I. Einführung
Denken wir an den 1. Januar 2003, kommt uns vieles in den Sinn, z.B. eine neue Flut von Abgaben und Steuererhöhungen, mit denen die Bundesregierung den gewünschten Konsumverzicht der Bürgerinnen und Bürger umsetzt.
Einiges wird auch über die bereits ein Jahr gültige Umstellung auf den Euro gesagt werden. Es wird keine gewichtige Stimme geben, die unsere gemeinsame europäische Währung als solche infrage stellt und deren bisherigen Erfolg bestreitet.
Hinter dem ersten Geburtstag des Euro-Bargelds aber verbirgt sich ein weit bedeutenderes Jubiläum, nämlich das zehnjährige Bestehen des Europäischen Binnenmarktes, der mit eben dieser gemeinsamen Währung wie mit der in Kopenhagen beschlossenen Erweiterung um zehn neue EU-Mitgliedstaaten sozusagen seine Krönung erfährt.
Dass der Begriff vom „Europäischen Binnenmarkt“ in der politischen Diskussion praktisch nicht mehr auftaucht, ist auf der einen Seite ein gutes Zeichen seiner Akzeptanz und Wertschätzung, der Selbstverständlichkeit auch, mit der wir in diesem Markt leben, arbeiten, konsumieren und konkurrieren.
Auf der anderen Seite müssen wir über den Binnenmarkt sprechen und dürfen ihn eben nicht für allzu selbstverständlich halten. Erstens gibt es immer noch konkrete Hemmnisse genug, die es zu beseitigen gilt. Zweitens geht es nun, da wir über die Ausgestaltung eines europäischen Verfassungsvertrages nachdenken, auch um Selbstvergewisserung: Was haben wir damals gewollt? Welche Leitidee steckte hinter dem Projekt „Europäischer Binnenmarkt“? Was haben wir schon erreicht? Wie soll sich Europa darauf aufbauend weiterentwickeln, und, aktuell: Was ist, wo ist Europa?
Schließlich, wenn schon von Selbstvergewisserung die Rede ist: Es hülfe auch dem Standort Deutschland viel, wenn wir uns häufiger auf das Kernelement des Begriffs „Europäischer Binnenmarkt“ besönnen, nämlich auf das Wort „Markt“! Aber dazu später mehr.
Zunächst ist es eine verdienstvolle Initiative der Konrad-Adenauer-Stiftung, zu diesem Kolloquium eingeladen zu haben. Ich bin sehr dankbar für diese Rückbesinnung zum Blick nach vorn.
II. Die Überwindung der „Eurosklerose“
Neben der Wiederherstellung der deutschen Einheit zählt die Vertiefung der europäischen Integration zu den bleibenden historischen Verdiensten von Helmut Kohl und der von ihm geführten Bundesregierungen. Der Konflikt zwischen Europäern und Atlantikern, der seit den 50er Jahren bis in die Zeit der großen Koalition in der Union immer eine Rolle gespielt hatte, war mit der klaren europäischen Ausrichtung der Politik von Helmut Kohl bei gleichzeitiger Vertiefung der Beziehungen zu den Vereinigten Staaten überwunden.
Der Respekt vor dieser großartigen staatsmännischen Leistung wächst noch beim Blick auf den Nachfolger Helmut Kohls: Die transatlantische Partnerschaft befindet sich ebenso auf einem Tiefstand wie die deutsch-französische Freundschaft, und zum Fortschritt der EU hat die Bundesregierung bisher wenig beigetragen. Dafür ist Deutschland heute in der Außenpolitik weitgehend ohne Einfluss und in der Europäischen Union weit zurück hinter dem Gewicht, das es eigentlich haben müsste.
Ganz anders die unionsgeführte Bundesregierung vorher: Helmut Kohl jedenfalls hätte ohne die damaligen, von ihm massgeblich mitgestalteten Fortschritte in der europäischen Politik und die guten deutsch-amerikanischen Beziehungen 1990 die deutsche Einheit sicher nicht erreichen können.
Insbesondere in europapolitischer Hinsicht war dieser Gang der Dinge zu Anfang der achtziger Jahre alles andere als gewiss und vorhersehbar. Im Gegenteil, die europäische Entwicklung war in eine Sackgasse geraten. Es gab kein Projekt und auch kaum eine Perspektive für die weitere Entwicklung der Gemeinschaft. Am Beginn des Jahres 1979 war zwar das Europäische Währungssystem EWS in Kraft getreten, aber es dauerte sechs zähe Jahre, bis 1983 ein schwerer Konflikt über die Fischereipolitik in der EG beigelegt werden konnte. Die Stahlindustrie befand sich in allen Mitgliedstaaten in einer tiefen Krise. Der Austritt Grönlands aus der EG wurde allgemein als schlechtes Vorzeichen für das weitere Miteinander angesehen, auch wenn Griechenland mittlerweile als zehntes Land der EG beigetreten war. Über die Finanzierung gab es jahrelange Auseinandersetzungen, die vor allem von der britischen Premierministerin Margret Thatcher forciert wurden mit ihrem Motto: “I want my money back.
Erst in der Mitte des Jahres 1985 kam neue Dynamik in den Prozess der Integration. Portugal und Spanien traten der EG bei und zum selben Zeitpunkt veröffentlichte die Kommission unter der Führung des neuen Präsidenten Jacques Delors ein Weißbuch zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes. Dieser Anstoß sollte für die nächsten 15 Jahre eine Weichenstellung von wahrhaft historischer Bedeutung werden. Das Ziel des Binnenmarktes war zwar von Anfang an in den Römischen Verträgen enthalten. Aber ein Programm zur Formulierung der konkreten Sekundärgesetzgebung fehlte bis dahin.
