Ausgabe: 4/2021
Obgleich die Auswirkungen von Krieg und Konflikt auf Jugendliche seit langem bekannt sind und gerade Organisationen von Jugendlichen in diversen Konfliktsituationen einen positiven Beitrag in der Prävention, Mediation und dem Wiederaufbau leisten, widmete sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erst im Jahre 2015 dem Thema. Seither gewinnt dieses allerdings mit einer beindruckenden Dynamik an Bedeutung. Mit den Resolutionen 2250 (2015), 2419 (2018) und 2535 (2020) wurde ein rechtsverbindlicher Rahmen geschaffen und das Thema auf der Agenda des Sicherheitsrats formell verankert. Trotz des nach wie vor bestehenden Verbesserungsbedarfs in der Umsetzung sind auch hier Fortschritte und das Bemühen zu verzeichnen, über Lippenbekenntnisse hinauszugehen und dafür Sorge zu tragen, dass die Jugend sich aktiv in formelle Friedensprozesse einbringen, ihre konstruktive Basisarbeit ungehindert fortsetzen und so als wichtiger Akteur in der Konfliktprävention und Friedensarbeit Anerkennung und Unterstützung finden kann.
Jugendliche in Konflikt- und Post-Konfliktsituationen
Bereits der 1996 von den VN mandatierte und von Graça Machel, der ehemaligen Bildungsministerin Mosambiks, vorgelegte Bericht zur Lage von Kindern in bewaffneten Konflikten richtete die internationale Aufmerksamkeit auf die Situation von Kindern und Jugendlichen in Konfliktregionen. Der Fokus richtete sich dabei vor allem auf Kinder und Jugendliche als Opfer bewaffneter Konflikte.
Auch heute, 25 Jahre nach diesem ersten Bericht und trotz der gestiegenen internationalen Aufmerksamkeit sowie der Entwicklung rechtlicher Normen, bleiben die meisten Herausforderungen bestehen bzw. wurden durch veränderte Konfliktstrukturen verschärft. Der sich bereits in den 1990er Jahren abzeichnende Trend der Zivilbevölkerung als Zielscheibe intensivierte sich mit der Zunahme von innerstaatlichen Konflikten und nichtstaatlichen Konfliktakteuren, deren Ziel oft die Kontrolle natürlicher Rohstoffe ist, aber auch durch die Angriffe terroristischer Organisationen und transnational operierender Netzwerke der Organisierten Kriminalität.
Gemäß den Schätzungen der VN-Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffneten Konflikten werden nach wie vor Zehntausende von Kindersoldaten sowohl von nationalen Streitkräften als auch von bewaffneten Gruppierungen in mehr als 20 Konflikten weltweit eingesetzt. Wie ein aktueller Bericht von Save the Children dokumentiert, wird in 22 der 54 aktiven Konflikte weltweit sexuelle Gewalt gegen Zivilisten ausgeübt, die Zahl der Übergriffe auf Kinder und Jugendliche nimmt dabei jährlich zu. Obgleich vor allem Frauen und Mädchen Opfer sexueller Gewalt sind, werden zunehmend auch junge Männer zur strategischen Zielscheibe und missbraucht – z. B. in der Zentralafrikanischen Republik, der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), im Südsudan und in Syrien. Bewaffnete Konflikte wirken sich darüber hinaus auf die Bildungsmöglichkeiten der Jugend, ihre physische und psychische Gesundheit und ihre Ernährung aus. Zudem zwingen Konflikte Kinder und Jugendliche zur Flucht innerhalb ihres Landes oder über Ländergrenzen hinweg. UNHCR-Statistiken weisen 42 Prozent der 2020 registrierten Vertriebenen (weltweit 82,4 Millionen Flüchtlinge und intern Vertriebene) als Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aus.
Jugendliche finden sich in bewaffneten Konflikten aber nicht nur als zwangsrekrutierte Kindersoldaten wieder. Das Erstarken islamistischer Terrorgruppierungen in den vergangenen Jahren offenbarte auch die Anfälligkeit für gewaltsamen Extremismus unter Jugendlichen. Dabei gilt es hervorzuheben, dass die Mehrheit der Jugendlichen in gefährdeten Regionen in der Regel gewaltsamen Extremismus ablehnt. Es ist allerdings auch nachgewiesen, dass es vor allem männliche Jugendliche sind, die sich davon angesprochen fühlen. Auch wenn die Gründe hierfür divers und oft auch im sozioökonomischen Kontext zu verorten sind, tragen häufig falsche Reaktionen der Politik zur weiteren Marginalisierung, zum Teil auch Stigmatisierung dieses anfälligen Segments der Jugend bei, sodass extremistische Organisationen fruchtbares Terrain zur Rekrutierung vorfinden. Eine zunehmende Radikalisierung von Jugendlichen durch extremistische Gruppen und Terrororganisationen war ein zentraler Faktor für die Mitglieder des VN-Sicherheitsrats, insbesondere Jordanien, 2015 das Thema Youth, Peace and Security (YPS) auf die Agenda des Rats zu bringen. Den Auftakt bildete eine offene Diskussion im Sicherheitsrat im April 2015 zur Rolle der Jugend in der Bekämpfung von gewaltsamem Extremismus („The role of youth in countering violent extremism and promoting peace“).
