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Als Antwort auf die Corona-Krise hat die Europäische Union (EU) einen umfangreichen Rettungsfonds (NGEU) von 750 Milliarden Euro geschaffen, um die Wirtschaft in den Mitgliedstaaten auf einen tragfähigen Wachstumspfad raus aus der Krise zu führen. Angesichts der Ausnahmesituation dieser Pandemie ist der NGEU das solidarische und subsidiäre Instrument Europas. In dieser Ausnahmesituation ist der NGEU auch im wirtschaftlichen und europapolitischen Interesse Deutschlands. Zu dessen Finanzierung nimmt die EU erstmals im großen Stil eigene Schulden auf.
Diese Schulden sollen über 31 Jahre zurückgezahlt werden, es fehlen aber verbindliche Tilgungsvorgaben. Neben einer wachstumsorientierten Prioritätensetzung im EU-Haushalt und einer Stärkung der Ausgabenkontrolle verliehe ein Rückzahlpakt dem einmaligen Charakter und damit dem Mehrwehrt des schuldenfinanzierten NGEU die dringend erforderliche Glaubwürdigkeit.
Der Rückzahlpakt setzt sich aus einer fixen und einer flexiblen Komponente zusammen. Der fixe Teil schreibt einen Sockelbetrag aus überjährigen Tilgungspflichten vor. Der flexible Teil beinhaltet die Möglichkeit, Tilgungszahlungen variabel in Abhängigkeit der Wachstumsrate des nationalen Bruttoinlandsproduktes zu leisten und damit prozyklische Wirkungen zu vermeiden. Zudem bedarf es im Rückzahlpakt einer klaren Vereinbarung zu einem Sanktionsmechanismus für den Fall, dass Rückzahlpflichten trotz gegebener Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfolgen.
Die EU sollte zu ihrer Zusage stehen, dass diese Schuldenaufnahme eine einmalige Maßnahme bleibt. Alles andere gefährde ihre Glaubwürdigkeit bei Bürgerinnen und Bürgern und wirtschaftlichen Akteuren in der EU.
Lesen Sie das gesamte Analysen & Argumente zum Rettungsfonds NGEU hier als PDF.
Diese Schulden sollen über 31 Jahre zurückgezahlt werden, es fehlen aber verbindliche Tilgungsvorgaben. Neben einer wachstumsorientierten Prioritätensetzung im EU-Haushalt und einer Stärkung der Ausgabenkontrolle verliehe ein Rückzahlpakt dem einmaligen Charakter und damit dem Mehrwehrt des schuldenfinanzierten NGEU die dringend erforderliche Glaubwürdigkeit.
Der Rückzahlpakt setzt sich aus einer fixen und einer flexiblen Komponente zusammen. Der fixe Teil schreibt einen Sockelbetrag aus überjährigen Tilgungspflichten vor. Der flexible Teil beinhaltet die Möglichkeit, Tilgungszahlungen variabel in Abhängigkeit der Wachstumsrate des nationalen Bruttoinlandsproduktes zu leisten und damit prozyklische Wirkungen zu vermeiden. Zudem bedarf es im Rückzahlpakt einer klaren Vereinbarung zu einem Sanktionsmechanismus für den Fall, dass Rückzahlpflichten trotz gegebener Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfolgen.
Die EU sollte zu ihrer Zusage stehen, dass diese Schuldenaufnahme eine einmalige Maßnahme bleibt. Alles andere gefährde ihre Glaubwürdigkeit bei Bürgerinnen und Bürgern und wirtschaftlichen Akteuren in der EU.
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