Delors teilte den zu setzenden Rechtsrahmen auf in die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes, nämlich die Freiheit des Personenverkehrs in der Gemeinschaft, die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs, die Freiheit des Warenverkehrs und die Freiheit des Kapitalverkehrs. Das Weißbuch enthielt rund 300 Vorschläge für die Gesetzgebung der EG, die in Form direkt geltender Verordnungen und sogenannter Richtlinien auf den Weg gebracht werden sollte. Klugerweise schlug die Kommission überwiegend Richtlinien vor, die nicht unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht werden, sondern den Mitgliedstaaten verbindliche Ziele vorgaben, ihnen die Umsetzung aber im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung selbst überließen.
Der Nachteil dieser Vorgehensweise besteht bis heute allerdings darin, dass eine ständige Kontrolle der Kommission und im Streitfall durch den Europäischen Gerichtshof notwendig ist, um die korrekte Umsetzung der Richtlinien in den Mitgliedstaaten zu überwachen und die Einheitlichkeit des europäischen Rechtsraums auch zu gewährleisten.
Ich habe in der Zeit zwischen 1989 und 1994 den größeren Teil der Binnenmarktgesetzgebung im Europäischen Parlament mitgestalten dürfen. Ich war Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses und längere Zeit auch stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss. Im großen und ganzen konnten wir die Verabschiedung der im Delors-Weißbuch vorgesehenen Rechtsakte abschließen. Das Europäische Parlament war daran durch ein neues Gesetzgebungsverfahren im Kern gleichberechtigt mit dem Ministerrat beteiligt. Erst langsam verstand die interessierte Öffentlichkeit, welche Bedeutung sich das EP errungen hatte. Die deutsche Wirtschaft hat relativ spät darauf reagiert, Briten und Franzosen haben den Einfluss des EP viel früher erkannt und sich dementsprechend um Einwirkung bemüht. So sind viele Regelungen – z.B. im Bereich der technischen Harmonisierung, aber auch des Bankenrechts und des Versicherungsrechts – sehr viel stärker von anderen Mitgliedstaaten bestimmt worden als von uns.
Gleichwohl: Mit der Binnenmarktgesetzgebung kam neuer Schwung in den europäischen Prozess. Vor nunmehr 10 Jahren, Anfang 1993, konnte der Europäische Binnenmarkt Wirklichkeit werden, ein Raum ohne Binnengrenzen mit einer ökonomischen Kraft, der aus Europa nach Amerika den größten zusammenhängenden Wirtschaftsraum der Welt macht.
III. Der Euro – Vollendung des Binnenmarktes
Parallel zur legislativen Arbeit für den Binnenmarkt begannen die Arbeiten an einer Wirtschafts- und Währungsunion. Im Juni 1990 wurde in Dublin vom Europäischen Rat die Einsetzung zweier Regierungskonferenzen beschlossen, die den Vertrag über eine Wirtschafts- und Währungsunion und über die Politische Union vorbereiten sollten. Ende 1991, nur eineinhalb Jahre später, wurde in Maastricht der Vertrag über die Währungsunion beschlossen und in die Ratifikationsverfahren der Mitgliedstaaten gegeben.
Zu den Legenden der europäischen Weiterentwicklung gehört bis heute, dass Frankreich angeblich nur zur Zustimmung zur deutschen Einheit bereit gewesen sei, wenn Deutschland im Rahmen einer europäischen Währungsgemeinschaft auf seine geldpolitische Souveränität verzichte. Für diese Behauptung gibt es nicht den geringsten Nachweis. Im Gegenteil, gerade in Frankreich und auch innerhalb der französischen Regierung war der Eintritt in die Währungsunion zu den im Maastricht-Vertrag formulierten Bedingungen alles andere als unumstritten. Am Ende waren in Deutschland und in Frankreich besonders hohe Hürden zu überwinden, um den Weg in die Währungsunion frei zu machen: In Deutschland musste das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob der Beitritt mit dem Grundgesetz vereinbar ist; in Frankreich ging die notwendige Volksabstimmung über den Beitritt nur deshalb sehr knapp positiv aus, weil in den Grenzregionen Elsass und Lothringen und in Paris eine besonders große Zustimmung erfolgte. Nach einem langem Verfahren vom ersten Entwurf der Delors-Gruppe bis zur letzten Parlaments- und Volksabstimmung in den 15 Mitgliedstaaten konnte der Vertrag schließlich am 01. November 1993 in Kraft treten.
Damit begann am 01. Januar 1999 in Europa das EURO-Zeitalter. In 11 von 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde die Gemeinschaftswährung eingeführt. Die Entscheidung, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion pünktlich wie vorgesehen an den Start gehen zu lassen, war die letzte, wahrhaft historische Entscheidung, die im ausgehenden 20. Jahrhundert für Europa getroffen wurde.
