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Rechtsstaatliche und -politische Entwicklungen in der Republik Moldau

Seit den Parlamentswahlen Ende November 2014 hat die Republik Moldau nicht weniger als drei Regierungen unter Chiril Gaburici, Valeriu Streleț und schließlich Pavel Filip gebildet. Begleitet von Straßenprotesten wurde die Regierung Filip am 20. Januar 2016 spät abends und ohne eine vorherige Debatte des Regierungsprogramms vereidigt. Die politische Instabilität im Land bringt deutliche Verzögerungen für die eingeleiteten Reformprozesse im Justizbereich.

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Aktueller Stand der Justizreform

Seit der Bestätigung des neuen Kabinetts beschäftigt sich das Parlament zunehmend mit der Prüfung von Gesetzesentwürfen, insbesondere derer, die sich auf Reformen im Kontext des EU-Assoziierungsabkommens beziehen. In diesem Rahmen wurde im März 2016 ein anspruchsvoller Fahrplan für die angestrebte Reformagenda verabschiedet, welcher zugleich ein politisches Bekenntnis zum EU-Integrationsprozess darstellen soll.

Der Fahrplan enthält 69 Prioritäten in 13 Bereichen, welche spätestens bis zum 31. Juli umgesetzt werden müssen. Ziel des Dokumentes sei die Schaffung eines stabilen institutionellen und legislativen Rahmens, wie auch die Mobilisierung der erforderlichen politischen und ausländischen Unterstützung für die anstehenden Reformen.

Eine der geplanten Maßnahmen sieht die rasche Verabschiedung des Änderungsentwurfs der Verfassung vor. Somit würden die Zusammensetzung, Zuständigkeiten und Rolle des Obersten Rates der Magistratur in der Selbstverwaltung des Justizwesens ausdrücklich in der Verfassung Erwähnung finden. Vorgesehen ist ebenfalls die Änderung der Verfassung i.S.d. kürzlich verabschiedeten Staatsanwaltschaftsgesetzes (s.u.). Die im Fahrplan vorgesehenen Maßnahmen sprechen das Problem der tiefgreifenden Politisierung – sowohl der öffentlichen Verwaltung, als auch der Justiz – nicht an.

Das Selbstverwaltungsgremium der Richter ist der Oberste Rat der Magistratur (CSM), bestehend aus 12 Mitgliedern. Sechs davon sind Richter (von der Generalversammlung der Richter gewählt), drei sind Rechtsexperten (vom Parlament ernannt), wobei der Präsident des Obersten Gerichtshofs, der Justizminister und der Generalstaatsanwalt ex-officio-Mitglieder des CSM sind. Der CSM ist, unter anderem, für die Ernennung, Beurteilung, Beförderung, Versetzung und Disziplinarbehandlung von Richtern zuständig. Intransparente Verfahren und mangelnde Begründung in der Entscheidungsfindung lassen Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit des CSM zu.

Verabschiedet wurde das Staatsanwaltschaftsgesetz, welches unter anderem die Ernennung des Generalstaatsanwalts vom Präsidenten, auf Empfehlung des Obersten Rates der Staatsanwälte (CSP), vorsieht. Dies soll dem Generalstaatsanwalt mehr Unabhängigkeit im Verhältnis zum Parlament und zur Exekutive verleihen. Das Gesetz kann erst nach entsprechender Änderung der Verfassung vollumfänglich angewandt werden, weil die geltende Verfassung die Ernennung durch das Parlament vorsieht.

Der Gesetzesentwurf über die Umstrukturierung des Gerichtswesens befindet sich im Parlament und wird z.T. von der pro-europäischen Opposition und der Zivilgesellschaft heftig kritisiert. Außer Acht gelassen seien Aspekte der Arbeitsbelastung, Zuweisung und Spezialisierung von Richtern oder des Zugangs zur Justiz für Bürger. Problematisch ist die Beendigung des Mandats mehrerer Gerichtspräsidenten und -vizepräsidenten von Rechts wegen, infolge der Umstrukturierung. Laut Art. 116 (3) der moldauischen Verfassung werden diese vom Staatspräsidenten für ein vierjähriges Mandat ernannt. Eine frühzeitige Beendigung ihrer Mandate würde in dieser Form die Unabhängigkeit der Justiz gefährden, sollte die Abschaffung bestimmter Gerichte nach politischen Kriterien erfolgen.

