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Spendenaufruf für ein Projekt in Aceh

KAS und SATUNAMA planen langfristige Maßnahmen in Aceh

Die Flutkatastrophe am 2. Weihnachtstag 2004 hat uns alle tief erschüttert. Die unzähligen Opfer und die großen Verwüstungen übersteigen unser Vorstellungsvermögen. In dem besonders schlimm betroffenen Land Indonesien arbeitet die Konrad-Adenauer-Stiftung seit vielen Jahren mit einer Reihe von Partnern aus Gesellschaft und Regierung vertrauensvoll zusammen.

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Seit 1998 zählt die indonesische Nichtregierungsorganisation SATUNAMA zu diesen bewährten Partnern. Geleitet wird die Organisation von Herrn Methodius Kusumahadi, einem KAS-Altstipendiaten. Kern der gemeinsamen Projektmaßnahmen ist die Qualifizierung von Führungspersonal aus gesellschaftspolitisch relevanten Organisationen in ganz Indonesien. Politische Bildung, Demokratieerziehung, Management-, Organisations- und Kommunikationstraining sind die thematischen Schwerpunkte. Aus diesen Lehrgängen heraus entstand ein Alumni-Netzwerk, das u. a. 40 persönliche Kontakte in Aceh umfasste. SATUNAMA arbeitet seit einigen Jahren auch mit lokalen Organisationen speziell in dieser Krisenprovinz, die von der Flut am heftigsten betroffenen wurde, zusammen. Der Partner verfügt daher über eine Reihe institutioneller Kontakte, die zur Umsetzung von Hilfsmaßnahmen genutzt werden können.

Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist keine Organisation, die humanitäre Nothilfe leistet oder mildtätige Zwecke fördert. Angesichts des schrecklichen Leids der Überlebenden, vor allem auch der Kinder, fühlen wir uns jedoch aufgerufen, im Rahmen unserer satzungsmäßigen Aufgaben zur mittel- und langfristigen Überwindung der Not beizutragen. Die Stiftung hat sich daher entschlossen, gemeinsam mit dem bewährten Partner SATUNAMA ein längerfristiges Projekt in Aceh durchzuführen.

Nachdem sich die Informationslage in den Krisengebieten allmählich konkretisiert, hat das Büro der Konrad-Adenauer-Stiftung in Indonesien mit dem Partner SATUNAMA folgende Schwerpunktbereiche identifiziert, in denen wir unter Einbeziehung unserer persönlichen Kontakte und der lokalen Partner von SATUNAMA in Aceh Hilfsprojekte mit Aussicht auf Erfolg durchführen können:

  • Maßnahmen für von der Flutkatastrophe besonders betroffene Kinder und Jugendliche: gedacht ist an den Aufbau von Bildungs- und Erziehungsstätten mit regelmäßigen Mahl-zeiten und Aufsicht;
  • Förderung des Wiederaufbaus vornehmlich kleinerer land- und fischereiwirtschaftlicher Betriebe, u. a. durch die Beschaffung und Ausrüstung kompletter Fischer-Kanus (Hilfe zur Selbsthilfe);
  • Unterstützung der Gründung oder Wiederbelebung von Klein- und Kleinstunternehmen, kleinen Kooperativen und Kreditgenossenschaften.

Eine bisher unbekannte Anzahl von Bürgermeistern, Mitarbeitern der Lokalverwaltungen sowie Mitgliedern der Kommunalparlamente sind Opfer der Flutkatastrophe geworden. Wir werden die beabsichtigten Maßnahmen in enger Abstimmung mit den verbliebenen demokratisch legitimierten Bürgervertretern vor Ort und unter Einbeziehung der betroffenen Menschen planen und durchführen.

Abhängig von den durch die indonesische Regierung und ihre Ausführungsorgane festzulegenden Zugangsmodalitäten für die nach wie vor von Bürgerkriegsunruhen betroffene Pro-vinz Aceh wird sich die Unterstützung auf zwei Städte und ihr Umland konzentrieren, in de-nen die lokalen Partnerorganisationen der Stiftung und von SATUNAMA derzeit ein Mindestmaß an Arbeitsfähigkeit sicherstellen können. Dies sind die Provinzhauptstadt Banda Aceh und die Stadt Lhokseumave.

Der Direktor von SATUNAMA, Herr Kusumahadi, garantiert die effiziente und korrekte Durchführung all dieser Maßnahmen. Zudem wird unser Auslandsmitarbeiter in Jakarta, Herr Dr. Norbert Eschborn die sachgemäße Verwendung der Spendenmittel überwachen und über Spendenumfang und deren konkrete Verwendung Rechenschaft ablegen.

Bitte unterstützen Sie unsere Aktivitäten mit Ihrer Spende!

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

Spendensonderkonto Nr. 110 634 301

Commerzbank Bonn (BLZ 380 400 07)

Zweck: „Spende Südostasien“

Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist wegen Förderung der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke gemäß § 48 Abs. 2 EStDV Anlage 1 Abschnitt A Nr. 3a, b, Nr. 4, Nr. 7, Nr. 10 und Nr. 12 durch Bescheid des Finanzamtes Sankt Augustin vom 02.12.2004 für das Jahr 2003 unter St.-Nr. 222/5740/0892 als gemeinnützig anerkannt worden und von der Körperschaftssteuer befreit.

Für Spenden bis € 100,00 gilt der Zahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts als Zuwendungsbestätigung. Für Spenden über € 100,00 senden wir Ihnen eine gesonderte (steuerlich verwendbare) Zuwendungsbestätigung zu.

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Herausgeber

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

erscheinungsort

Sankt Augustin Deutschland