Es stellte sich schon bald heraus, dass die Einführung des EURO einen weit über die monetären und ökonomischen Aspekte hinausreichenden politischen Integrationsschub auslöste. Insbesondere die Politik in den Euro-Teilnehmerstaaten fand ein neu bestimmtes Koordinatensystem vor, das auch ihre Handlungsoptionen mitbestimmte. Die wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen, vor die sich ein Land wie Deutschland, immerhin das an Einwohnern und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit größte Land in der Eurozone, gestellt sah, waren beträchtlich und werden noch heute unterschätzt. Die Wirtschaftspolitik, die Finanz- und Haushaltspolitik, die Arbeitsmarktpolitik und die Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland stehen vor neuen Bedingungen, auf die sich unsere Gesellschaft insgesamt einstellen muss.
Zunächst gilt es aber darauf hinzuweisen, dass der EURO nicht etwa eine völlig neue, aus jedem bestehenden Zusammenhang herausgelöste politische Weichenstellung darstellt. Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion ist vielmehr die logische und konsequente Fortsetzung und Vollendung des Binnenmarktprogramms. Die Einführung der Freiheit des Personenverkehrs sowie des Waren- und Dienstleistungsverkehrs und die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs wäre auf Dauer unvollständig geblieben, wenn nicht eine einheitliche europäische Währung hinzugekommen wäre. Ja, der Bestand der erreichten Marktöffnung wäre gefährdet gewesen, wenn eine Vielzahl von nationalen Währungen den Leistungsaustausch im Binnenmarkt behindern und erschweren würde.
Auch gegenüber dem US-Dollar wird der EURO eine stärkere Rolle spielen als die Summe der zuvor vorhandenen nationalen Währungen. Nachdem die Amerikaner das Projekt zunächst weitgehend ignoriert haben, dann an den erfolgreichen Abschluss der Vorbereitungsarbeiten nicht glauben wollten, haben sie sich erst etwa zwei Jahre vor dem Datum seiner Einführung mit den Konsequenzen des EURO für die Stellung des US-Dollar ernsthaft beschäftigt. Anfänglich harter Kritik ist - zumindest in der amerikanischen Administration und in den offiziellen Stellungnahmen der Regierung - nüchterne Zustimmung gefolgt. Die tatsächlichen Konsequenzen dürften sich aber erst nach und nach herausstellen, denn der EURO wird einen von Branche zu Branche ganz unterschiedlichen Einfluss ausüben.
IV. Der Stabilitätsbegriff des Maastricht-Vertrages
Erwartungsgemäß richteten sich seit Beginn des Jahres 1999 die Augen auf die Strategie der Europäischen Zentralbank EZB. Sie musste von Anfang an eine harte geldpolitische Linie verfolgen, um zunächst das Vertrauen der Kapitalmärkte zu gewinnen, dass in der EURO-Zone jedes Inflationsrisiko sofort im Keim ersticken würde. Diese wie andere Hausaufgaben hat die EZB seitdem verlässlich erledigt – im Gegensatz zu den Regierungen mancher Mitgliedstaaten. Leider darunter auch Deutschland, dessen früherer Finanzminister Lafontaine sogar noch versucht hatte, den Stabilitätsbegriff des Maastricht-Vertrages über die Geldwertstabilität hinaus auszuweiten auf soziale und arbeitsmarktpolitische Stabilität.
Dagegen steht der eindeutige und klare Wille des Maastricht-Vertrages. Nach Geist und Buchstaben des Vertrages ist mit Stabilität allein Geldwertstabilität gemeint. Die Stabilität des Geldwertes zu wahren ist und bleibt die prioritäre Aufgabe der EZB und der fortbestehenden nationalen Zentralbanken. Nach Art. 105 Absatz 1 des EG-Vertrages ist es deren vorrangige(s) Ziel, die Preisstabilität zu gewährleisten. Alle anderen Ziele haben demzufolge dahinter zurückzustehen. In dem Wort gewährleisten steckt nicht nur der Auftrag, im Rahmen der geldpolitischen Instrumente der EZB aktiv tätig zu werden, sondern auch eine Garantenstellung der europäischen Notenbank eben für dieses eine Ergebnis.
Nach allen Erfahrungen, die Deutschland in diesem Jahrhundert mit seinen Währungen gemacht hat, sollten gerade wir an diesem eindeutigen Stabilitätsauftrag des Maastricht-Vertrages nicht den geringsten Zweifel aufkommen lassen. Geldwertstabilität ist die Grundlage für eine erfolgreiche Wirtschafts-, Finanz-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Deshalb darf der Stabilitätsbegriff des Vertrages nicht aufgeweicht werden. Nur auf der Basis einer stabilen Währung ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein hohes Maß an Beschäftigung erreichbar. Geldwertstabilität ist schließlich die Grundlage für ein hohes Maß an sozialer Sicherheit. Gerade für die Altersversorgung durch Rentenversicherung und private Vorsorge ist die Stabilität der Währung eine grundlegende Voraussetzung. Die Entwertung des Geldes bedroht vor allem die Bezieher kleiner Einkommen, bedroht inländische Ersparnisse und kleine Renten. Inflation ist der Taschendieb des kleinen Mannes!
V. Auf dem Weg zu einer europäischen Arbeitsmarktpolitik?
Gerade weil die Sozialdemokraten - manche von ihnen zähneknirschend - diesem und keinem anderen Text des EG-Vertrages zugestimmt haben, der die Gemeinschaft und alle Teilnehmerstaaten an der Währungsunion auch noch verbindlich auf den Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb festlegt, versuchen sie seit ihrem Amtsantritt 1998 in Deutschland, eine europäische Arbeitsmarktpolitik zu formulieren. Ein Europäischer Be schäftigungspakt rückte so neben der Bewältigung des Kosovo-Konflikts in den Mittelpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft in der ersten Hälfte des Jahres 1999.
