Paragraph 219a StGB ist kein Anachronismus - Auslandsinformationen
Asset-Herausgeber
Analysen und Argumente
Paragraph 219a StGB ist kein Anachronismus
von
Dr. Katja Gelinsky
Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche dient dem Schutz ungeborenen Lebens
Über das strafbewehrte Werbeverbot für den Abbruch von Schwangerschaften ( Paragraph 219a StGB) wird derzeit heftig gestritten. In einem Analysepapier erläutert Dr. Katja Gelinsky, Koordinatorin für Recht und Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., warum eine Abschaffung oder Einschränkung der Vorschrift weder geboten noch sinnvoll ist. Damit liefe man Gefahr, das Gesamtkonzept zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu gefährden, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts am Schutz des ungeborenen Lebens auszurichten ist.