VN-Resolution S/RES/2250 (2015) – das Fundament der Youth, Peace and Security Agenda
Mit dem ersten, vom Königreich Jordanien im August 2015 organisierten globalen Forum zu Jugend, Frieden und Sicherheit (Global Forum on Youth, Peace and Security, Amman) hat das Thema dann einen festen Platz auf der Agenda der Vereinten Nationen und auch im Sicherheitsrat bekommen. Jordanien nutzte seinen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat, um mit der VN-Resolution 2250 (2015) ein Fundament für die Anerkennung der Jugend als wichtiger Akteur in der Prävention wie auch in der Lösung von Konflikten zu legen und deren Einbindung in Friedensprozesse einzufordern. Konkret forderte die Resolution eine stärkere Teilhabe (participation) von Jugendlichen an Friedensprozessen durch deren Integration, die Unterstützung von lokalen Friedensinitiativen der Jugend, Konsultationen mit Jugendlichen durch die Sicherheitsratsmitglieder bei Besuchen in Konfliktregionen sowie die Stärkung der Kapazitäten von Jugendlichen, um sich in Friedens- und Konfliktlösungsmechanismen einbringen zu können. Der Schutz der Jugendlichen (protection) in Konflikten wie auch im Post-Konfliktkontext wurde in der Resolution mit einem Aufruf an die Mitgliedstaaten verbunden, die Zivilbevölkerung, insbesondere die Jugend, und deren Menschenrechte innerhalb ihres Staatsgebiets zu schützen und die Straflosigkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie Genozid zu beenden.
Resolution 2250 legt weitaus stärker als die nachfolgenden Resolutionen 2419 (2018) und 2535 (2020) einen Fokus auf Jugendliche als Akteure eines Konfliktes. Für Jordanien war 2015 das Thema Jugend in Konflikten vor allem mit dem Vordringen des sogenannten Islamischen Staats in Irak und Syrien (ISIS) und der Terrorismusbekämpfung verbunden. Zur Prävention (prevention) von Gewaltakten, Terror und Extremismus wird Mitgliedstaaten nahegelegt, sowohl in die Qualität der Bildung von Jugendlichen zu investieren, um deren Teilhabe an politischen Prozessen und gesellschaftlichen Strukturen zu fördern, als auch Chancen zur sozioökonomischen Teilhabe zu bieten. Besondere Aufmerksamkeit richtet die Resolution auch auf die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche im Kontext von Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprogrammen (disengagement and reintegration), um durch Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten einer weiteren Marginalisierung der Jugendlichen vorzubeugen.
Bereits in Resolution 2250 wird eine Gratwanderung versucht, um zum einen Interessen von ständigen Mitgliedern wie Russland und China in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung nachzukommen und damit gleichzeitig deren Zustimmung für einen inklusiveren Ansatz in der Friedenssicherung zu gewinnen. Zum anderen aber soll der Stigmatisierung von Jugendlichen als potenzielle Gewaltakteure (vornehmlich junge Männer) oder Opfer entgegengewirkt und sollen deren positive Beiträge in der Konfliktprävention und Friedensarbeit sowie der Stellenwert, den ein solches Engagement für die Friedensarchitektur der VN haben kann, hervorgehoben werden. Mit der in der Resolution enthaltenen Forderung an den Generalsekretär, dem Sicherheitsrat einen Fortschrittsbericht vorzulegen und Schritte zur Implementierung der Resolution in den Berichten an den Sicherheitsrat zu berücksichtigen, wurde sichergestellt, dass das Thema nicht so einfach aufgrund politischer Interessen der Sicherheitsratsmitglieder erneut von der Agenda fallen konnte.
