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Seit Wochen bestimmen die Bilder eines massiven Ansturms von Flüchtlingen auf den griechischen Mittelmeerinseln, an den Küsten Italiens und in den Ländern des Balkans unsere Abendnachrichten. Die meisten Flüchtlinge stammen aus Syrien, Libyen und Eritrea. Nach UN-Angaben sind allein zwischen Januar und Oktober dieses Jahres über 700.000 Menschen nach Europa geflohen. Aktuell rechnet die Europäische Union für das Jahr 2015 mit bis zu zwei Millionen Asylanträgen. Gemessen an der Einwohnerzahl sind Schweden, Ungarn, Malta, Österreich, Dänemark und Deutschland besonders stark belastet.
Die Dimensionen des Flüchtlingsstroms übersteigen bei Weitem die Kapazitäten von jedem einzelnen Mitgliedsstaat der EU. Wir werden sie daher nur bewältigen, wenn wir sie als eine europäische Angelegenheit betrachten. Die Europäische Union ist mehr denn je gefordert, realistische Antworten und pragmatische Lösungen für diese Herausforderung zu finden. Darüber hinaus gilt: Bei der Bewältigung dieser Aufgabe darf kein Mitgliedsstaat allein gelassen werden. Sowohl die Sorgen der Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen als auch die der ostmitteleuropäischen Staaten im Hinblick auf eine EU-weite, quotierte Verteilung der Flüchtlinge müssen wir ernst nehmen.
Viele Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht: Im Mai dieses Jahres legte die EU-Kommission eine Europäische Migrationsagenda vor, die zum einen konkrete Sofortmaßnahmen umfasst, um den vielen Migranten, die bei der Überfahrt über das Mittelmeer ihr Leben riskieren, zu helfen und die zum anderen auf eine bessere Steuerung der Migration innerhalb der EU abzielt.
Die Sofortmaßnahmen sahen unter anderem die Einführung eines zeitlich befristeten Verteilungsmechanismus von 40.000 Flüchtlingen innerhalb der EU vor. Auf diese Weise sollten die Mitgliedstaaten entlastet werden, die mit einem plötzlichen Zustrom von Migranten konfrontiert sind. Da der Vorschlag von einigen östlichen EU-Mitgliedstaaten sowie Großbritannien abgelehnt wurde, konnten sich die EU-Mitgliedstaaten auf ihrem Gipfel Ende Juni zunächst nur auf einen freiwilligen Mechanismus einigen.
Die mittel- und langfristigen Maßnahmen umfassen unter anderem einen Aktionsplan gegen Schleuserkriminalität, die Bekämpfung der Fluchtursachen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Arbeit an der kohärenten Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Dazu zählt auch die Stärkung des Prinzips des sicheren Herkunftsstaates. Einen Vorschlag für eine gemeinsame EU-Liste solcher Staaten hat die Europäische Kommission bereits vorgelegt.
Mitte September wurde die Europäische Kommission von den Mitgliedstaaten damit beauftragt, bis Ende des Jahres Aufnahme- beziehungsweise Registrierungszentren, sogenannte „Hotspots“, für Asylsuchende einzurichten, um auf diese Weise die Situation an den EU-Außengrenzen zu entspannen. Die ersten Hotspots in Griechenland und in Italien wurden bereits eröffnet. Hier wird vor Ort zwischen Flüchtlingen, die ihre Heimat aufgrund von Verfolgung verlassen haben und gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention Anrecht auf Asyl haben und Migranten, die aus anderen Gründen in die EU einwandern wollen und somit keine anerkannten Flüchtlinge sind, unterschieden. Diejenigen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, werden von hier aus in ihre Heimatländer zurückgeschickt.
Um Griechenland und Italien, die von der Flüchtlingskrise in besonderem Maße betroffen sind, zu entlasten, haben die EU-Justiz- und Innenminister am 22. September erstmals das im Vertrag von Lissabon gestärkte Mehrheitsprinzip angewandt und damit gegen den Willen der Slowakei, Rumäniens, Tschechiens und Ungarns die quotierte Verteilung von 120.000 Flüchtlingen auf die Länder der Gemeinschaft beschlossen.
