefan Nolte, Leiter Qualitätsmanagement im Geschäftsbereich Wohnen und Pflege der Malteser Deutschland GmbH. Hier besteht dringend Veränderungsbedarf. Dazu müsse man die vorhandenen Versorgungsnetzwerke kennen und einbinden, um - unabhängig von der bloßen Statusabsicherung der eigenen Organisation - einen tatsächlichen Beitrag zur Quartiersarbeit leisten zu können. Unter dem Motto „Von Pflegeräumen zu Lebensräumen“ sollte die Angebotsentwicklung an den Bedarf der Menschen angepasst werden.

Bei von gut ausgebildeten Partnerschaften und Netzwerken sei auch die Diskussion um trägerunabhängige Beratungen obsolet. Als Folge der Netzwerkstruktur könnte dann jedes Quartier ein eigenes Versorgungssetting entwickeln. Umso nötiger wäre dann eine Öffnung der eigenen „Abgrenzungsmauern“ für Konkurrenz. Altenhilfe bedarf demnach einer Veränderung nach innen und nach außen. Im besten Fall werden, so Nolte, sollte man Einrichtungen bereits im Vorfeld des Pflegebedarfs kennengelernt haben, sodass die unterschiedlich betroffenen Personen ihre eigene Expertise und vorhandene Infrastruktur in die Netzwerke einbringen können.

Positive Beispiele finden sich hierzu bereits im Rahmen eines stundenweisen Bürgerbüros in Meerbusch-Lank, eines regelmäßigen Bürgerstammtischs in Duisburg-Mündelheim oder im Rahmen des Projektes „Kiosk im Quartier“. In Norddeutschland werden zudem Nachbarschaftsbüros von Seiten der Stadt gefördert.

Die inzwischen 20 Jahre alte Pflegeversicherung entspricht, so Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigter für Pflege, längst nicht mehr unserer tiefgreifend veränderten Gesellschaft. Im Gespräch mit ambulanten Pflegediensten zeige sich beispielsweise, dass ca. 50% der älteren Menschen den ganzen Tag über völlig alleine sind. Eine Anpassung der Pflegeangebote an die jetzige gesellschaftliche Struktur ist also dringend erforderlich und über die Pflegestärkungsgesetze und die damit verbundenen Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in die Wege geleitet.

Die finanzielle Vorsorge allein reicht laut Laumann nicht aus. Die Frage, wo Pflegekräfte zu finden sind, erscheint in Anbetracht des jährlich um 20.000 Personen wachsenden Bedarfs besonders dringlich. Staatssekretär Laumann zufolge ist dieser hohe Bedarf durch Fachkräfte allein nicht lösbar. Vielmehr sei die gesamte Gesellschaft in der Verantwortung, durch ein gutes Miteinander in Familien, mit Nachbarn, ehrenamtlichen und professionellen Pflegekräften für Pflegebedürftige zu sorgen. Auch müssten generell die Leistungen für Tagespflege und Betreuung gesteigert werden, da gegenwärtig nur 3% der Plätze in der Tagespflege zu finden sind.

Als weitere Herausforderung stellt sich die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit dar. So resultierte die inzwischen veraltete Idee der Minutenpflege aus der damaligen Unerfahrenheit der Pflegewissenschaften. Insbesondere demenzerkrankte Menschen seien dadurch stark benachteiligt gewesen. Eine neue, passendere Definition von Pflegebedürftigkeit sei dadurch dringend nötig.

Im ambulanten Bereich bedeute mehr Geld automatisch auch mehr Leistungen. Im stationären Bereich hingegen ist dies aufgrund der personellen Situation nicht umsetzbar. Hier muss, laut Staatssekretär Laumann, eine Veränderung des Personalschlüssels erfolgen, um die Lage der Pflegebedürftigen zu verbessern. Generell plädiert Staatssekretär Laumann dafür, dass Beitragserhöhungen stets mit sichtbaren Verbesserungen verbunden sein müssen.

Eine Aufwertung der Altenpflege gegenüber der Krankenpflege könne u.a. durch eine generalisierte Ausbildung erreicht werden. Das gegenwärtig geringe Image der nichtakademischen Gesundheitsberufe könne zudem durch eine Ausweitung der Entscheidungsbefugnisse, z.B. in Bezug auf die Verschreibungsbefugnisse von Physiotherapie oder ergonomischen Matratzen, aufgewertet werden.

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Sankt Augustin Deutschland