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- Mit dem Suizidassistenz-Urteil proklamiert das Bundesverfassungsgericht eine neue Letztbegründung der Freiheit zum Suizid: die selbstbestimmte Verfügung über das eigene Leben als Ausdruck autonomer Persönlichkeitsentfaltung.
- Das Bundesverfassungsgericht macht sich ein weltanschauliches Verständnis zu eigen, in dem die unbeschränkte individuelle Selbstbestimmung Vorrang erhält.
- Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben erfährt eine erstaunliche Aufwertung. Die sprachliche Emphase kommt der Idealisierung des Freitods nahe.
- Menschliche Entscheidungen werden von gesellschaftlichen und kulturellen Faktoren beeinflusst. Es besteht die Gefahr, dass die bedingungslose Anerkennung selbstzwecklichen Daseins durch sozialen Druck in Rechtfertigungsnot gerät.
- Das Bundesverfassungsgericht reklamiert das Vorrecht, selbstbestimmtes Sterben unter Mitwirkung Dritter in den Rang einer letztgültigen Verwirklichung von Freiheit und Würde zu erheben. Dem Gesetzgeber überlässt es die Aufgabe, zu verhindern, dass kranke und sterbende Menschen dem Zwang zur Rechtfertigung ihres Daseins ausgesetzt werden.
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