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Berliner Jahresrückblick

Rückblick auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts

In diesem Jahr feiert der Berliner Jahresrückblick ein kleines Jubiläum. Bereits zum fünften Mal blicken wir auf das Gerichtsjahr des Bundesverfassungsgerichts zurück.

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Details

Sie konnten nicht teilnehmen? Hier finden Sie den Bericht und die Videomitschnitte unseres Jahresrückblicks auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2016.

In diesem Jahr feiert der Berliner Jahresrückblick ein kleines Jubiläum. Bereits zum fünften Mal blicken wir in gewohntem Format auf das Rechtsprechungsjahr 2016 des Bundesverfassungsgerichts. Aufgrund des für den 17. Januar 2017 angekündigten Urteils im NPD-Verbortsverfahren weiten wir unseren Rückblich jedoch ausnahmsweise auch auf den Beginn das Jahres 2017 aus. In den beiden weiteren Themenkomplexen wird es einerseits um die Meinungsfreiheit und andererseits um Oppositionsrechte gehen.

Programm

10.00 Uhr Begrüßung

  • Prof. Dr. Beate Neuss, Stellvertretende Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung
10.10 Uhr Einführender Rückblick auf das Gerichtsjahr 2016

  • Prof. Dr. Christian Waldhoff, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht, Humboldt-Universität zu Berlin
10.20 Uhr Liberale Meinungsfreiheit in einer diversen Gesellschaft

Rechtsgespräch auf der Basis der Entscheidungen

  • Beschluss vom 10. März 2016 (1 BvR 2844/13) – emotionalisierte Äußerungen

  • Beschlüsse vom 17. Mai 2016 (1 BvR 257/14, 1 BvR 2150/14) – „Kollektivbeldeidigung“

  • Beschlüsse vom 28./29. Juni 2016 (1 BvR 338/14, 1 BvR 3487/14, 1 BvR 2732/15) und 4. August 2016 (1 BvR 2619/13) - Tatsachenbehauptungen

  • Beschluss vom 29. Juni 2016 (1 BvR 2646/15) – Schmähkritik

zwischen

  • Prof. Dr. Ekkehart Reimer, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Steuerrecht an der Universität Heidelberg
  • Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern
  • Prof. Dr. Heinz Bude, Lehrstuhl für Makrosoziologie, Universität Kassel
Moderation: Stephan Detjen, Chefkorrespondent des Deutschlandradios

12.00 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Die Opposition und ihr Recht – Das Urteil vom 3. Mai 2016 (2 BvE 4/14)

Rechtsgespräch zwischen

  • Prof. Dr. Arnd Uhle, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie, Technische Universität Dresden
und

  • Michael Schlikker, Justiziar Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Moderation: Stephan Detjen, Chefkorrespondent des Deutschlandradios

13.45 Uhr Kaffeepause

14.15 Uhr Das NPD-Verbotsverfahren: verfassungsfeindlich = verfassungswidrig?

Rechtsgespräch zwischen

  • Prof. Dr. Wolfgang Löwer, Professor für öffentliches Recht und Wissenschaftsrecht, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Gordian Meyer-Plath, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen
  • Dr. Ulrich Karpenstein, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Redeker Sellner und Dahs
Moderation: Gigi Deppe, ARD-Rechtsredaktion Karlsruhe

15.45 Uhr Ausblick auf das Verfassungsgerichtsjahr 2017

  • Prof. Dr. Frank Schorkopf, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht, Georg-August-Universität Göttingen
15.55 Uhr Schlusswort

  • Dr. Franziska Rinke, Koordinatorin Rechtsstaat und Rechtspolitik, Konrad-Adenauer-Stiftung

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Veranstaltungsort

Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Tiergartenstr. 35,
10785 Berlin
Deutschland

Anfahrt

Referenten

  • Prof. Dr. Frank Schorkopf
    • Prof. Dr. Christian Waldhoff u. a.

Publikation

Warum die NPD nicht verboten wurde: Allein verfassungsfeindlich zu sein, reicht nicht, urteilte das Bundesverfassungsgericht
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Kontakt

Dr. Franziska Rinke

Dr. Franziska Rinke

Rechtsstaatsdialog und Völkerrecht

franziska.rinke@kas.de +49 30 26996 3507 +49 30 26996 3709
Einzeltitel
24. Januar 2017
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Prof. Dr. Christian Waldhoff KAS / Stefan Stahlberg

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