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Länderberichte

Internationaler Druck auf die Regierung in Simbabwe nimmt zu

von Dr. Dr. Anton Bösl
Die gezielten Angriffe auf die unabhängigen Medien alarmierten die internationale Öffentlichkeit und die verfassungswidrige Lösung der Landfrage durch die entschädigungslose Zwangsenteignung von über 3000 Großfarmen hat nicht nur Simbabwe an den Rande des ökonomischen Ruins gebracht, sondern auch Nachbarländer, insbesondere Südafrika, wirtschaftlich destabilisiert.

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Der US-Senat hatte bereits vor einigen Monaten in einer Gesetzesvorlage weitere Entwicklungshilfe von der Einhaltung verschiedener Kriterien wie der Einhaltung von Menschenrechten und der Respektierung von demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien abhängig gemacht und mit Wirtschaftssanktionen gedroht. Da Simbabwe die Commonwealth-Erklärung von Harare, die eine Verpflichtung zur Gewährleistung einer unabhängigen Justiz enthält, unterzeichnet hat, wächst der Druck auch von seitens des Commonwealth, Sanktionen über Simbabwe zu verhängen.

Eine Commonwealth-Ministergruppe besuchte kürzlich Simbabwe, um die Regierung auf die Tragweite von Sanktionen und den Ernst der Lage hinzuweisen. Der Internationale Währungsfonds und die Weltbank weisen bei jedem Treffen darauf hin, dass Simbabwe erst wieder neue Kredite erhält, wenn es wieder seinen Schuldendienst bedient und zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zurückkehrt.

Auch die EU hat sich sehr deutlich zu Simbabwe geäußert und überlegt nunmehr, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Schließlich ist die EU Simbabwes wichtigster Handelspartner und EU-Sanktionen würden das afrikanische Land stärker treffen, als Maßnahmen anderer Länder oder Organisationen.

Die gemeinsamen Wirtschaftsbeziehungen sind im sog. Cotonou-Abkommen vom Februar 2000 geregelt, das (basierend auf dem Abkommen von Lomé von 1975) diverse Handelsvorteile der AKP-Länder wie Preisstabilität von Rohstoffen etc. sowie umfangreiche Entwicklungshilfe gewährleistet. So wurden allein in den Jahren 1996 - 2000 EU-Mittel in Höhe von 250 Mio. DM als Entwicklungshilfe an Simbabwe gegeben. Als verbindliche Kriterien und unabdingbare Voraussetzungen benennt das Abkommen von Cotonou allerdings die Einhaltung von Menschenrechten sowie rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien.

Sind diese Kriterien nicht mehr erfüllt, sieht das Abkommen vor, zunächst den politischen Dialog zu intensivieren (vgl. Art. 8), sodann gezielte Maßnahmen einzuleiten (vgl. Art. 96) und als ultima ratio ein Land von dem Abkommen auszuschließen.

Am 13. März 2001 hat das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) eine Resolution zur Lage in Simbabwe verfasst. Darin drückt es die Betroffenheit und den Ernst aus, die das EP der sich verschlimmernden Lage in Simbabwe beimisst. Die Resolution ist eine unmittelbare Reaktion auf die Vorfälle der letzten Wochen, in denen sich die Situation von demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen sowie individuellen Freiheits- und Menschenrechten in Simbabwe dramatisch verschlechtert hat.

Justiz und Medien wurden in ihrer Unabhängigkeit massiv attackiert, politisch motivierte Gewalt führte zur Missachtung von Menschenrechten und die Polizei und das Militär spielte eine zunehmend problematische Rolle im Lande. Hinzu kommt, dass sich die soziale und wirtschaftliche Lage für die Menschen in Simbabwe aufgrund von Korruption und politisch motivierter Fehlentscheidungen permanent verschlechtert.

Die Fassung der Resolution des EP, die sich an diesen Text anschließt, listet die einzelnen Ereignisse der letzten Wochen auf und bezieht sich auf frühere Entschließungen wie die zu den Parlamentswahlen vom Juni 2000, wo man zu dem Ergebnis gekommen ist, dass diese Wahlen aufgrund der Welle von politisch motivierter Gewalt (es sind über 30 Tote zu beklagen) und der Einschüchterung (die fast ausschließlich von der Regierungspartei ausging), aufgrund des Ausschlusses der Opposition von den Medien, wegen manipulierter Wählerregistrierung und Stimmauszählung sowie Nichtakkreditierung verschiedener internationaler Wahlbeobachter nicht frei und fair waren.