Unabhängiger Fortschrittsbericht „The missing peace“ und VN-Resolution S/RES/2419 (2018)
Der noch von VN-Generalsekretär Ban Ki-moon in Auftrag gegebene unabhängige Fortschrittsbericht konnte aufgrund seiner aufwendigen Methodologie erst im März 2018 vorgelegt werden, seine Empfehlungen wurden in eine Sicherheitsratsdebatte im April 2018 eingebracht. Der Bericht beeindruckte durch einen breiten, globalen Konsultationsprozess mit mehr als 4.000 Jugendlichen, der sicherstellen sollte, dass nicht nur Eliten, sondern auch jene, die an der Basis ihren Beitrag leisten, eine Stimme erhalten. Der Fortschrittsbericht versuchte, dem oftmals von Regierungen gepflegten Narrativ zu begegnen, dass Jugendliche ein zu adressierendes Problem seien, obgleich sie als Partner in der Friedensarbeit gesehen werden müssten. Die Autoren des Berichts argumentieren, dass vor allem drei Fehlperzeptionen dazu führten, dass die Politik oftmals überreagiere, zu restriktiven Maßnahmen greife und damit unmittelbar zu einer Entfremdung der Jugend beitrage:
- Der demografische Überhang an Jugendlichen in einer Gesellschaft führe zu einer Zunahme an Gewalt.
- Die hohe Zahl von Jugendlichen unter Flüchtlingen, Migranten und intern Vertriebenen mache diese zu einer Last bzw. einem Risiko für aufnehmende Gemeinden.
- Jugendliche seien per se anfällig für die Ansprache durch terroristische Organisationen.
Darüber hinaus sehen die Autoren auch keine hinreichenden Belege, dass Jugendarbeitslosigkeit unmittelbar zu gewaltsamen Konflikten führt. Vielmehr seien es horizontale Ungleichheiten, fehlende Gerechtigkeit sowie identitätsbasierte Faktoren, die als Konfliktursachen berücksichtigt werden müssten. Für viele Jugendliche seien Bildungschancen weitaus wichtiger als Erwerbsmöglichkeiten. Der Bericht warnt zudem, dass eine Behinderung der Teilhabe von Jugendlichen an gesellschaftlichen und politischen Prozessen nicht nur das Misstrauen gegenüber den Regierenden erhöht, sondern auch zu einem kompletten Rückzug aus den formalen Prozessen der politischen Entscheidung und Willensbildung führen kann.
Ausführlich dokumentiert der Bericht die zahlreichen und äußerst diversen Friedensaktivitäten von Jugendlichen in verschiedenen Konfliktphasen und gegenüber unterschiedlichen Gewaltphänomenen (politische Konflikte, gewaltsamer Extremismus, Gewalt durch Organisierte Kriminalität, sexuelle wie auch genderbasierte Gewalt) und unterstreicht damit nachdrücklich den positiven Mehrwert, den eine Einbindung von Jugendlichen in die internationale Sicherheitsarchitektur haben kann. Die Autoren appellieren sowohl an die VN-Mitgliedstaaten als auch an die Mitglieder des Sicherheitsrats, stärker in den Ausbau der Kompetenzen und Fähigkeiten von Jugendlichen wie auch deren Netzwerke und Organisationen zu investieren und diese an der Konzeption, der Implementierung wie auch der Evaluierung von Programmen im YPS-Kontext zu beteiligen.
