Навуковая канферэнцыя
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Bereits vor 100 Jahren, im Jahr 1907, prophezeite der Völkerrechtler Wilhelm Kaufmann, dass das internationale Leben sich zu einem immer komplizierteren Ganzen der internationalen Beziehungen der verschiedensten sozialen Faktoren auswachsen und damit aufhören werde, sich auf die internationalen Beziehungen der politisch-staatlichen Faktoren zu beschränken. In der Tat sind den Nationalstaaten und internationalen staatlichen Organisationen heute in Gestalt zahlreicher nichtstaatlicher Akteure gewichtige Gegenspieler - und gleichzeitig in vielen Fällen unverzichtbare Partner - bei der nationalen und internationalen Rechts- und Politikgestaltung erwachsen. Die Abgrenzung zwischen „öffentlich“ und „privat“ verschwimmt zunehmend, die Staaten verlieren sowohl im rechtlichen als auch im politischen Bereich an Gestaltungsmacht.
Auf internationalen Regierungskonferenzen treten private Nichtregierungsorganisationen (NROs) heute nicht mehr nur als kritische Beobachter, sondern als Teilnehmer auf – mit je nach formalem Status unterschiedlichen Mitwirkungsmöglichkeiten bei der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung. Sie agieren im Umfeld von UNO, OSZE oder Europarat ebenso wie auf der Ebene der Europäischen Union und besetzen dabei eine gleichsam unüberschaubare Vielzahl von Themen. Die Entwicklungshilfe, der Menschenrechtsschutz oder der Umweltschutz sind hierfür nur besonders öffentlichkeitswirksame Beispiele. Und sie bieten Problemlösungen an - oftmals mit innovativen und unkonventionellen Konzepten. Ebenso bemühen sich bestimmte NROs vermehrt, an der völkerrechtlichen Rechtserzeugung mitzuwirken.
Nicht immer bleibt es allerdings bei solchen Angeboten. Bestimmte NROs versuchen massiv (und einige wenige auch unter Einsatz unlauterer Mittel), ihre Lösungsmodelle und Interessen durchzusetzen.
Prominente Beispiele für positives und erfolgreiches NRO-Engagement sind demgegenüber die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag im Jahr 2002 oder das Abkommen über das Verbot von Landminen aus dem Jahr 1997. Ein Beleg für ihr internationales Renommee ist die Verleihung des Friedensnobelpreises an die Organisation Médécins sans Frontières im Jahr 1999.
Die voranschreitende Diversifizierung der internationalen player zeigt sich des weiteren an dem wachsenden Einfluss der multinationalen Unternehmen. Dieser ist nicht allein auf ihre Wirtschaftskraft zurückzuführen. Weitere wichtige Faktoren sind zum einen ihr hoher Organisationsgrad (v.a. im Rahmen von Interessenverbänden), zum anderen ihre Konfliktfähigkeit. So kann etwa die Drohung mit der Verlagerung von Produktionsstandorten für nationale und internationale Politikgestalter ein gewichtiges Argument im Entscheidungsprozess sein.
Dem zunehmenden Einfluss nichtstaatlicher Akteure auf die nationale und internationale Rechts- und Politikgestaltung widmet die Konrad-Adenauer-Stiftung ihre diesjährige Völkerrechtskonferenz auf dem Bonner Petersberg. Einleitend (19. November nachmittags) wird die internationale Fachkonferenz sich der Frage nach den Folgen einer fortschreitenden „Entstaatlichung“ der Politikgestaltung im oben beschriebenen Sinn widmen. Welche Nachteile und Gefahren ergeben sich hieraus? Und bezogen vor allem auf die Aktivitäten innovativer und einflussreicher NROs: welche Chancen bringt diese Entwicklung mit sich?
Anschließend (20. November) wird danach zu fragen sein, wie die Staaten (und internationalen Organisationen) auf den zunehmenden Verlust an Gestaltungsmacht reagieren bzw. welche Reaktionen denkbar sind.
Hinsichtlich der Nichtregierungsorganisationen drängt sich dabei allem voran die Frage nach der hinreichenden demokratischen Legitimation ihrer Einflussnahme in den Vordergrund, etwa wenn sie auf Regierungskonferenzen auf die Weiterentwicklung des Völkerrechts Einfluss nehmen. Sollte die Staatengemeinschaft hier stärkere Regulierungsmechanismen zur Verfügung stellen? Eine reine Schwarz-Weiß-Betrachtung wird sich dabei allerdings verbieten, denn auch klassische Völkerrechtssubjekte wie Nationalstaaten bzw. deren Regierungen sind bekanntlich nicht immer demokratisch legitimiert.