In der aktuellen Resolution verurteilt das EP einzelne Ereignisse der letzten Wochen und fordert, den internationalen Druck auf die Regierung von Simbabwe zu erhöhen. Konkret werden die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten aufgerufen, die Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Regierung Simbabwes auszusetzen und nur noch über Nichtregierungsorganisationen abzuwickeln, bis Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wieder hergestellt sind. Die Resolution wurde bei einem Treffen des gemeinsamen Parlamentsausschusses von AKP und EU, das in Libreville/Gabun vom 19. bis 22. März 2001 stattfand, nach langwierigen und konfrontativen Gesprächen angenommen.
Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage in Simbabwe vom 13. April 2000 (ABl. C 40 vom 7.2.2001, S. 425.), 18. Mai 2000 (ABl. C 59 vom 23.2.2001, S. 241.) und 6. Juli 2000 (Angenommene Texte Punkt 13.),

A. in der Erwägung, dass der immer weiter fortschreitende Zusammenbruch der Rechtsstaatlichkeit in Simbabwe das direkte Ergebnis der neuen Welle von Gewalt und Einschüchterungen ist, die Präsident Mugabe gegen seine politischen Gegner in Gang gesetzt hat,

B. in der Erwägung, dass Gloria Olds, die Mutter des ermordeten Farmers Martin Olds, am 4. März 2001 mit zahlreichen Schusswunden tot aufgefunden wurde,

C. in der Erwägung, dass die Polizei von Simbabwe diesen Vorfall als einfachen bewaffneten Raubüberfall und Mord behandelt und sich weigert, mögliche politische Gründe für den Überfall zu untersuchen, wie sie es bereits in früheren Fällen getan hat, in denen sie sich ebenfalls weigerte, Verbrechen zu untersuchen, bei denen der Verdacht auf politische Beweggründe und durch die Regierung motivierte Handlungen bestand,

D. in der Erwägung, dass der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofs, Anthony Gubbay, gezwungen wurde, in den Ruhestand zu treten, und durch einen Kandidaten der Regierung, Godfrey Chidyausiku, ersetzt wird; ferner in der Erwägung, dass der Oberste Richter Gubbay eine schriftliche Bestätigung erhalten hat, dass er offiziell im Juli in den Ruhestand treten wird und die Unabhängigkeit der anderen Richter gewahrt wird,

E. in der Erwägung, dass ein unverhältnismäßig großer Anteil des neu verteilten Landes Anhängern von Präsident Mugabe zugewiesen wurde, und dass dies zu einer Verschärfung der Probleme im Zusammenhang mit dem Landbesitz in Simbabwe geführt hat,

F. in der Erwägung, dass die verstärkte Anwendung des Gesetzes zur Erhaltung von Recht und Ordnung Anlass zu großer Besorgnis gibt, da dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt, jedoch noch nicht aus dem Gesetzbuch gestrichen wurde,

G. in der Erwägung, dass freie Medien und eine unabhängige Justiz Grundbestandteile der Demokratie sind; ferner in der Erwägung, dass Simbabwe den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, in dem in Artikel 19 das Recht auf freie Meinungsäußerung festgeschrieben wird, sowie die Commonwealth-Erklärung von Harare, die eine Verpflichtung zur Gewährleistung einer unabhängigen Justiz enthält, unterzeichnet hat,

H. in der Erwägung, dass der Commonwealth beschlossen hat, ein Untersuchungsteam nach Simbabwe zu entsenden, das der Sitzung der Aktionsgruppe der Commonwealth-Minister am 19./20. März 2001 in London Bericht erstatten soll,

I. in der Erwägung, dass im Januar und Februar 2001 laut Amani Trust 331 Menschen in Simbabwe Opfer von Gewaltakten waren, davon 78,8% Farmer, Farmarbeiter und Zivilisten, 15,3% Anhänger der Bewegung für Demokratie und Wandel (MDC), darunter Personen auf Kundgebungen und MDC-Funktionäre, und nur 5,9% Anhänger der Zanu-PF, einschließlich Funktionäre und Kriegsveteranen,

J. in der Erwägung, dass der Oberste Gerichtshof am 30. Januar 2000 entschied, dass der Versuch der Regierung von Simbabwe, die Anfechtung der Wahlergebnisse vom Juni 2000 in 37 Wahlbezirken durch die MDC zu verbieten, verfassungswidrig ist,

K. in der Erwägung, dass das Haushaltsdefizit fast 30% des BIP ausmacht, Spitäler und Geschäfte mit gravierenden Engpässen zu kämpfen haben, Simbabwe laut Schätzungen 2,2 Mrd. Simbabwe-$ benötigt, um für seine monatlichen Treibstoffeinfuhren aufzukommen, dass sich das Land einem möglichen Nahrungsmitteldefizit von 120.000 t Weizen gegenübersieht und eine schwerwiegende Nahrungsmittelknappheit bereits jetzt für das Matabeleland, in dem das Getreide aufgebraucht ist, absehbar ist,