Zur Beurteilung der europäischen Ausrichtung in dieser Frage lohnt erneut ein Blick in den Text des Vertrages. Durch den Vertrag von Amsterdam ist der EG-Vertrag in der Tat um ein Beschäftigungskapitel ergänzt worden. Nach Art. 2 des neuen Beschäftigungskapitels betrachten die Mitgliedstaaten die Förderung der Beschäftigung als Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und stimmen ihre diesbezüglichen Tätigkeiten im Rat aufeinander ab, wobei die einzelstaatlichen Gepflogenheiten in bezug auf die Verantwortung der Sozialpartner berücksichtigt werden.
Schon diese Formulierung macht deutlich, dass die gemeinsame Beschäftigungspolitik in der Europäischen Union im wesentlichen in einer - ja auch sinnvollen - Koordinierung besteht. Noch deutlicher wird die subsidiäre Rolle der europäischen Beschäftigungspolitik in den Formulierungen des Artikels 3 des neuen Titels. Danach trägt die Gemeinschaft zu einem hohen Beschäftigungsniveau bei, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und deren Maßnahmen in diesem Bereich unterstützt und erforderlichenfalls ergänzt. Hierbei wird die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten geachtet.
Deutlicher hätte die Nachrangigkeit der europäischen Arbeitsmarktpolitik nicht formuliert werden können. Die Arbeitsmarktpolitik als wichtiger Bestandteil einer beschäftigungsorientierten Wirtschaftspolitik bleibt eine nationale Aufgabe. Auf nationaler Ebene sind die Handlungsnotwendigkeiten durch den EURO eher größer, die Handlungsmöglichkeiten aber eher kleiner geworden. Die lautstarke und in gewissem Maß sicher auch populäre Forderung der SPD nach einer europäischen Beschäftigungspolitik entpuppt sich jedenfalls bei näherem Hinsehen als eine Flucht vor der derzeit ja besonders unangenehmen Wahrheit im eigenen Land: Die Wahrheit ist, dass Deutschland auch im nunmehr fünften Jahr rot-grüner Politik um das Fitness-Programm einer im wesentlichen angebotsorientierten Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht herumkommt.
Auch wenn das Wort „Arbeits´markt´“ schon an sich ein rotes Tuch für sie ist: Neue Herausforderungen kommen in der EURO-Zone insbesondere auf die Gewerkschaften zu. Fritz Scharpf, Direktor des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung in Köln, wies darauf hin, dass in der Währungsunion praktisch kein Spielraum für defizitfinanzierte Beschäftigungsprogramme mehr besteht und die nationalen Regierungen auch die für die Zukunft notwendige Haushaltsdisziplin einhalten müssen. Der geltende Haftungsausschluss für die öffentlichen Schulden der Mitgliedstaaten untereinander werde dazu führen, dass die nationalen Probleme gerade des Arbeitsmarktes auf nationaler Ebene gelöst werden müssen und eine europäische Wirtschaftsregierung nicht viel ausrichten könne. Daraus ergebe sich ein erhebliches Problem für die Gewerkschaften, die zwar vollständig transparente Löhne, ausgedrückt in einer Währung, aber erhebliche Unterschiede in der Produktivität der Standorte vorfinden würden.
In der Tat scheinen die Arbeitnehmervertretungen auf diese Herausforderung, die sich mit der Einführung des EURO verbindet, bis heute nicht ausreichend vorbereitet zu sein. Während Wissen, Kapital und Rohstoffe vollkommen mobil geworden sind, ist die Flexibilität der Arbeitsmärkte gerade in Ländern wie Deutschland und Frankreich hinter den Notwendigkeiten zurückgeblieben. Dies gilt vor allem dann, wenn die Tarifvertragsparteien - so wie in Deutschland - nur ein geringes Eigeninteresse daran haben, den Faktor Arbeitslosigkeit in ihre Verhandlungen mit einzubeziehen. Die Tarifverhandlungen in Deutschland werden von den Gewerkschaften immer wieder in eine Richtung gelenkt, wo die Besserstellung der Arbeitsplatzbesitzenden Vorrang einnimmt vor dem Zutritt der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt – die derzeitige Lohnrunde im Öffentlichen Dienst und das Auftreten einiger Gewerkschaftsfunktionäre legt dafür ein beredtes Zeugnis ab. So verschärfen Binnenmarkt und Währungsunion auf dem Arbeitsmarkt einen Verteilungskonflikt, der leicht zu Lasten der Schwächsten, nämlich der Arbeitslosen gelöst wird. Eine erneute Rationalisierungswelle zu Lasten der Beschäftigung wird das zwangsläufige Ergebnis sein.
VI. Binnenmarkt: Wettbewerb statt Kuschelecken
Zehn Jahre nach Einführung des Binnenmarktes kann als Erfolgsrezept nach wie vor nur gelten, was bereits 1993 und vorher beschrieben und trefflich analysiert wurde: Deutschland wird und muss sich im Wettbewerb behaupten. An dieser Erkenntnis fehlte es schon vor dem Kommissionsfieber der amtierenden Regierung nicht, an einer Ruckrede genau so wenig, an Umsetzung aber sehr wohl. Dies schon vor 1998, und seitdem bewegt sich der Zug nicht mehr zu langsam in die richtige, sondern zu schnell in die falsche Richtung.
