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Fachkonferenz

Kein Geld für Antisemitismus?!

Möglichkeiten und Grenzen des Zuwendungs- und Gemeinnützigkeitsrechtes

Öffentliche juristische Fachtagung Documenta 15, die Berlinale, diverse Ausstellungen und Performances mit antisemitischen Inhalten werfen immer wieder die Frage auf: Was muss der freiheitliche Staat aufgrund der Kunst-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit hinnehmen? Wo gibt es verfassungsrechtliche Spielräume für regulierendes Eingreifen? Muss der Staat auch antisemitische Inhalte finanzieren? Oder darf der Staat im Zuwendungsrecht die Mittelvergabe an Bedingungen binden, die gewährleisten, dass der Schutz der Menschenwürde, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und der Gedanke der Völkerverständigung zumindest nicht gefährdet werden?

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Details

Antisemitismus verstößt gegen den Schutz der Menschenwürde und die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt im II. NPD-Urteil festgehalten. Seit dem 7. Oktober 2023 nehmen die Anzahl und die Intensität antisemitischer Vorfälle in Deutschland massiv zu. Aber schon zuvor gab es immer wieder Diskussionen um Antisemitismus, Boykotte und Boykotteure von israelischen Künstler:innen und Wissenschaftler:innen in öffentlich finanzierten Einrichtungen.

Die Frage, ob der freiheitliche demokratische Staat, der dem Schutz der Menschenwürde verpflichtet ist, bei seiner Mittelvergabe an Dritte eine Selbstparadoxierung hinnehmen müsse, hat die Politik zuletzt bei der Parteienfinanzierung und dem Stiftungsfinanzierungsgesetz diskutiert.

Eine Auseinandersetzung über die rechtlichen Mittel gegen Antisemitismus und geeignete Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung sind wichtiger denn je. In mehreren Veranstaltungen sollen die rechtlichen Grundlagen im Kampf gegen Antisemitismus und die Möglichkeiten zu ihren Verbesserungen mit Praktiker:innen und Wissenschaftler:innen aus Antisemitismusforschung und -prävention, Rechtswissenschaft, Justiz und Politik analysiert und diskutiert werden. 

Die juristische Fachtagung “Kein Geld für Antisemitismus?!” widmet sich dem Zuwendungs- und Gemeinnützigkeitsrecht und diskutiert, welche Möglichkeiten und Grenzen in Bezug auf die Antisemitismusbekämpfung in diesen Rechtsbereichen existieren.

Hier können Sie sich anmelden.

Programm

Grußworte

14:00 – 14:15

Dr. Felix Klein (Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus)
RA Daniel Botmann (Geschäftsführer des Zentralrats der Juden in Deutschland)

Dr. Richard Ottinger (Konrad-Adenauer-Stiftung)
Volker Beck (Geschäftsführer Tikvah Institut)

Input 1: Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen des Zuwendungsrechts

14:15 – 14:35

RAin Dr. Hannah Rubin (Eichler Kern Klein Rechtsanwälte, Berlin)

Input 2: Das Gemeinnützigkeitsrecht als Trennlinie zu Demokratie-Feinden – inklusive Stolpersteinen

14:35 – 14:55

Stefan Diefenbach-Trommer (Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”)

Input 3: Staatliche Kunstförderung und Antisemitismus: Bedeutung, Möglichkeiten und Grenzen von Förderrichtlinien

14:55 – 15:15

Dr. Nina Keller-Kemmerer (Justus-Liebig-Universität Gießen)

Input 4: Strategien gegen Antisemitismus in staatlich verantworteten Räumen. Grundrechtliche Bindungen und rechtliche Handlungsmöglichkeiten

15:15 – 15:35

Prof. Dr. Hans Michael Heinig (Georg-August-Universität Göttingen) 

Input 5: Zur Zulässigkeit und Durchsetzbarkeit von sog. Antisemitismusklauseln

15:35– 15:55

Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität zu Berlin) 

Input 6: Antisemitismus als Rechtfertigungsgrund für Ungleichbehandlung: Was sagt das Verfassungsrecht?

15:55 – 16:15

RA Dr. Patrick Heinemann (Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte, Freiburg)  

Kaffeepause

16:15 – 16:35

Input 7: Erfahrungen aus Schleswig-Holstein

16:35 – 16:55

Dr. Philipp Salamon-Menger (Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein)

Input 8: Grundrechtliche Grenzen bei vergaberechtlichen Entscheidungen?

16:55– 17:15

Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz (Julius-Maximilians-Universität Würzburg)

Streitgespräch & Diskussion

17:15 – 18:00

moderiert von Frederik Schindler (Die Welt)
Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität zu Berlin)
RA Dr. Patrick Heinemann (Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte, Freiburg)

Begrüßung

18:15 – 18:30

Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott (stellv. Vorsitzende Konrad-Adenauer-Stiftung)

Öffentliche Podiumsdiskussion

18:30– 20:00

moderiert von Jan Feddersen (taz)
Gitta Connemann (MdB, CDU)
Dr. Sergey Lagodinsky (MdEP, Grüne)
Martin Matz (MdA, SPD)
Linda Teuteberg (MdB, FDP)

Abendimbiss

im Anschluss

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Veranstaltungsort

Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
Tiergartenstr. 35,
10785 Berlin
Deutschland

Anfahrt

Referenten

  • Dr. Felix Klein
    • RA Daniel Botmann
      • Dr. Richard Ottinger
        • Volker Beck
          • RAin Dr. Hannah Rubin
            • Stefan Diefenbach-Trommer
              • Dr. Nina Keller-Kemmerer
                • Prof. Dr. Hans Michael Heinig
                  • Prof. Dr. Christoph Möllers
                    • RA Dr. Patrick Heinemann
                      • Dr. Philipp Salamon-Menger
                        • Prof. Dr. Kyrill-Alexander Schwarz
                          • RA Dr. Patrick Heinemann
                            • Prof. Dr. Verena Blechinger-Talcott
                              • Gitta Connemann
                                • Dr. Sergey Lagodinsky
                                  • Martin Matz
                                    • Linda Teuteberg
                                      Kontakt

                                      Dr. Richard Ottinger

                                      Richard Ottinger (2021)

                                      Internationaler Religionsdialog

                                      richard.ottinger@kas.de (0)30 26996 - 3446

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