Die genannten Maßnahmen sind Schritte in die richtige Richtung, doch müssen wir vor allem nach langfristigen Lösungen suchen, die von allen EU-Mitgliedern gleichermaßen getragen werden. Zum einen geht es darum, innerhalb der Europäischen Union für eine faire Verteilung der Lasten zu sorgen, die durch die Flüchtlingsströme entstehen. Die ablehnende Haltung der vier ostmitteleuropäischen Staaten gegenüber einem automatisierten Verteilungsmechanismus der Flüchtlinge innerhalb der EU hat gezeigt, dass Solidarität von den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich verstanden wird. Es ist zwar nachvollziehbar, dass es in einer Gemeinschaft von 28 Mitgliedstaaten mit höchst unterschiedlicher Bevölkerungsgröße, wirtschaftlicher Stärke, unterschiedlichen politischen und kulturellen Gepflogenheiten sowie Einwanderungs- und Asyltraditionen unterschiedliche Haltungen gibt. Doch so kann Solidarität nicht funktionieren. Und ein solches Verhalten ist bei der Suche nach gemeinsamen Antworten auf gemeinsame Herausforderungen wenig hilfreich – denn darüber müssen wir uns im Klaren sein: Nur gemeinsam können wir die aktuellen Probleme lösen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die EU nicht nur eine Gemeinschaft des Rechts ist. Sie ist vor allem eine Solidargemeinschaft. Zur EU zu gehören, bedeutet, in Krisensituationen nicht allein gelassen zu werden.
Ich begrüße daher ausdrücklich konkrete und solidarische Lösungen wie ein gerechtes, der Situation angemessenes Verteilungsverfahren innerhalb der EU, an dessen Ausgestaltung die Kommission bereits arbeitet. Auf der Basis eines Verteilungsschlüssels wäre dann jeder EU-Mitgliedsstaat zur Aufnahme einer bestimmten Zahl von Asylsuchenden verpflichtet. Diese Regelung stößt momentan noch auf Widerstand, insbesondere bei den östlichen EU-Mitgliedstaaten. Doch nur so können die Mitgliedstaaten entlastet werden, die sich derzeit in hohem Maße engagieren.
Auf der anderen Seite müssen wir deutlich machen, dass wir in der EU nicht unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen können. Auch diese Tatsache gehört zu einer ehrlichen Diskussion über das Thema. Die gegenwärtigen Herausforderungen zeigen, dass der Aufbau eines gemeinsamen und wirksamen Außengrenzschutzes eine weitere dringliche Aufgabe für die Europäische Union ist, damit wir eine geordnete Zuwanderung ermöglichen und den Menschen helfen können, die auf unsere Hilfe am nötigsten angewiesen sind.
Bei der Verabschiedung des Schengener Abkommens vor dreißig Jahren hatte man berücksichtigt, dass – wenn im vereinten Europa die Binnengrenzen abgeschafft werden – es effizientere und bessere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen geben muss. Um den Schutz der Außengrenzen entsprechend gemeinsam zu organisieren, haben sich die Mitgliedstaaten auf die Einrichtung der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex verständigt. Frontex muss nun so ausgebaut werden, dass sie einen konstruktiven Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Situation an den europäischen Außengrenzen leisten kann. Diese Forderung teilt auch der Europäische Rat, der am 15. Oktober eine Erweiterung der Kompetenzen und Ressourcen von Frontex beschlossen hat. Diese umfasst nicht nur eine finanzielle und personelle Aufstockung, sondern auch das Mandat, selbständig Rückführungen von Migranten vornehmen und auf diese Weise die nationalen Grenzschutzbehörden effektiver unterstützen zu können.
Die Stärkung des Außengrenzschutzes heißt nicht, dass die EU sich abschotten sollte. Vielmehr gilt es, wieder die Kontrolle darüber zu erlangen, wer in die EU einreist, damit wir die Errungenschaften des Schengener Abkommens – den Wegfall der Binnengrenzkontrollen – bewahren können.
Daneben müssen Vereinbarungen mit den Transitländern der Flüchtlinge getroffen und diese bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme unterstützt werden. Auch hierfür hat die Europäische Union bereits Maßnahmen in die Wege geleitet. So einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs am 23. September beispielsweise auf die Bereitstellung finanzieller Hilfen, mit denen unter anderem das UN-Welternährungsprogramm aufgestockt werden soll.