Binnenmarkt heißt offener Wettbewerb nach fairen, nachvollziehbaren Regeln. Binnenmarkt bedeutet nicht Parallelität von Nischen und das Pflegen nationaler Kuschelecken. Es gibt auch für Deutschland nur einen wirklich erfolgversprechenden Weg: Deutschland muss sich mehr als je zuvor dem scharfen Wettbewerb stellen. Dazu bedarf es allerdings einer Reihe von politischen Grundentscheidungen, ohne die dieser Wettbewerb nicht zu bestehen ist:
- Deutschland muss an der Spitze des technischen Fortschritts stehen bzw. dorthin zurückkehren. In einem Märchenland voll grüner Wiesen frei von Technik und Industrieanlagen ist Wohlstand und soziale Gerechtigkeit nicht zu erzielen. Deshalb war die erfolgreiche Initiative des früheren Bundesforschungsministers Jürgen Rüttgers in der Biotechnologie gar nicht hoch genug zu bewerten. Wir haben wieder Anschluss gefunden an eine Technologie, die wir aus Deutschland in den 80er Jahren, als die Grünen immer stärker wurden und insbesondere im Rhein-Main-Gebiet ihren Widerstand gegen die Biotechnologie organisierten, schon fast vollständig vertrieben hatten.
- Unser Bildungssystem ist den Anforderungen der Zukunft nicht wirklich gewachsen. Wir sollten uns zu einem differenzierten, leistungsbezogenen und international attraktiven Bildungssystem von der Grundschule über die berufliche Bildung bis hin zu den Universitäten nicht nur bekennen, sondern es auch in die Wirklichkeit umsetzen. Die Forderung der SPD nach einem Verbot von Studiengebühren, an der in der letzten Legislaturperiode eine vernünftige Reform des Hochschulrechts jahrelang gescheitert ist, wirkt vor diesem Hintergrund geradezu lächerlich. Derweil liegt die Bildungspolitik in den SPD-regierten Bundesländern am Boden - wie jüngste Gutachten international renommierter Institute bis hin zur PISA-Studie belegen.
- Deutschland braucht auch in Zukunft eine erstklassige Infrastruktur für Schiene, Straße, Wasserwege, Flughäfen und Telekommunikation. Der Bestand ist im wesentlichen gut, aber nicht überall gut genug. Besonders die zum Teil langwierigen Genehmigungsverfahren können weiter verkürzt werden.
Schließlich werden auch wir nicht um eine weitere Reform unserer sozialen Sicherungssysteme herumkommen. Abgaben in Höhe von rund 42 % auf den Bruttolohn, eine Sozialstaatsquote von über 33 %, einen solchen Umfang an Leistungen in einer Gesellschaft, die es zu einzigartigem Wohlstand in der Vergangenheit gebracht hat, sind nicht mehr darstellbar. Der deutsche Sozialstaat ist längst zum Fürsorgestaat verkommen, der Leistungsbereitschaft bestraft und Faulheit belohnt. So brauchen wir uns über Ausweichreaktionen in die Schattenwirtschaft nicht zu wundern. Diese Phänomene eines Arbeitsmarktes, der nur noch in den Ausweichreaktionen, nicht aber mehr im geregelten Zugang funktioniert, bleiben so lange bestehen, wie die hohe Steuer- und Abgabenbelastung nicht in beherzten Schritten gesenkt wird. Eine reine Umfinanzierung von Sozialabgaben durch Steuersubventionen nach dem Vorbild der Ökosteuer und fast alles von dem, was die Bundesregierung seit dem 22. September unternommen hat, erschwert die Lösung der Probleme nur zusätzlich.
VII. Der Binnenmarkt als Schritt auf dem Weg in die Politische Union
An den EURO wurde im Jahr 2002 die höchste Auszeichnung für europäische Verdienste, der Internationale Karlspreis, verliehen. Damit wurde zu Recht die fundamentale Bedeutung der Euro-Einführung unterstrichen. Nun schließen sich daran einige Fragen für die Zukunft an:
Bleibt richtig, was seit den Römischen Verträgen gilt, dass die wirtschaftliche Integration Schrittmacher für die politische Integration ist? Wie stark engagiert sich Deutschland im Prozess der weiteren politischen Zusammenarbeit und Integration in Europa? Was sind die vor uns liegenden Aufgaben nach der erfolgreichen Einführung des EURO?
Die Einführung des EURO-Bargeldes zum 01. Januar 2002 war ein epochaler Beitrag zum Zusammenwachsen der europäischen Völkerfamilie. 300 Millionen Menschen in Europa und viele weitere Millionen außerhalb der Währungsunion tragen heute ein Symbol der europäischen Identität in ihren Taschen. Die europäische Integration hat einen Erfolg erzielt, den vor einem Jahrzehnt noch viele als politische Illusion angesehen haben. Der europäische Integrationsprozess ist damit allerdings nicht abgeschlossen. Weitere Projekte warten auf ihre Vollendung, darunter die kaum weniger schwierigen Aufgaben wie die Erweiterung der Union und die Gestaltung der Verfassungsdebatte.
