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Die UN-Klimakonferenz in Durban

Zusammenfassung und Fazit

Ende 2011 fand im südafrikanischen Durban die 17. VN-Klimakonferenz statt. Als zentrale Ergebnisse lassen sich die Verabschiedung eines Fahrplans hin zu einem umfassenden Klimaabkommen, dass alle wesentlichen Akteure beinhaltet, eine zweite Verpflichtungsrunde des Kyoto-Protokolls und die Arbeitsfähigkeit des Green Climate Funds festhalten.

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Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat die Konferenz mit eigenen Veranstaltungen sowie der Publikation „Sustainable Mega-Events in Developing Countries“ begleitet. Die Bewahrung der Schöpfung, Umweltschutz und Nachhaltigkeit sind wichtige Themen in unserer Arbeit. Den Auftakt der Veranstaltungsreihe machte am 7.12. eine Podiumsdiskussion auf dem Climate Smart Cape Town Stand, die sich dem Thema Ernährungssicherheit und urbane Landwirtschaft widmete. Vertreter aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Landwirtschaft diskutierten über Modelle nachhaltiger Landwirtschaft, die den stetig steigenden Bedarf an Nahrungsmitteln adäquat befriedigen können. Am nächsten Tag lud die KAS gleich zu zwei Veranstaltungen ein, die sich mit der Thematik "Sustainable Mega-Events" (>> Veranstaltungsbericht) beschäftigten und beide auf der COP17 Climate Change Response (CCR-) Expo, dem offiziellen Forum für die Zivilgesellschaft, stattfanden, jedoch für unterschiedliche Zielgruppen konzipiert waren.″ Mit der auf der COP17 vorgestellten KAS-Publikation und der dazugehörigen Veranstaltung Sustainable Megaevents in Developing Countries ist es der KAS gelungen einen klimapolitischen bottom up Impuls zu setzten, der vor allem die Bedeutung der Städte im globalen Klimawandel thematisiert und dabei Sportveranstaltungen als medialen Multiplikator einsetzt.