Nach Jordanien 2015 waren es 2018 die beiden nichtständigen Sicherheitsratsmitglieder Peru und Schweden, die das Thema Youth, Peace and Security erneut auf die Agenda des Sicherheitsrats brachten und es trotz veränderter geopolitischer Konstellationen schafften, eine weitere rechtsverbindliche Resolution unter Kapitel 7 der VN-Charta zu verabschieden: S/RES/2419 (2018). Die Verhandlungen waren allerdings weitaus mühsamer, als es die einstimmige Annahme der Resolution vermuten lässt. China und Russland brachten wie bei vielen anderen Themen, etwa Klima und Sicherheit, zum Ausdruck, dass Youth, Peace and Security besser in anderen VN-Gremien aufgehoben sei und nicht unbedingt auf die Agenda des Sicherheitsrats gehöre. Russland störte sich auch an dem Ansatz, Youth, Peace and Security mit der 2016 verabschiedeten „Sustaining Peace“ Agenda S/RES/2282 (2016) in Verbindung zu setzen, obgleich genau diese eine größere Bandbreite an Friedensakteuren und deren Einbindung in die bestehenden Strukturen zur Schaffung von Frieden und Sicherheit vorsieht. Russland hätte gerne, wie auch die Trump-Administration der USA, einen stärkeren Fokus auf die Bekämpfung von gewaltsamem Extremismus unter Jugendlichen gelegt. An einer damit einhergehenden Einordnung der Jugend als Gewaltakteur störten sich Sicherheitsratsmitglieder wie Frankreich, Großbritannien, Schweden, Peru und die Niederlande, denen es in der Resolution vor allem um die Betonung der positiven Rolle von Jugendlichen in Konfliktprävention und Friedensprozessen ging und die in diesem Bereich eine stärkere Unterstützung festschreiben wollten. In Bezug auf die Finanzierung von Initiativen der Jugend zu Frieden und Sicherheit hielt sich die Resolution 2419 zurück und fordert von Mitgliedstaaten lediglich, die Bedürfnisse und die Teilhabe der Jugend an Friedensbemühungen zu erwägen:
„(Der Sicherheitsrat) fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, im angemessenen Rahmen zu prüfen, wie ihre politische, finanzielle, technische und logistische Unterstützung in Konflikt- und Post-Konfliktsituationen die Bedürfnisse und die Beteiligung der Jugend an den Friedensbemühungen berücksichtigt.“
Selbst in Bezug auf die Möglichkeiten einer Unterstützung durch die Peacebuilding Commission hielt man sich zurück und empfahl dieser lediglich, Jugendliche in die Diskussionen und Beratungen zur Friedensarbeit auf nationaler Ebene einzubinden. Weitaus stärker als die vorherige Resolution 2250 nimmt 2419 die Vereinten Nationen selbst in die Pflicht, Jugendliche zu konsultieren, insbesondere in Sitzungen des Sicherheitsrats, und diese in Entscheidungsprozesse einzubinden. Vertreter der Vereinten Nationen und ihrer Agenturen, einschließlich der Sonderberichterstatter und Sondergesandten, werden aufgefordert, sich in Bezug auf die Bedürfnisse der Jugend in bewaffneten Konflikten und Post-Konfliktsituationen viel stärker als bisher abzustimmen und zu koordinieren. Dem Generalsekretär wird darüber hinaus auferlegt, in seinen Berichten an den Sicherheitsrat über Fortschritte bei der Einbindung von Jugendlichen in Friedensprozesse (einschließlich der Demobilisierungs-, Entwaffnungs- und Reintegrationsprogramme) zu informieren und bis Mai 2020 einen weiteren Bericht zur Umsetzung der Resolutionen 2250 und 2419 vorzulegen. Progressive Sicherheitsratsmitglieder hätten bei letzterem gern die Festschreibung einer jährlichen Berichtspflicht zum Thema Youth, Peace and Security gesehen, um das Thema fest im Sicherheitsrat zu verankern. Dazu konnten allerdings 2018 noch keine Mehrheiten gefunden werden.
Obgleich die Selbstverpflichtung der Staaten beim Thema Youth, Peace and Security noch nicht so weit geht wie beim Thema Frauen, Frieden, Sicherheit (S/RES/1325(2000)) und bislang keine nationalen Aktionspläne eingefordert werden, so formuliert Resolution 2419 zumindest die Aufforderung, dass regionale und subregionale Organisationen sowohl den politischen Rahmen als auch die notwendigen Programme schaffen sollten, um eine Einbindung der Jugend zu fördern. Eine schnelle Umsetzung dessen hat vor allem die Afrikanische Union (AU) vorangebracht, die im Kontext der „Agenda 2063: The Africa We Want“ und der Initiative „Silencing the Guns“ die YPS-Agenda in die institutionellen Prozesse ihrer Friedens- und Sicherheitsarchitektur einbettete. In der ersten Sitzung des Peace and Security Council (PSC) der AU zu Youth, Peace and Security im November 2018 wurde die Entwicklung eines kontinentalen Rahmens für das Thema YPS mandatiert und noch 2018 das „Youth for Peace Africa Programme“ gestartet. Neben einem Gesandten für die Jugend hat die AU-Kommission fünf regionale Friedensbotschafter der Jugend eingesetzt. Eine 2020 abgeschlossene Studie dokumentierte darüber hinaus umfassend die Beiträge der Jugend für Frieden und Sicherheit in Afrika.