Was aber ist Deutschlands Rolle in der Europäischen Union? Der Rückblick auf die vergangenen fünf Jahrzehnte zeigt, wie sehr die deutsche und die europäische Frage miteinander verbunden waren und es bis heute sind. Für die deutsche Politik in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts war die Europäische Union niemals Selbstzweck. Nach der Katastrophe zweier Weltkriege hat sich Deutschland für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union und im westlichen Verteidigungsbündnis der NATO entschieden und damit für Frieden in Freiheit optiert. Wie richtig diese Entscheidung war, zeigen auch die historischen Ereignisse von 1989 und 1990: ohne die Entscheidung für die Europäische Integration wäre die friedliche Wiedervereinigung Deutschlands eben nicht möglich gewesen. Aber es gilt auch die Umkehrung: ohne die Deutsche Einheit wäre der europäische Integrationsprozess kaum so vorangekommen wie in den vergangenen zwölf Jahren. Deutsche Einheit und Europäische Integration – so hat es Helmut Kohl in Anlehnung an das Wort von Konrad Adenauer immer wieder formuliert – sind eben zwei Seiten derselben Medaille!
Wir Deutsche können aus unserer Geschichte nicht aussteigen. Wir können aber auch aus unserer Geographie nicht aussteigen. Wir haben mehr Nachbarn als jedes andere europäische Land. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt erreicht ein Viertel der gesamten Europäischen Union und etwa ein Drittel der zwölf Mitgliedstaaten der EURO-Zone. Mehr als die Hälfte unserer Exporte – nach wie vor wichtige Grundlage unseres Wohlstands – fließt in die Länder der Europäischen Union. Mit über 80 Mio. Menschen sind wir das bevölkerungsreichste Land in Europa. Dieses politische und ökonomische Gewicht verlangt von Deutschland auch eine besondere Verantwortung. Sie bezieht sich aktuell natürlich auf den Erfolg der großen europäischen Integrationsprojekte, auf die Osterweiterung, auf die gemeinsame europäische Währung und auf die in Laeken auf den Weg gebrachte Debatte über die Zukunft der Europäischen Union, einschließlich der Erarbeitung eines Europäischen Verfassungsvertrages; sie bedeutet im Innenverhältnis einen fairen Interessenausgleich zwischen den großen und kleinen Mitgliedstaaten und sie bedeutet in den Außenbeziehungen der EU einen substantiellen Beitrag in der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, im Außenhandel und bei der Globalisierung.
VIII. Osterweiterung – die Wiedervereinigung Europas
Wer für die eigenen Interessen werben will, muss bereit sein, Verantwortung zu übernehmen – nicht nur für sich selbst sondern auch für die Partner und Nachbarn. Kaum ein europäisches Projekt zeigt dies deutlicher als die Erweiterung der Europäischen Union. Mit den Entscheidungen der Europäischen Räte von Luxemburg, Helsinki und zuletzt in Kopenhagen hat die Europäische Union etwas auf den Weg gebracht, das in seiner Bedeutung für die künftige Architektur ohne Beispiel ist. Zwölf Staaten, davon zehn aus Mittel- und Osteuropa, sollen in den kommenden Jahren Vollmitglieder der Europäischen Union werden. Zehn davon schon im Mai 2004, darunter auch Deutschlands unmittelbare Nachbarn Polen und die Tschechische Republik.
Das Ausmaß dieser Erweiterung stellt alle bisherigen Erweiterungsrunden in den Schatten. Aus einer Union mit fünfzehn Mitgliedern und 380 Mio. EU-Bürgern soll eine Union mit 27 Mitgliedern und 480 Mio. Menschen werden. Anstelle von zwölf wird es dann 22 EU-Sprachen geben. Ökonomisch betrachtet stehen sich in diesem Prozess höchst ungleiche Partner gegenüber: In einer Union mit 27 Mitgliedstaaten ist das Verhältnis zwischen den zehn Prozent reichsten Regionen und den zehn Prozent ärmsten Regionen doppelt so hoch wie im Europa der Fünfzehn.
Die Erweiterung ist trotzdem oder gerade deswegen eine einzigartige Chance, das europäische Modell von Demokratie und Marktwirtschaft auch bei Deutschlands Nachbarn in Mittel- und Osteuropa zu verankern. Von Vaclav Havel stammt der Satz: Wenn Europa die Länder im Osten nicht stabilisiert, dann werden die Länder im Osten Europa destabilisieren. Die Erweiterung de r Europäischen Union und die Fortsetzung des Integrationsprozesses sind für eine dauerhafte Friedens- und Freiheitsordnung auf dem europäischen Kontinent unverzichtbar. Die demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages, allen voran die Christlichen Demokraten, haben die Erweiterung deshalb auch von Beginn an unterstützt: Deutschland rückt geographisch in die Mitte Europas, ökonomisch in das Zentrum des Europäischen Binnenmarktes. Das Handelsvolumen Deutschlands mit den assoziierten Beitrittsländern in Mittel- und Osteuropa erreichte im Jahr 2001 eine Größenordnung von immerhin 100 Mrd. Euro. Dieses Volumen war nur wenig geringer als der Außenhandel mit den USA und mehr als vier mal so hoch wie der Außenhandel mit Russland.
Insbesondere eine weitere Agrarreform bleibt aber notwendig nicht in erster Linie wegen der Erweiterung, sondern weil die Gemeinsame Agrarpolitik der EU falsche Produktionsanreize setzt, Probleme innerhalb der WTO verursacht und die Agrarmärkte in den Entwicklungsländern erdrückt. Und sie ist notwendig, weil die Bewirtschaftung der Überproduktion Milliardenkosten verschlingt, die zu einem Großteil nicht einmal den Landwirten zugute kommen. Die EU-Erweiterung macht diesen Handlungsbedarf nur offensichtlicher.
