Expertengespräch
Details
In diesem Jahr blicken wir bereits zum vierten Mal auf das Gerichtsjahr des Bundesverfassungsgerichts zurück. Auch wenn die für die ausgewählten Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalte von hoher politischer Brisanz sind, geht es im Format des Berliner Jahresrückblicks vor allem um verfassungsrechtliche Fragestellungen. Diese können jedoch keineswegs losgelöst von der politischen Umwelt betrachtet werden und sind insbesondere im Ergebnis für die weiteren politischen Diskussionen von Relevanz. Politisch kontrovers diskutiert wurde zweifellos die Einführung des Betreuungsgeldes. In rechtlicher Hinsicht geht es vorrangig um Fragen der Gesetzgebungskompetenz. In diesem Zusammenhang ist auch die Entscheidung zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz ergangen. Kaum weniger kontrovers ist das Urteil zum Kopftuchverbot, das sich im Spannungsverhältnis zwischen der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit auf der einen Seite und der staatlichen Neutralitätspflicht bzw. der Gefahr für den Schulfrieden andererseits bewegt. Beachtung verdient außerdem die Karlsruher Entscheidungen zur Richterbesoldung. Es wirft die Frage auf, ob dadurch das Berufsbeamtentum eine Stärkung erfahren hat. Und wie dies im Verhältnis zur EGMR-Rechtsprechung in Bezug auf das Streikverbot zu verstehen ist. Die ausgewählten Entscheidungen zeigen einmal mehr den Facettenreichtum der Entscheidungen, die an den Hüter unserer Verfassung herangetragen werden und versprechen einen kontroversen Diskurs.
Programm
10.00 Uhr Begrüßung
- Dr. Petra Bahr, Leiterin der Hauptabteilung Politik und Beratung, Konrad-Adenauer-Stiftung
- Prof. Dr. Frank Schorkopf, Institut für Völkerrecht und Europarecht, Georg-August-Universität Göttingen
Rechtsgespräch zwischen
- Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht an der Universität Bayreuth
- Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer Deutscher Landkreistag
12.00 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Das Kopftuchverbot: Entgegenstehende eigene Rechtsprechung und abweichende Meinung – eine Basis für Rechtsfrieden?
Rechtsgespräch zwischen
- Dr. Andreas Heusch, Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf; Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
- Prof. Dr. Matthias Jestaedt, Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
14.30 Uhr Kaffeepause
15.00 Uhr Was ist uns der Rechtsstaat wert? – Das Urteil über die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten und das Urteil über die Beamtenbesoldung
Vorstellung des Urteils vom 5. Mai 2015 (2 BvL 17/19 u.a.) und des Urteils vom 17. November 2015 (2 BvL 19/09 u.a.) durch
- Dr. Carsten Günther, Richter am Bundesverwaltungsgericht
- Andrea Franke Sächsische Staatssekretärin der Justiz
16.00 Uhr Ausblick auf das Verfassungsgerichtsjahr 2016
- Prof. Dr. Christian Waldhoff, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht, Humboldt-Universität zu Berlin
- Dr. Franziska Rinke, Referentin für Rechtspolitik, Konrad-Adenauer-Stiftung