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Bonner Rede 2016

Artikel 2: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit."

Der 23. Mai ist Verfassungstag. Eine Umfrage dazu würde wahrscheinlich ein mageres Ergebnis bringen; den meisten wird nicht bekannt sein, dass an diesem Tag sich 1949 die Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz gegeben hat. Grund genug für die Konrad-Adenauer-Stiftung, jährlich im Mai eine große öffentliche Veranstaltung, die „Bonner Rede zur Demokratie“, abzuhalten, in der das Grundgesetz, jedes Jahr ein anderer Artikel, im Mittelpunkt steht.

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„Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“, so beginnt Art. 2 GG, und die Freiheit stand im Mittelpunkt der diesjährigen Bonner Rede im festlichen Rahmen des Beethovensaals der Redoute in Bad Godesberg. Bonn, Grundgesetz, Beethoven und Freiheit – das passt zusammen, und so konnten 400 Gäste, unter ihnen Schülerinnen und Schüler des Adam-Josef-Cüppers-Berufskollegs in Ratingen, gespannt sein, was die Vortragenden dieses Abends, Prof. Dr. Christian Hillgruber, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht am Bonner Juridicum, und Dr. Claudia Lücking-Michel, Bonner Bundestagsabgeordnete, zum Megathema Freiheit zu sagen hatten.

Denn so hoch die Freiheit im Grundgesetz angesiedelt ist, so gerne und selbstverständlich sie von den Bürgern genutzt wird, so umstritten und zerbrechlich wird sie in einer zunehmend individualistischer und multikultureller werdenden Gesellschaft. Orientierung und Selbstvergewisserung ist nötiger denn je. Was hält die Gesellschaft zusammen? Christian Hillgrubers Ausführungen dazu waren einerseits ernüchternd: denn die einheitliche Gesellschaft von 1949 gibt es nicht mehr. Sie waren aber auch motivierend: denn wenn eine „Kultur des Rechts“ gewahrt bleibt, wenn die Verfassung und die sie schützenden staatlichen Organe von den Bürgern und den Zugewanderten in einem richtig verstandenen Patriotismus respektiert bleiben, wenn die Bürger nicht zu Couch Potatoes der Politik, sondern zu Mitwirkenden werden, kann auch eine größere Vielfalt bewältigt werden.

Claudia Lücking-Michel war es dann daran gelegen, einige konkrete Freiheitskonflikte aufzuzeigen, z.B. die Koranverteilung von Salafisten in der Fußgängerzone: Nichts spricht gegen die Verteilung eines frommen Buchs, aber die islamistischen Hintergründe sind dubios. Beispiel Vollverschleierung: Wessen Freiheit wird dadurch eigentlich eingeschränkt? Und doch empfinden viele Menschen Unbehagen, wenn sie ihrem Gegenüber nicht in die Augen schauen und sie als Person wahrnehmen können. Da stehen uns noch harte Diskussionen bevor. Lücking-Michel, die auch Theologin ist, sieht aber im christlichen Menschenbild einen guten Ansatz, um solche Konflikte einzuordnen und zu lösen.

Auf die Probe gestellt wurden Jurist und Politikerin durch die in einem Workshop erarbeiteten Statements von Schülerinnen und Schülern aus Ratingen, die ein frisches und sehr von eigenen Lebens- und Alltagssituationen ausgehendes Freiheitsverständnis an den Tag legten. Auch in der Diskussion mit dem Publikum, einfühlsam moderiert von Dr. Moritz Küpper vom Deutschlandfunk, wurden heiße Eisen angefasst, Scharia und islamische Friedensrichter oder die Grenzen der Satire. Niemand wird in diesen Abend hineingegangen sein mit der Erwartung, fertige Antworten präsentiert zu bekommen, aber die meisten werden am Ende das Gefühl gehabt haben, dass es vernünftige Wege gibt, mit den uns umtreibenden Fragen umzugehen.

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Dr. Johannes Christian Koecke

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Referent Politische Grundsatzfragen und Internationale Politik, Büro Bundesstadt Bonn

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Sankt Augustin Deutschland

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