IX. Verfassungsvertrag und Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Ein weiteres zentrales Projekt ist die Neuordnung der vertikalen und horizontalen Kompetenzordnung in der Europäischen Union. Dieses Vorhaben ist mindestens ebenso schwierig wie der zukünftige Haushalt und noch weitaus wichtiger. Wie sollen die Zuständigkeiten zwischen der europäischen Ebene und den Mitgliedstaaten in Zukunft verteilt und geordnet werden? Wie sollen die Institutionen in der EU in Zukunft ihre Verantwortung wahrnehmen? Wie kann insgesamt die Zustimmung zur europäischen Politik und ihre demokratische Legitimation gestärkt werden?
Der Europäische Rat in Laeken vom 14. bis 15. Dezember 2001 hat einen sogenannten Konvent zur Zukunft der Europäischen Union berufen, der eine Regierungskonferenz im Jahre 2004 vorbereiten und den Weg zu einem Europäischen Verfassungsvertrag ebnen soll. Dieser Konvent, der am 28. Februar 2002 seine Arbeit aufgenommen hat, soll im wesentlichen vier Aufgaben lösen: eine genauere Abgrenzung bei Zuständigkeiten und Aufgabenteilung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten; eine Klärung der Frage, ob die im Jahre 2000 erarbeitete Grundrechts-Charta der Europäischen Union Bestandteil des EU-Vertrages und damit für alle Bürger Europas rechtsverbindlich werden soll; darüber hinaus die Vereinfachung der Europäischen Verträge und schließlich die Klärung der Rolle der nationalen Parlamente im künftigen europäischen Integrationsprozess. Wir glauben allerdings, dass sich der Konvent nicht auf diese Aufgaben beschränken darf: notwendig ist auch eine Neu-Justierung bei den europäischen Institutionen und eine Anpassung ihrer Aufgaben im Interesse einer echten Gewaltenteilung in Europa.
Von den beschriebenen Aufgaben des Konventes ist die Neuregelung bzw. die Präzisierung der Kompetenzverteilung zwischen der europäischen und der nationalen Ebene die wichtigste, wahrscheinlich aber auch die schwierigste. Die Frage, Wer entscheidet was in Europa? erfordert klare Antworten, denn sie gibt auch den Bürgern eine neue Begründung für das europäische Einigungswerk. Einem Missverständnis sollten wir allerdings von vorneherein entgegenwirken: Überlegungen zur vertikalen oder horizontalen Kompetenzabgrenzung und ihre Verankerung in einem europäischen Grundvertrag oder – wie wir in Deutschland formuliert haben – in einem europäischen Verfassungsvertrag, zielen nicht auf die Schaffung eines europäischen Staates. Die Mitgliedstaaten behalten ihre Staatlichkeit. Sie behalten auch große Teile ihrer Souveränität. Sie haben zwar in der Vergangenheit wichtige Hoheitsrechte auf die supranationale, europäische Ebene übertragen, nicht aber die Staatsgewalt als Ganzes. Dies wäre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Vertrag von Maastricht vom Oktober 1993 auch gar nicht möglich. Die Übertragung der staatlichen Souveränität auf die europäische Ebene im Sinne einer Kompetenz-Kompetenz ist also ausgeschlossen.
Welche Zuständigkeiten soll nun aber die europäische Ebene haben, welche Aufgaben sollen bei den Mitgliedstaaten verbleiben? Die Parteien von CDU und CSU haben dazu im November 2001 umfangreiche Vorschläge vorgelegt. Danach soll die Europäische Union im wesentlichen die Zuständigkeiten haben für die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, für einen einheitlichen Binnenmarkt mit funktionierendem wirtschaftlichen Wettbewerb, einer einheitlichen Außenvertretung und der gemeinsamen Währung sowie für eine reformierte Agrarpolitik. Hinzu kommen müssen, soweit grenzüberschreitende Fragen betroffen sind, die Rechtspolitik, die Innere Sicherheit, Verkehr und Infrastruktur sowie Umwelt- und Gesundheitsschutz.
Demgegenüber sollte grundsätzlich alles, was zu den gewachsenen Traditionen in Zivilisation und Kultur und in der sogenannten Zivilgesellschaft gehört, der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben, also z.B. der innere Staatsaufbau der Mitgliedstaaten einschließlich der kommunalen Selbstverwaltung, die Familienstrukturen und die soziale Sicherheit, der Arbeitsmarkt, ehrenamtliche und gemeinnützige Organisationsformen und Aufgabenbereiche, Bildung, Kultur und Sport.
In Europa müssen aber nicht nur die Kompetenzen klar abgegrenzt werden, sondern ihre Wahrnehmung muss für den Bürger auch durchschaubar, demokratisch legitimiert und kontrollierbar sein. Dies ist heute weitgehend nicht der Fall. Ein Europäisches Parlament, das selbst kein Initiativrecht für die Gesetzgebung hat, kann seine legislativen Aufgaben nur begrenzt erfüllen; die Europäische Kommission ist nicht nur eine Verwaltung, sondern auch eine Art Sekundärgesetzgeber und als Hüterin der Verträge mit exekutiven Zuständigkeiten ausgestattet. Und der Ministerrat ist unter dem Gesichtspunkt echter Gewaltenteilung ebenfalls ein Zwitter.
