Die Familienförderung sieht sich angesichts grundlegender Veränderungen in den Lebensweisen vieler Familien seit der Einführung des Ehegattensplittings vor neuen, drängenden Herausforderungen. Ein Blick auf die jüngsten Entwicklungen verdeutlicht dies: Im Jahr 2022 lebten lediglich 45 Prozent aller Ehepaare mit Kindern im Haushalt. Während noch im Jahr 1965 nur 5,8 Prozent aller Kinder außerehelich geboren wurden, erreichte diese Zahl im Jahr 2016 über 35 Prozent. Das Ehegattensplitting als Instrument der Familienförderung erreicht viele Kinder nicht mehr. Gleichzeitig profitieren viele Verheiratete ohne Kinder davon.
Dabei gilt es zu beachten, dass der Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz angelegt ist. Änderungen dürfen nicht zulasten von Familien gehen. Eine einfache Abschaffung – also ersatzlose Streichung – des Ehegattensplittings, wie sie kürzlich von Teilen der Politik gefordert wurde, würde diesem Grundsatz widersprechen. Es gilt Alternativen zu finden, die besser an die Lebenssituation vieler Familien (ohne Trauschein) und von Alleinerziehenden angepasst sind.
Eine Möglichkeit, dem oben beschriebenen Wandel in der Gesellschaft durch eine Anpassung des steuerlichen Rahmens zu begegnen, ist die Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting. Dabei soll die gemeinsame Veranlagung mit der Ehepartnerin oder dem Ehepartner abgeschafft werden und eine gemeinsame Veranlagung mit den eigenen Kindern eingeführt werden.
Wie genau die Abschaffung des Ehegattensplittings zu Gunsten eines Familiensplittings sich auf die einzelnen Familienkonstellationen und Einkommensgruppen auswirken würde, lesen Sie im Papier: „Vom Ehegattensplitting zum Familiensplitting? – Der Versuch einer Versachlichung der Debatte“ hier als PDF.
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Über diese Reihe
Die Reihe informiert in konzentrierter Form über Analysen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu relevanten aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen eigener und externer Expertinnen und Experten vor, bieten Kurzanalysen von rund fünf Seiten und nennen KAS-Ansprechpartnerinnen.
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