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Auslandsinformationen

Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Mexiko

von Wolfgang Muno
Mit der Verfassung von 1917 legte das heutige Mexiko den Grundstein für Rechtsstaatlichkeit. Zuletzt, im Juli 2011, wurde Völkerrecht direkt zu Verfassungsrecht: Internationale Verträge wie die VN-Menschenrechtsdeklaration haben unmittelbar Verfassungsrang und können von jedem Mexikaner eingeklagt werden. Rechtspositivistisch gesehen erfüllt Mexiko damit alle Standards eines Rechtsstaates. Allerdings wenden Beobachter ein, dass der Rechtsstaat trotz dieser hohen Standards durch Ineffizienz, Ungewissheit und Korruption gekennzeichnet ist.

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