Wir haben deshalb vorgeschlagen, dass die Gesetzgebung einschließlich des Budgetrechts dem Europäischen Parlament als einem Parlament der Bürger und dem Rat als einem Parlament der Staaten grundsätzlich gemeinsam zugeordnet werden sollten. Die EU-Kommission sollte zu einer politisch verantwortlichen Exekutive ausgebaut, der Kommissionspräsident vom Parlament mit Zustimmung des Rates gewählt werden. Im Bereich der vergemeinschafteten Zuständigkeiten sollte der Rat die ihm zustehenden Entscheidungen grundsätzlich mit Mehrheit treffen, im Bereich der sogenannten intergouvernementalen Zusammenarbeit muss es dagegen bei der Einstimmigkeit verbleiben. Im Falle von Kompetenzstreitigkeiten zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten oder zwischen den europäischen Organen sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden, wobei auch die Beteiligung nationaler Verfassungsrichter vorgesehen werden könnte.
Wir brauchen die europäische Kompetenz vor allem in der Außen- und Sicherheitspolitik. Eine der Konsequenzen des 11. September ist: Europa muss mehr Verantwortung für Frieden, Freiheit, Recht und Gerechtigkeit in der Welt übernehmen – politisch und militärisch. Nicht als Konkurrent der Vereinigten Staaten, sondern als deren Partner. Das außenpolitische Gewicht Europas befindet sich noch immer in einem krassen Missverhältnis zu seiner wirtschaftlichen Stärke. Einer der Gründe dafür ist, dass die außenpolitischen Kompetenzen der EU zersplittert sind: sie verteilen sich auf den jeweiligen Vorsitz, den Generalsekretär des Rates, auf verschiedene Kommissare und schließlich die Außenminister der Mitgliedstaaten. Eine Straffung der außenpolitischen Zuständigkeiten der Europäischen Union ist deshalb ein notwendiger erster Schritt, damit Europa mit einer Stimme sprechen kann.
Europa muss aber auch in der Lage sein, bei Krisen notfalls militärisch eingreifen zu können. Der Aufbau europäischer Krisenreaktionskräfte muss daher rasch und mit den nötigen Ressourcen vorangetrieben werden. Und die Europäische Union muss sich darüber klar werden, wie diese Kräfte auch für den Kampf gegen den internationalen Terror eingesetzt werden können. Das Beispiel Afghanistan hat deutlich gezeigt, woran es fehlt. Deutschland ist an der Internationalen Friedenstruppe in Afghanistan mit dem zweitgrößten Kontingent beteiligt, war aber nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht einmal in der Lage, seine Soldaten mit eigenen Transportkapazitäten zum Einsatz nach Kabul zu fliegen. Ein solcher Befund ist für Deutschland wenig schmeichelhaft. Noch wichtiger ist allerdings, dass damit auch ein notwendiger Beitrag für eine wirkungsvolle europäische Außen und Sicherheitspolitik ausbleibt.
Kein dringender Handlungs-, in absehbarer Zeit aber Entscheidungsbedarf besteht in der Frage der möglichen Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Derzeit sollte in jedem Fall von weiteren übereilten Festlegungen abgesehen werden, die vielleicht falsche Hoffnungen wecken und vermeintliche Automatismen auslösen. Schon die Tatsache, dass der Kopenhagener „Erweiterungsgipfel“ zumindest in der medialen Darstellung eher ein „Türkei-Gipfel“ war, ist kein gutes Vorzeichen.
Zweifellos hat die Türkei auf ihrem Weg des Ausbaus der demokratischen und rechtstaatlichen Strukturen wichtige Fortschritte gemacht und verdient dabei weitere Unterstützung. Unbeschadet der Frage der Erfüllung der Kopenhagener Kriterien muss die Frage eines Beitritts der Türkei zur Europäischen Union aber auch im Zusammenhang mit den Vorstellungen zur politischen Identität Europas gesehen werden, die gegenwärtig vom Europäischen Konvent entwickelt werden. Die Europäische Union als handlungsfähige politische Einheit muss sich Klarheit über ihre Grenzen verschaffen und darüber, ob Länder, die nur teilweise zu Europa gehören, uneingeschränkt Mitglied werden können.
Anrede,
Die Geschichte der europäischen Integration in den vergangenen Jahrzehnten ist – trotz aller Rückschläge – eine Erfolgsgeschichte. Die Europäische Union ist attraktiv, nicht nur für die Beitrittsländer in Mittel- und Osteuropa. Das sogenannte Europäische Modell, also die Verbindung von marktwirtschaftlicher Ordnung und sozialer Verantwortung, die hohen Standards in der Umweltpolitik und das "know-how" in den Köpfen der Menschen machen Europa zu einem attraktiven Standort im globalen Wettbewerb. Sein Erfolg ist mehr als die Summe der Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Ihre Beiträge werden gerade deshalb auch zukünftig gebraucht, damit Europa seine innere Reformfähigkeit und wirtschaftliche Dynamik behält. Der deutsche Beitrag darf dabei hinter seinem politischen und ökonomischen Gewicht nicht so zurückfallen, wie es sich derzeit darstellt. Europa braucht Deutschland und Deutschland braucht Europa, um die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bestehen.
Mit dem Europäischen Binnenmarkt wurde eine Art Dornröschenschlaf, eine Phase der Erstarrung und Gewöhnung beendet, erfuhr das großartige Projekt der europäischen Gründerväter aus den 50er Jahren einen zweiten großen Schub. 10 Jahre später blicken wir dankbar zurück und sehen vor uns weitergehende und vielversprechende Chancen. Helfen Sie mit, diese zu nutzen.