Südafrika nutzte zudem seine Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat, um das Thema Youth, Peace and Security aus einer afrikanischen Perspektive erneut auf die Agenda zu setzen und eine Erklärung als Vorsitzender des Sicherheitsrats (Presidential Statement) im Dezember 2019 zu verabschieden. Die Annahme eines solchen Presidential Statements erfordert Einstimmigkeit im Sicherheitsrat. Die Kontroversen offenbarten allerdings die zunehmenden Widerstände im Rat und insbesondere unter den ständigen Mitgliedern (P5) gegen eine Weiterentwicklung des Themas. Explizite Referenzen zum Klimawandel provozierten den Einspruch der USA wie auch Russlands und Chinas. China und Russland störten sich an Forderungen zum Schutz der Menschenrechte, der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und fanden dabei auch Unterstützung aus dem Kreis der gewählten Mitglieder. Selbst der Versuch, die in Resolution 2419 eingeforderte regelmäßige Einbindung der Jugend in Konsultationsprozesse des Sicherheitsrats nochmals in der Erklärung des Vorsitzenden aufzugreifen und zu bestärken, wurde aufgrund des Widerstandes im Rat mit dem Verweis „where appropriate“ verwässert und auf thematische Bereiche eingeschränkt.
Von politischen Absichtserklärungen zu konkreten Umsetzungsschritten
Vor allem nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrats trugen seit 2015 dafür Sorge, dass das Thema trotz Widerständen nicht nur diskutiert, sondern auch weiterentwickelt werden konnte. Als Tagesordnungspunkt „Erhalt des internationalen Friedens und der Sicherheit“ ermöglichte das gewählte Mitglied Peru im Juli 2019 eine Diskussion zu den Fortschritten in der Umsetzung der YPS-Agenda. Besonders hervorgehoben wurden neben den positiven Initiativen der Jugend in Konflikten (Kamerun: Ausbildung von 600 Mediatoren für lokale Konflikte, Libyen: Jugenddialog von Minderheiten zum Thema Frieden und Stabilität) die von den VN selbst initiierten Maßnahmen. Als beispielhaft gilt die Verification Mission in Kolumbien, die eine Strategie für das Engagement von Jugendlichen erarbeitete, ein Netzwerk an Anlaufstellen (focal points) in den nachgeordneten Strukturen einrichtete und es durch parteiübergreifende Jugenddialoge schaffte, Jugendliche auf einen gewaltfreien Wahlkampf bei den anstehenden Lokalwahlen zu verpflichten. Auch die Assistance Mission im Irak gilt als vorbildlich für ihre Arbeit mit Jugendlichen zu tribalen Konflikten, Waffenkontrolle und der Einbindung von Jugendlichen in politische Entscheidungsprozesse.
Eine erste eigene Bestandsaufnahme zur Umsetzung der YPS-Agenda und den in Resolution 2250 definierten fünf Säulen legte Generalsekretär António Guterres in der Sicherheitsratssitzung im April 2020 vor. Bereits während der Generalversammlung 2018 hatte Guterres die Bedeutung des Themas für ihn selbst mit der Vorlage der „Youth 2030: The UN Youth Strategy“ unterstrichen und sich dafür eingesetzt, dass in allen Arbeitsbereichen der VN (nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, Frieden und Sicherheit, humanitäre Hilfe) Jugendliche eingebunden werden. In seinem Bericht an den Sicherheitsrat stellte Guterres eine Verbindung zwischen fehlenden Partizipations- und Entwicklungsmöglichkeiten der Jugend her, die zu Frustrationen und Misstrauen gegenüber politischen Entscheidungsträgern führten und den Nährboden für die Ansprache durch extremistische Gruppierungen bereiteten. Trotz erster Fortschritte blieben die strukturellen Barrieren für eine formale Einbindung der Jugend in politische Prozesse, bei Wahlen oder auch bei Friedensprozessen bestehen; und dies obgleich die Wirkungsmöglichkeiten für Jugendliche vielfältig seien und sich damit auch die Legitimität dieser Prozesse erhöhen ließe.
Eine der Forderungen von Guterres ist daher auch, Jugendliche stärker in Dialoge auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene einzubinden, ihre bereits bestehenden Aktivitäten bei der Überwachung von Waffenstillstandsabkommen sowie in der Konfliktmediation auf lokaler Ebene zu unterstützen und vor allem die Möglichkeiten der Einbindung über soziale Medien noch stärker zu nutzen. Gerade das Potenzial der Jugend, nicht nur am Verhandlungstisch, sondern auch durch Druck von außen auf Konfliktparteien einzuwirken, bleibe zu oft ungenutzt bzw. die Einbindung der Jugend werde bewusst von Entscheidungsträgern blockiert. Besonders davon betroffen seien junge Frauen, die aufgrund von Alter und Geschlecht marginalisiert würden und sich im politischen Raum zudem Einschüchterungen, Belästigungen und zum Teil auch gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt sähen.
