Impulsgeber für einen effektiven Grundrechtsschutz - Auslandsinformationen
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Auslandsinformationen
Impulsgeber für einen effektiven Grundrechtsschutz
von
Dr. iur. Christian Steiner, Simone Leyers
Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte
Nach dem Inkrafttreten der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) 1978 wurde 1979 der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte gegründet. Beides sind Institutionen der Organisation amerikanischer Staaten (OAS), in der fast alle nord-, mittel- und südamerikanischen Länder Mitglied sind. Bisher werden die AMRK jedoch nur von 24 und der Gerichtshof nur von 21 der OAS-Staaten anerkannt. Nicht-Ratifizierer sind unter anderem die USA, Kanada und viele karibische Länder.