Ergebnisse der UN-Klimakonferenz

  • Beschlossen wurde die sogenannte Durban-Plattform. Sie ist ein Fahrplan zu einem Klimaschutzrechtsabkommen, das alle Länder beinhaltet. Ab Anfang nächsten Jahres wird eine neue UN-Arbeitsgruppe damit beginnen, ein neues, umfassendes Klimaabkommen zu verhandeln. Es soll so schnell wie möglich, spätestens jedoch 2015 verabschiedet und ab 2020 umgesetzt werden. Damit sind erstmals alle Emittenten mit im Boot, die USA, China, Indien – all die, die unter dem bisherigen Kyoto Protokoll keine Reduktionsverpflichtungen hatten. Die althergebrachte Aufteilung – Minderungsziele für Industrieländer, freiwillige Maßnahmen für Entwicklungsländer – wird damit überwunden.
  • Zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto Protokolls: Regeln und Instrumente, wie z.B. der Clean Development Mechanism, werden fortgeführt. Die genaue Ausgestaltung der zweiten Verpflichtungsperiode (z.B. die den Staaten zustehenden Emissionsbudgets sowie der Umgang mit überschüssigen Emissionsrechten aus der ersten Periode) soll bis zur nächsten UN-Klimakonferenz Ende 2012 geklärt werden.
  • Die nächste Klimakonferenz wird in Katar stattfinden.
  • Anerkennung, dass die bisherigen Anstrengungen und zugesagten Minderungsziele nicht ausreichen, um die 2°C-Obergrenze einzuhalten. Es wurde daher ein Aktionsprogramm ins Leben gerufen, in dem geklärt werden soll, wie die vorgelegten Minderungsziele und Maßnahmen verschärft werden können.
  • Darüber hinaus wurden in Durban zahlreiche Umsetzungsentscheidungen getroffen. So wurden die Instrumente zur Unterstützung bei der Anpassung an den Klimawandel und bei der Technologiezusammenarbeit ausgestaltet und der in Cancún beschlossene „Green Climate Fund“ arbeitsfähig gemacht. Verwaltet werden soll der Fonds von einem Gremium, dem jeweils zwölf Vertreter der Industrie- und der Entwicklungsstaaten angehören.
  • Deutschland hat angeboten den „Green Climate Fund“ in Bonn anzusiedeln. Um den Sitz bewerben sich ebenfalls die Schweiz, Mexiko und Singapur.
  • Aufbau einer neuen Allianz der progressiven Staaten: die EU stand im Zentrum eines Bündnisses von kleinen Inselstaaten, den ärmsten Ländern und progressiven afrikanischen und lateinamerikanischen Ländern. Die Allianz übte Druck auf die großen Emittenten aus, so dass Indien und China schließlich ihren Widerstand gegen ein Rechtsabkommen aufgaben.
Hintergrund: Die Klimarahmenkonvention
  • 1992 wurde bei dem sogenannten „Erdgipfel“ von Rio die Klimarahmenkonvention (UNFCCC) verabschiedet.
  • Im Rahmen der UNFCCC wurde 1997 das Kyoto-Protokoll, als erstes rechtsverbindliches Klimaschutzabkommen, beschlossen. Danach müssen vor allem Industrieländer ihre CO2-Emissionen im Zeitraum von 2008-2012, im Vergleich zu 1990, um 5,2 Prozent senken. Die Ratifizierung des Protokolls erfolgte im Jahr 2005. Die USA sind dem Protokoll nie beigetreten. Einige Länder werden ihre Verpflichtungen vermutlich nicht erfüllen können. Deutschland hat seine Verpflichtungen schon jetzt erfüllt.
  • 2007 wurde im Rahmen der „Bali Roadmap“ ein Fahrplan für ein Post-2012-Klimaregime beschlossen, das CO2-Vermeidungsstrategien für die Industrieländer, sowie Vermeidungs- und Anpassungsstrategien für Entwicklungsländer mit Unterstützung der Industrieländer enthält.
  • 2009 sollte in Kopenhagen ein neues Post-2012-Klimaabkommen beschlossen werden, was jedoch nicht zustande kam.
  • 2010 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen und eine Reihe von Beschlüssen gefasst. So wurde unter anderem das 2-Grad-Ziel offiziell anerkannt und der Beschluss gefasst, ab 2020 den Entwicklungsländern jährlich 100 Millionen US-Dollar durch einen „Green Climate Fund“ bereitzustellen.

Fazit

  • Insgesamt können die Ergebnisse der Klimaverhandlungen als positiv bewertet werden, auch wenn sie nicht alle Erwartungen erfüllen konnten. Diese Bewertung ergibt sich vor allem auf Grundlage der Bedeutung, die ein Abkommen, das alle Länder weltweit beinhaltet, hat. Die Umsetzung eines Klimaschutzabkommens mit verbindlichen quantitativen Emissionsreduktionszielen ist am effizientesten, wenn alle Länder weltweit teilnehmen. Insofern ist die Einigung auf einen Fahrplan zur Verabschiedung eines Klimaabkommens, das alle Länder umfasst, zu begrüßen. Schwellenländer, die zunehmend für die aktuellen CO2-Emissionen verantwortlich sind – insbesondere China - werden damit zunehmend in die Verantwortung genommen.
  • Die zweite Kyoto-Protokoll-Periode sichert existierende Instrumente und Mechanismen, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Allerdings haben Kanada, Russland und Japan sich gegen eine Verlängerung des Kyoto-Protokolls ausgesprochen, so dass hier nur von einer Übergangslösung gesprochen werden kann. Kanada hat kürzlich sogar seinen Austritt aus dem Protokoll erklärt. Es begründet seinen Austritt damit, dass es durch die Nichteinhaltung der Reduktionsziele Strafzahlungen zu erwarten hat. Diese sollen vermieden werden. Hier wird deutlich, dass sich Kanada von Anfang an nicht verpflichtet gefühlt hat, das Abkommen einzuhalten.
  • Der „Green Climate Fund (GCF)“ wird arbeitsfähig gemacht. Dieser Schritt ist zu begrüßen. Der GCF kann zu einem wichtigen Instrument werden, um EZ-Länder in die Lage zu versetzen, mit den Herausforderungen des Klimawandels umzugehen. Die Kernfrage, wie die Finanzierung von 100 Millionen US-Dollar jährlich ab 2020 funktionieren soll, ist aber leider noch nicht geklärt.

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