Nicht nur die Unterstützung der Friedensarbeit von Jugendlichen, sondern auch ihr Schutz in gewaltsamen Konflikten (protection) ist ein zentrales Element der Resolutionen des Sicherheitsrats. In seinem Bericht weist Generalsekretär Guterres explizit auch auf die Gefährdungen hin, denen sich Jugendliche in ihrer Friedensarbeit und in ihrem Einsatz zum Schutz der Menschenrechte ausgesetzt sehen. Einschüchterungen und Attacken träfen dabei die Jugendlichen, zum Teil aber auch deren Familien, und blieben oft ohne Strafverfolgung. Guterres appelliert daher an die Mitgliedstaaten, Menschenrechtsverletzungen an der Jugend mehr Aufmerksamkeit zu schenken, diese juristisch zu verfolgen und ihren Netzwerken und Organisationen im Sinne der in den Resolutionen geforderten Partnerschaften den Rücken zu stärken. Im Kontext der Prävention unterstreicht Generalsekretär Guterres, dass die Schaffung von Beschäftigungs-, Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten als Teil der Präventionsagenda zu verstehen und als Investition in Frieden und Sicherheit zu sehen sei. Dabei sei sicherzustellen, dass Jugendliche in allen Politikbereichen, die sie selbst betreffen, wie Gesundheit oder auch Bildung, Mitspracherechte in der Politikformulierung erhalten.
Einen ähnlichen Ansatz hält Guterres auch im Bereich des Disengagements und der Reintegration für erforderlich, wo die VN in der Zentralafrikanischen Republik, in der DR Kongo, in Mali und im Sudan ehemalige jugendliche Kombattanten in Konzeption, Planung und Umsetzung von Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprogrammen einbeziehen und versuchen wollen, in einem ganzheitlichen Ansatz vor allem auf lokaler und Community-Ebene Gewaltpotenziale zu reduzieren. Verbesserungsbedarf sieht der Generalsekretär in diesem Bereich vor allem in der Einbeziehung von jungen Frauen, die – obwohl ihr Anteil in bewaffneten Einheiten steigt – oft noch nicht hinreichend in der Ausarbeitung und Umsetzung von DDR-Programmen (Disarmament, Demobilisation and Reintegration) berücksichtigt werden.
In Bezug auf die Arbeit des Sicherheitsrats empfiehlt Guterres eine systematische Einbindung Jugendlicher bei länderspezifischen und thematischen Diskussionen und eine stärkere Berücksichtigung der Jugend als Akteur in der Friedensarbeit bei der Fortschreibung von Mandaten der VN-Friedensmissionen. Im Zeitraum 2015 bis Ende 2019 wiesen lediglich 24 Prozent der Mandatserneuerungen für Friedensmissionen einen Bezug zur Rolle und Bedeutung der Jugend für die Friedenssicherung auf. In 14 der 22 politischen Missionen der VN gibt es mittlerweile einen Koordinator für die Einbindung der Jugend. Bei den eigentlichen Friedensmissionen ist die Bilanz weitaus schlechter: Lediglich in 3 von 13 Blauhelm-Missionen gibt es einen solchen Ansprechpartner zu Youth, Peace und Security. Der Sicherheitsrat selbst versuchte zumindest bei der Hälfte seiner Besuche in den Einsatzgebieten seiner Selbstverpflichtung nachzukommen, entsprechende Konsultationen durchzuführen.
