„Deutschland ist, denkt und handelt zu kompliziert“, so der Nationale Normenkontrollrat. „Träge, ideenlos, selbstgerecht“ lautet das korrespondierende Narrativ, das Legitimität gern mit Leistung gleichsetzt; oftmals ergänzt durch die vermeintlich vorbildhaften Infrastrukturprojekte autoritärer Staaten. Die ebenso alte wie emotionale Diskussion über Verwaltungsmodernisierung ist damit vor allem eine Projektionsfläche für Staatskritik. Was sie indes sein könnte, ist eine Debatte der Prinzipien von Staatsorganisation.
Die Bedenken sind gleichwohl berechtigt: Entscheidungen erscheinen intransparent, Verfahren langwierig, die Verwaltung ineffizient und die Digitalisierung ungenutzt. Im Ergebnis haben nur noch 38 Prozent der Deutschen Vertrauen in ihren Staat. Effizienz allein kann dabei kein Kriterium für die Legitimität staatlicher Leistungen sein, Effektivität indessen sehr wohl. Um effektiver zu sein, bedarf es einer grundlegenden Verwaltungsmodernisierung. Vorschläge hierzu sind Legion, unterscheiden sich selten in ihren Zielen, vernachlässigen dabei jedoch die Vielzahl der Vetospieler im deutschen politischen System. Kaum ein Sektor wird so sehr von Zielkonflikten bestimmt wie die öffentliche Verwaltung. Verwaltungsmodernisierung ist hernach kein Nullsummenspiel, sondern ein Ziel, dessen Erreichen auch Zugeständnisse verlangt.
Es gibt zwei Prinzipien, um Verwaltungsmodernisierung zu hebeln: Strukturveränderung und Prozessvereinfachung. Voraussetzungen dafür sind Monitoring und Evaluierung. Eine systematische Wirkungskontrolle staatlicher Leistungen ist conditio sine qua non eines funktionierenden Staates.
Vorschläge für Verwaltungsmodernisierung sind indes zumeist exekutiv und bundespolitisch geprägt oder technisch und auf Digitalisierung fokussiert. Ersteres entspricht dem Wunsch nach „dem großen Wurf“, das zweite dem iterativen Verfahren kleiner Schritte, um mit der Digitalisierung überhaupt Schritt zu halten. Viele Ansprüche an einen funktionierenden Staat ignorieren im Ansatz aber auch die eigentliche Herausforderung: Staatsmodernisierung ist zunächst eine normative und erst danach eine regulatorische Frage.
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Über diese Reihe
Die Reihe informiert in konzentrierter Form über Analysen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu relevanten aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen eigener und externer Expertinnen und Experten vor, bieten Kurzanalysen von rund fünf Seiten und nennen KAS-Ansprechpartnerinnen.
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