Auch in Bezug auf den wachsenden Einfluss multinationaler Unternehmen stellt sich der Staatengemeinschaft die Frage nach geeigneten Möglichkeiten der Regulierung bzw. (Ein-) bindung (Dinner Speech am 19. November). Eine wegweisende Initiative ist insoweit der Globale Pakt der Vereinten Nationen („Global Compact“), eine Initiative des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan zur sozialen und ökologischen Gestaltung der Globalisierung. Der Global Compact ruft weltweit Unternehmen dazu auf, sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu zehn Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung öffentlich zu bekennen und sich aktiv für ihre Umsetzung einzusetzen. Inwieweit sind derartige Initiativen erfolgreich? Welche Regulierungsinstrumente stehen den Staaten bereits zur Verfügung, welche sollten entwickelt werden?
Die internationale Fachkonferenz wird auch dieses Jahr in dem historischen Grandhotel Petersberg oberhalb von Bonn zum Jahrestag des Petersberger Abkommens von 1949 ausgetragen. Es war nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1952 Sitz der Alliierten Hohen Kommissare. Heute ist es offizielles Gästehaus der deutschen Bundesregierung.
PROGRAMM
Montag, 19. November 2007
- 14.00 Uhr
Eröffnung
Dr. Gerhard Wahlers
Stellv. Generalsekretär der Konrad-Adenauer-Stiftung, Berlin
- 14.15 Uhr
Einführungsvortrag: „Grundlagen und Perspektiven erfolgreicher Entwicklungszusammenarbeit“
Carl-Dieter Spranger
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland a.D.
Moderation:
Dr. Reinhard Müller
Frankfurter Allgemeine Zeitung
- 15.00 Uhr
Prof. Dr. Matthias Herdegen
Direktor, Institut für Völkerrecht,
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
- 15.30 Uhr
Prof. Dr. Carolina Hernandez
Präsidentin des Institute for Strategic Development Studies, Philippinen1
- 16.00 Uhr
Diskussion
- 16.30 Uhr
Andreas Schmidt MdB
Vorsitzender des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag
- 17.00 Uhr
Prof. Dr. Leonardo Nemer
Leiter des Centro de Direito Internacional (CEDIN), Brasilien
- 17.30 Uhr
Diskussion
- 18.00 Uhr
Dr. Jochen von Bernstorff LL.M.
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg
- 18.30 Uhr
Diskussion
- 19.00 Uhr
Ende Panel I
Dienstag, 20. November 2007
Panel II: Der wachsende Einfluss von Nichtregierungsorganisationen: Legitimierung und demokratische Kontrolle
Moderation:
Dr. Gerhard Wahlers
Stellv. Generalsekretär der Konrad-Adenauer-Stiftung
- 9.00 Uhr
Param Cumaraswamy, Malaysia
ehem. UN-Sonderbeauftragter für die Unabhängigkeit der Justiz und Vizepräsident der International Commission of Jurists
- 9.30 Uhr
Tom Ojienda
Chairman East African Law Society, Kenia
- 10.00 Uhr
Ilona Mihaies
Vorsitzende Euroregional Center for Democracy, Rumänien
- 10.30 Uhr
Diskussion
- 11.00 Uhr
Kaffeepause
- 11.30 Uhr
Dr. Juan Carlos Arjona Estévez
Leiter des Menschenrechtsprogramms der Jesuitenuniversität Iberoamericana, Mexiko
- 12.00 Uhr
Holger Haibach MdB
Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
- 12.30 Uhr
Diskussion und Schlusswort
- 13.00 Uhr
Mittagessen
- 15.00 Uhr
Ende der nicht-öffentlichen Fachtagung
- 18.00 Uhr
Öffentliche Vortragsveranstaltung
Grußwort
Prof. Dr. Bernhard Vogel
Ministerpräsident a.D.,
Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung, Berlin
- 18.15 Uhr
V. Petersberger Europarede
Dr. Wolfgang Schüssel
Bundeskanzler a.D., Wien