Auf der Ebene der Mitgliedstaaten entwickelte das Thema Youth, Peace and Security eine gute Dynamik. Es formierten sich nationale Koalitionen und Plattformen in Konfliktstaaten wie Afghanistan, der DR Kongo, der Zentralafrikanischen Republik, dem Irak, Libanon oder Jemen. Unter der Führung von Jordanien und Norwegen gründete sich 2017 eine „Group of Champions“. Staaten wie Kolumbien, Nigeria oder auch die Philippinen sind dabei, analog zum Thema Women, Peace, Security nationale Aktionspläne auszuarbeiten und so einen verpflichtenden politischen Rahmen auf Länderebene zu schaffen. Nachbesserungsbedarf besteht trotz dieser Fortschritte bei der konkreten Einbindung in Friedensverhandlungen, die über eine Beobachterrolle hinausgeht. Zu oft vernimmt man noch von Jugendorganisationen, die in Friedensprozessen repräsentiert sind: „Wir sitzen zwar im gleichen Raum, aber nicht am Verhandlungstisch.“
Darüber hinaus müssen Mitgliedstaaten auf nationaler wie auch auf VN-Ebene dafür Sorge tragen, dass sich die Finanzierungsmöglichkeiten für Friedensaktivitäten der Jugend verbessern. 50 Prozent der Jugendorganisationen, die im Bereich Frieden und Sicherheit aktiv sind, operieren mit einem Jahresbudget von unter 5.000 US-Dollar. Ein zentraler Geber für Aktivitäten im Bereich Youth, Peace and Security ist mittlerweile der von VN-Mitgliedstaaten über die Peacebuilding Commission finanzierte Peacebuilding Fund. Mit der jährlichen Youth Promotion Initiative wurde die Ausschüttung von 2,7 Millionen US-Dollar 2016 auf 20,4 Millionen US-Dollar 2019 erhöht und mit der Ausarbeitung eines strategischen Aktionsplans zu Youth and Peacebuilding nicht nur ein verbindlicher, sondern auch ein verifizierbarer Rahmen geschaffen, einschließlich der Definition von Kernaktivitäten und dazugehörigen Messvariablen. 40 Prozent der Finanzierung gehen direkt an zivilgesellschaftliche Organisationen für deren Aktivitäten wie auch für deren Kapazitätsstärkung. Trotz dieser Fortschritte im VN-Kontext, die nicht nur den durch die VN-Resolutionen 2250 und 2419 gesetzten rechtlichen Rahmen, sondern auch operative Maßnahmen betreffen, sieht Generalsekretär Guterres in seiner Bilanz weiteren Handlungsbedarf durch die Vereinten Nationen in Bezug auf eine noch verbesserungswürdige Integration der YPS-Agenda in die VN-Strategien, Planungsdokumente und Konfliktanalysen, den Schutz von jugendlichen Friedensaktivisten sowie bei der Einrichtung von Koordinatoren und focal points für YPS auf der Länder- und Regionalebene und in New York selbst.
Die Verankerung von Youth, Peace and Security auf der Agenda des Sicherheitsrats – VN-Resolution S/RES/2535 (2020)
Um den Forderungen des Generalsekretärs in Bezug auf die Adressierung der Defizite in der Implementierung der YPS-Agenda mehr Verbindlichkeit zu verleihen, arbeiteten Frankreich als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats und die Dominikanische Republik als gewähltes Mitglied mit Resolution S/RES/2525 (2020) einen weiteren Text aus, der im Juli 2020 unter deutschem Vorsitz im Sicherheitsrat einstimmig angenommen wurde. Ausgesprochen positiv, wenn auch überraschend angesichts des wachsenden Selbstbewusstseins autokratischer Regime wie Russland und China, sind die Formulierungen in der Resolution zum Schutz der Menschenrechte, des Zugangs zur Justiz und der Integrität rechtstaatlicher Institutionen und der Schaffung eines sicheren Umfelds für die in Friedensaktivitäten engagierten Jugendlichen sowie zum Schutz des zivilen und politischen Raumes. In diesem Zusammenhang wird der Generalsekretär aufgefordert, im Rahmen der Gemeinsamen Agenda zum Schutz im VN-System (Common Agenda on Protection for the UN System) die Bedürfnisse jugendlicher Friedensaktivisten und insbesondere jener, die mit den VN zusammenarbeiten, zu berücksichtigen. Die Mitglieder des Sicherheitsrats fordern darüber hinaus alle VN-Institutionen dazu auf, die Teilhabe von Jugendlichen in allen Bereichen der Youth, Peace and Security Agenda auszubauen und vor allem auch die Kapazitäten der Jugendlichen in Bezug auf deren Friedensaktivitäten zu stärken. Entsprechende Ansprechpartner (focal points) sind hierfür zu benennen.
Die Friedensmissionen sollen gemäß Resolution 2535 Richtlinien zur Ausarbeitung einer Strategie zur Umsetzung der Youth, Peace and Security Agenda erhalten. Die Agenda soll Eingang in alle Strategie- und Planungsdokumente der VN finden. In Unterrichtungen des Sicherheitsrats sollen zivilgesellschaftliche Organisationen und Jugendorganisationen verstärkt eine Stimme erhalten. In Fällen wie der Forderung nach mehr Einbindung der Jugend in formale Friedensprozesse und der Notwendigkeit politischer Initiativen zur Schaffung verbesserter Rahmenbedingungen für Friedensarbeit (wirtschaftliche Entwicklung, Ausbildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsangebote und politische Teilhabe) verstärkt Resolution 2535 die Forderungen vorheriger Resolutionen. Mit der Festschreibung einer Berichtspflicht des Generalsekretärs zur Umsetzung der YPS-Agenda alle zwei Jahre verankert Resolution 2535 erstmals das Thema Youth, Peace and Security verbindlich auf der Agenda des Sicherheitsrats und mahnt die Mitgliedstaaten zu mehr Engagement und politischem Willen in der Umsetzung.