Eine Schlüsselrolle bei der Bewältigung der Krise spielt die Türkei. Sie ist das wichtigste Transitland auf der Flüchtlingsroute und hat mehr als zwei Millionen Menschen aus Syrien bei sich aufgenommen. Erste Initiativen für eine engere Zusammenarbeit in der Flüchtlingsfrage wurden bereits ergriffen: Vor wenigen Wochen ist Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Istanbul gereist, um mit dem türkischen Regierungschef Ahmet Davutoglu und mit Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan über eine Vertiefung der Zusammenarbeit zu sprechen. Mitte Oktober hat die EU sich mit der Türkei auf einen gemeinsamen Aktionsplan zur Eindämmung der Flüchtlingsströme verständigt (dazu: gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei).
Die Flüchtlingskrise lässt sich nicht losgelöst von anderen außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen betrachten. Sie ist vielmehr ein Symptom der aktuellen Krisen in der europäischen Peripherie. Insbesondere der Krieg in Syrien und das Terror-Regime des Islamischen Staates beschäftigen die deutsche und die europäische Außenpolitik. Nicht zuletzt durch die hohe Anzahl an Flüchtlingen, die vor dem Regime Baschar al-Assads und dem Terror des Islamischen Staates Zuflucht in den Ländern der EU suchen, strahlt dieser Krisenherd nach Europa aus. Über ihn gelangen aber auch Tod und Gewalt in unsere Gesellschaften. Dies haben uns die barbarischen Terrorakte in Paris am 13. November wieder einmal auf grausame Weise vor Augen geführt. Sie sind ein Angriff auf unsere freiheitliche, demokratische Zivilisation und auf unsere Werteordnung. Auf keinen Fall dürfen wir nun jedoch das eine mit dem anderen vermischen: Die Flüchtlinge dürfen nicht zu zusätzlichen Opfern der verbrecherischen Mordtaten werden. Sie selbst sind ja vor dem Krieg in Syrien und der Hölle des Islamischen Staates geflohen.
Die Bekämpfung des Terrorismus und seiner Ursachen ist eine gemeinsame europäische und internationale Aufgabe. Denn solange es Krieg und Gewalt gibt, wird es auch Flüchtlinge geben. Wir sind daher gefordert, die Flüchtlingskrise dort zu bekämpfen, wo sie entsteht. Im Falle Syriens kann dies nur gelingen, wenn alle internationalen Akteure, die einen konstruktiven Beitrag zu einer politischen Lösung des Konfliktes leisten können, sich an einen Tisch setzen und miteinander sprechen, so wie es am 30. Oktober und am 14. November in Wien geschehen ist. Hierzu gehören neben den Kontrahenten Iran und Saudi-Arabien auch Russland, die Vereinigten Staaten und die Nachbarländer Syriens. Der in Wien vereinbarte Fahrplan hin zu einem politischen Übergangsprozess und einem Waffenstillstand der verschiedenen Konfliktparteien gibt Anlass zur Hoffnung, dass die Situation in Syrien deeskaliert werden kann.
Die Europäische Union steht in der Verantwortung, einen Beitrag dazu zu leisten, die grundlegenden Ursachen für Flucht und Migration in der Welt zu bekämpfen. Diese Verantwortung gründet sich auf unsere gemeinsamen Werte, in deren Kern die Würde des Menschen, jedes Menschen! – steht sowie auf unseren Anspruch, als das große Friedensprojekt für Europa nach Ende des Zweiten Weltkrieges auch jenseits der EU-Grenzen Wirkung zu entfalten und für Frieden einzutreten.
Bereits vor 60 Jahren sagte Konrad Adenauer in einer Ansprache über den Sender RIAS am 3. April 1955, dass „(…) erst eine allgemeine Befriedung in der Welt und die Beachtung der allgemeinen Menschenrechte in allen Ländern (…) den Flüchtlingsstrom zum Versiegen bringen wird.“ Angesichts der gegenwärtigen Situation in einer Welt, deren Ordnung durch Krieg und Terrorismus zunehmend in Frage gestellt wird, haben seine Worte nichts an Aktualität verloren.
Erschienen im dbb europathemen aktuell