Die Reformstrategie für das Justizsystem 2011-2016 wurde mit der Unterstützung internationaler Experten erarbeitet und im November 2011 beschlossen. Die für ihre Umsetzung vorgesehenen EU-Mittel wurden infolge der „Bankenaffäre“ vorläufig eingefroren. Bei dem häufig als „Bankraub des Jahrhunderts“ bezeichneten Korruptionsskandal sollen staatliche Kredite an Banken auf Offshore-Konten umgeleitet worden sein. Ende 2014 sollen so etwa 1,3 Milliarden US-Dollar aus staatlichen Geldern verschwunden sein. Dies entspricht etwa 15 Prozent des moldauischen Bruttoinlandsproduktes. Ermittlungen in diesem Fall sind nicht abgeschlossen.

Das moldauische Verfassungsgericht – formell nicht Teil des Justizsystems – hat im März 2016 entschieden: Die im Jahr 2000 erfolgte Verfassungsänderung (bzgl. der Abschaffung der direkten Präsidentschaftswahl) ist verfassungswidrig. Der Präsident wird somit nicht mehr wie seitdem vom Parlament mit einer 3/5-Mehrheit der Mitglieder gewählt, sondern direkt von den Bürgern. Die nächsten Präsidentschaftswahlen sollen im Spätherbst dieses Jahres stattfinden, ein genauer Termin wurde noch nicht festgelegt.

Bekämpfung der Korruption

Zahlreiche Gesetzesentwürfe im Bereich der Korruptionsbekämpfung warten im Parlament auf eine Billigung. Es handelt sich dabei u.a. um die Integritätsgesetze und die Gesetze über die Kompetenzabgrenzung im Fall des Nationalen Antikorruptionszentrums.

Das Nationale Antikorruptionszentrum (CNA) beschäftigt sich mit der Prävention, Aufdeckung und Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Bereich der Korruption und in anderen zugehörigen Beriechen. Seit 2015 befindet sich das CNA erneut unter parlamentarischer Aufsicht. Der CNA-Leiter wird infolge eines offenen Auswahlverfahrens vom Parlament ernannt und kann ebenfalls vom Parlament mit einer qualifizierten Mehrheit aus dem Amt entlassen werden. Die aktuelle Gestaltung des CNA wirft ernsthafte Fragen über seine Unabhängigkeit auf.

Der ehemalige Ministerpräsident und Vorsitzende der Liberaldemokratischen Partei, Vlad Filat, wurde am 15. Oktober 2015 festgenommen. Ihm werden Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch in der „Bankenaffäre“ vorgeworfen. Bereits zum sechsten Mal wurde der Haftbefehl von Filat um 30 Tage verlängert, Zivilgesellschaft und Medien vermuten eine politisch motivierte Aktion.

Unabhängigkeit der Justiz

In seinen Schlussfolgerungen vom 15. Februar 2016 zeigte sich der Rat der EU über die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden besorgt. In der Tat werden Druck und unerlaubte Einflussnahme auf Richter und Staatsanwälte beklagt, insbesondere in Korruptionsfällen von großem öffentlichem Interesse.

Mehrere Vorwürfe der Manipulation des Systems für die zufällige Fallzuweisung in Gerichten wurden 2014 und 2015 bekannt, einschließlich auf der Ebene des Obersten Gerichtshofs. Dies schwächte erneut das ohnehin geringe Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz und brachte weitere Schwachstellen des Systems zum Vorschein.

Herausforderungen des moldauischen Justizsystems

Mit Blick auf die Gewährleistung von Unabhängigkeit der wichtigsten Institutionen des Justizsystems, wie auch der einzelnen Richter und Staatsanwälte, hat die Republik Moldau einen langwierigen Weg vor sich. Die z.T. inkohärente Gesetzgebung und mangelnde Koordinierung der unterschiedlichen Behörden führt zu Kompetenzüberschneidungen und übermäßiger Arbeitsbelastung. Das Justizsystem ist außerdem unterfinanziert und weist deshalb Schwierigkeiten bei der Einstellung kompetenten Personals auf.

Das moldauische Justizwesen benötigt zunächst eine politische Einigung über die wichtigsten Grundsätze ihrer Funktionsweise: Unabhängigkeit, Integrität und Transparenz.

Der Bericht entstand in Zusammenarbeit mit Iulian Rusu, Experte beim Institut für Europäische Politiken und Reformen, Republik Moldau.

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Über diese Reihe

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erscheinungsort

Chisinau Moldawien