Eine positive Bilanz und erfreuliche Dynamik
Zieht man in Betracht, dass seit der Verabschiedung der Resolution 2250 kaum mehr als fünf Jahre vergangen sind, und vergleicht dies mit der Zähigkeit anderer Prozesse, so bleibt festzuhalten, dass die Bedeutung der Jugend zur Konfliktlösung, ihre positive Friedensarbeit und die Notwendigkeit ihrer Einbindung in offizielle Prozesse mittlerweile internationaler Konsens sind. Mit den Resolutionen 2250, 2419 und 2535 wurde ein rechtsverbindlicher Rahmen für die Youth, Peace and Security Agenda geschaffen, der von den VN, den Mitgliedern des Sicherheitsrats, aber auch von der internationalen Gemeinschaft der VN-Mitglieder nun operativ umzusetzen ist.
Die Europäische Union hat mit der Europäischen Konferenz zu Youth, Peace and Security (2018), dem EU-Konsultationsprozess zu „The Missing Peace“ (2018) und mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats zur Rolle der Jugend bei der Etablierung sicherer, geeinter und konfliktfreier Gesellschaften nicht nur frühzeitig politische Akzente gesetzt. Auch im operativen Bereich ist das Engagement der EU beispielhaft. Mit dem europäischen Instrument für Stabilität und Frieden konnten bereits mehr als 60 Programme, die die Rolle der Jugend in Krisenmanagement und Friedenssicherung stärken, umgesetzt werden.
Auf mitgliedstaatlicher Ebene, so auch in Deutschland, wird dem Thema weitaus weniger Bedeutung beigemessen. Jugenddelegierte, die an Veranstaltungen der VN-Generalversammlung in New York teilnehmen, können zwar in Deutschland das Interesse an den Vereinten Nationen wecken. Das Thema YPS benötigt aber eine weitaus strategischere Herangehensweise. Eine Vorreiterrolle nimmt Finnland ein, das 2021 als erstes EU-Mitglied einen nationalen Aktionsplan zu YPS verabschiedete.
Strukturelle Veränderungen müssen vor allem auf nationaler Ebene die Teilhabe der Jugend an politischen Prozessen vergrößern, ihre Kapazitäten wie auch Finanzierungsmöglichkeiten verbessern. Wie die Diskussionen zur Umsetzung der Youth, Peace and Security Agenda im Arria-Formatim September und Dezember 2020 im Sicherheitsrat zeigten, genießt das Thema Konjunktur, da es den in der Friedenssicherung zu verzeichnenden Paradigmenwechsel hin zu inklusiven Prozessen und der Einbindung diverser Akteure mitgestaltet. Viel Vorarbeit für die Etablierung einer Youth, Peace and Security Agenda wurde im Bereich Frauen, Frieden, Sicherheit (Women, Peace, Security) geleistet, in dem bereits zuvor eine marginalisierte Gruppe in der Friedenssicherung Berücksichtigung fand. Sicherlich wird es zukünftig noch stärker notwendig werden, beide Agenden vor allem in ihrer Umsetzung aufeinander abzustimmen, um so auch der Kannibalisierung von Finanzierungsmöglichkeiten bzw. einer Konkurrenzsituation vorzubeugen. Die Schnittmengen beider Agenden sind vorhanden und in allen fünf Säulen der YPS-Agenda müssen die Bedürfnisse und Chancen junger Frauen noch stärker berücksichtigt werden. Gerade die gewählten Mitglieder des Sicherheitsrats haben beim Thema YPS gezeigt, dass es möglich ist, auch in Zeiten neuer geopolitischer Rivalitäten positive Akzente im Bereich Frieden und Sicherheit zu setzen und Konsens herzustellen. Dieses Momentum gilt es aufrechtzuerhalten – das Thema sollte nach dem aktuellen Hype nicht erst wieder bei der Vorlage des nächsten Berichts des Generalsekretärs auf der Agenda des Sicherheitsrats erscheinen.
Andrea Ellen Ostheimer ist Leiterin des Büros der Konrad-Adenauer-Stiftung bei den Vereinten Nationen in New York.
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