Einzeltitel
Religiöse Symbole im öffentlichen Raum
Dr. jur. Hendrik Munsonius, Oberkirchenrat, Referent im Kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland
Die Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 GG) schließt die Verwendung von Symbolen ein. Sie findet ihre Grenzen an den Grundrechten Dritter und Verfassungsgrundsätzen. Das gilt für die individuelle als auch gemeinschaftliche Religionsausübung. Wegen der Vieldeutigkeit befrieden rechtliche Lösungen nur bedingt, so dass der Umgang mit Symbolen auch eine Frage des Takts und der Klugheit ist. Weiterlesen...
Das Kreuz - Eine Zusage und Hoffnungsperspektive
Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer, Professorin für Christliche Gesellschaftslehre an der Theologischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Orientierung am Kreuz liefert sicher allein (noch) kein Rezept für Politik aus christlichem Geist und ersetzt beileibe nicht die Auseinandersetzung mit den konkreten politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Doch das Kreuz bedeutet eine unhintergehbare Verpflichtung und eine Zusage derer, die aus christlichem Geist politisch handeln wollen. Weiterlesen...
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