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Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.

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Promotionen in Deutschland

od Dr. Norbert Arnold

Vorschläge zur Qualitätssicherung

Promotionen sind ein wichtiger Qualifizierungsschritt für junge Akademikerinnen und Akademiker. Damit sie als Nachweis der Befähigung eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit gelten können, muss die Qualität auch künftig gesichert werden. Vor dem Hintergrund einer sich – national und international – wandelnden Hochschul- und Wissenschaftslandschaft, neuer Erwartungen an eine akademische Bildung und Ausbildung sowie eines sich ändernden Bedarfs in Wirtschaft und Arbeitsmarkt, stellt sich die Frage, ob das Promotionssystem in Deutschland in seiner gegenwärtigen Form noch zeitgemäß ist.

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Das Wissenschaftsnetzwerk empfiehlt folgende Schritte zur Qualitätssicherung:

  • Das Promotionsrecht sollte auch künftig grundsätzlich an Universitäten gebunden bleiben. Mit Hochschulen für angewandte Wissenschaften/ Fachhochschulen (HAW/FH) sollten gemeinsame Promotionsplattformen etabliert werden, die die wissenschaftliche Qualität sichern und gleichzeitig forschungsstarken Einrichtungen in HAW/FH größere Freiräume und Rechtssicherheit bieten, um ihren fachlich geeigneten Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit zur Promotion zu geben.
  • Fakultäten in Universitäten und Hochschulen mit Promotionsrecht sollten, zumindest in konkreten Zweifelsfällen bezüglich der Qualität ihrer Forschungsleistungen, extern auf ihre wissenschaftliche Leistungsfähigkeit – als Voraussetzung für das Recht zur Verleihung des Doktorgrades – überprüft werden können. Dazu sollten zwischen Hochschulen, Wissenschaftsministerien und Wissenschaftsorganisationen geeignete Kriterien entwickelt werden. Diese Evaluationsfunktion könnte entweder von der Hochschulrektorenkonferenz oder vom Wissenschaftsrat übernommen werden.
  • Kooperative Promotionen, an denen nichtuniversitäre Forschungseinrichtungen, HAW/FH oder Hochschulen im Ausland beteiligt sind, sollten in den Promotionsordnungen verankert und darüber hinaus durch Kooperationsvereinbarungen verbindlich geregelt sein. Dies dient der Qualitätssicherung und sichert die Promovierenden ab.
  • Besonders bei einer Zusammenarbeit mit Unternehmen werden eindeutige Regeln benötigt, die eventuelle Interessenskonflikte ausschließen und die Forschungsfreiheit und die Standards guten wissenschaftlichen Arbeitens sicherstellen.
  • Strukturierte Promotionsprogramme, insbesondere in Graduiertenschulen und Graduiertenakademien, in denen Promovierende nicht von einer Doktormutter bzw. einem Doktorvater allein betreut werden, dienen der Qualitätssicherung und schützen vor schlechten Betreuungsbedingungen und zu starken Abhängigkeitsverhältnissen. Da Individualpromotionen in vielen Fächern nach wie vor der Standard bleiben werden, sollten Promotionskomitees die Betreuung unterstützen. Die Fakultäten sollten in jedem Fall Kontrollfunktionen wahrnehmen, so dass Promotionsvorhaben von Beginn an und bis zum Ende bezüglich Qualität und ordnungsgemäßem Ablauf gesichert sind.
  • Sowohl die traditionelle Dissertation als auch die besonders in den empirischen Wissenschaften zunehmende kumulative Promotion sollten weiterhin möglich bleiben. Beide Formen der Doktorarbeit sind Zeichen unterschiedlicher fachspezifischer Arbeitsweisen und Anforderungen. Der Erwerb des im angloamerikanischen Raum üblichen Ph. D. wird stellenweise bereits in deutschen Hochschulen praktiziert und sollte auch möglich sein, sofern er in Fächern wie z. B. Humanmedizin dem ausdrücklichen Nachweis wissenschaftlicher Qualifikation dient.
  • Nur ein kleiner Teil der Promovierten bleibt derzeit und in Zukunft in der öffentlich finanzierten Forschung. Daraus ergibt sich für die Hochschulen: (1.) Promovierende müssen auf Tätigkeiten außerhalb der Wissenschaft ausreichend vorbereitet werden. (2.) Bei gegebener hoher Zahl an wissenschaftlich exzellent qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern sollten deren Arbeitsmöglichkeiten in der akademischen und weiteren öffentlich finanzierten Forschung verbessert werden. Dies wäre für den Wissenschafts- und Innovationsstandort Deutschland nützlich.
  • Promovierende sind wichtige, vielfach entscheidende Leistungsträger in vielen Laboren und Forschungseinrichtungen. Sie sollten entsprechend wertgeschätzt werden. Dazu gehört auch, sie leistungsgerecht zu vergüten und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern.
  • Die im Vergleich mit anderen Ländern sehr große Anzahl an Promotionen in Deutschland hat sich in Jahrzehnten auf der Grundlage von Art. 12 Abs.1 Grundgesetz (Berufswahlfreiheit) und der seit Ende der 1980er Jahre zunehmend projektbasierten Forschungsförderung über Drittmittel in öffentlich finanzierten Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickelt. Sie sind für Wissenschaft und Innovation förderlich.

Die gesamte Publikation zum Download finden Sie hier.

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Dr. Norbert Arnold

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