L. in der Erwägung, dass die Regierung von Simbabwe den Krieg im Kongo anheizt, indem sie Truppen entsendet und Kriegsgerät liefert und einen großen Teil des Staatshaushalts zur Unterstützung ihrer Militärintervention in der Demokratischen Republik Kongo aufwendet,

M. in der Erwägung, dass die Kommission den politischen Dialog mit Simbabwe gemäß Artikel 8 des Abkommens von Cotonou in Gang gesetzt hat,

N. in der Erwägung, dass die Europäische Union Simbabwe im Zeitraum 1996-2000 Mittel in Höhe von 127,9 Mio. Euro im Rahmen ihrer verschiedenen Hilfsprogramme und Haushaltsbeihilfen zugewiesen hat,

  1. verurteilt nachdrücklich alle Aktionen der Regierung von Simbabwe, die darauf abzielen, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, wie die jüngste grobe Verletzung der Pressefreiheit und eine Reihe von Übergriffen auf Journalisten und die unabhängige Presse, für die niemand je zur Verantwortung gezogen wurde, die Einschüchterung und Ausweisung des BBC-Korrespondenten Joseph Winter und von Mercedes Sayagues, einer Mitarbeiterin von South African Mail & Guardian, sowie der Bombenanschlag auf die Druckpressen der Daily News, der einzigen unabhängigen Tageszeitung von Simbabwe, vom 28. Januar 2001;

  2. begrüßt die Erklärung von Param Cumaraswamy, des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten, vom 12. Februar 2001 zum erzwungenen Rücktritt des Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs Gubbay und den Vorwürfen, dass die Regierung von Simbabwe Richter dazu aufgerufen hat, sich vorzeitig in den Ruhestand versetzen zu lassen, und fordert die Regierung auf, ihren Verpflichtungen nach internationalem Recht nachzukommen und die Schikanierung und Einschüchterung von Mitgliedern der Justiz einzustellen;

  3. verurteilt die Mord-, Gewalt- und Einschüchterungs- und Schikanierungskampagne, die Präsident Mugabe und die regierende Zanu-PF-Partei weiterhin gegen politische Gegner, Farmarbeiter und weiße Farmer und Homosexuelle führt;

  4. verurteilt den Beschluss von Präsident Mugabe vom 6. Oktober 2000, allen Personen Amnestie zu gewähren, die wegen der politischen Verbrechen, die sie zwischen 1. Januar 2000 und 31. Juli 2000 begangen haben, strafrechtlich verfolgt werden könnten, und fordert eine dringende, gründliche und unparteiische Untersuchung aller schweren Verbrechen und anderer Menschenrechtsverletzungen, die vor, während und nach den Wahlen im Juni 2000 begangen wurden;

  5. stellt fest, dass die jüngsten Nachwahlen in Marondera West und Bikita West von Gewalt und Einschüchterung gekennzeichnet waren;

  6. fordert die Europäische Union dringend auf, den Druck auf die Regierung von Simbabwe zu erhöhen, damit sie ihre eigenen Bodenrechte und die Besitzrechte in- und ausländischer Investoren achtet, und drängt die Regierung von Simbabwe ferner, die Frage der Aufteilung von Grund und Boden mit Hilfe von rechtlichen, demokratischen, gewaltlosen und transparenten Mechanismen zu lösen;

  7. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, jegliche Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit auszusetzen, die derzeit durch die Regierung von Simbabwe und ihre Behörden verwaltet wird, bis Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in diesem Land in vollem Umfang wieder hergestellt sind;

  8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, überseeische Vermögenswerte von Präsident Mugabe und seinen Anhängern ausfindig zu machen;

  9. fordert den Rat und die Kommission auf, gezielte Maßnahmen gegen die Regierung von Simbabwe zu prüfen und mit Konsultationen nach Artikel 96 des Abkommens von Cotonou zu beginnen;

  10. fordert die Europäische Union auf, ihre Sozialprogramme und die Programme zur Bekämpfung der Armut nur über Nichtregierungsorganisationen abzuwickeln;

  11. fordert die Regierung von Simbabwe erneut auf, ihre Streitkräfte aus der Demokratischen Republik Kongo abzuziehen und ihre finanziellen Ressourcen zur Verbesserung der Lebensbedingungen ihrer Bürger einzusetzen;

  12. ist sich bewusst, dass die Stabilität von Simbabwe gegenwärtig besonders wichtig ist, da die nächsten Präsidentschaftswahlen bis 31. März 2002 abgehalten werden müssen;

  13. stellt fest, dass sich die Regierung von Simbabwe im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen auch dazu verpflichten sollte, Wahlbeobachter, einschließlich internationaler Beobachter, zuzulassen, dass die Wählerliste überprüft wird und denjenigen Unterstützung gewährt wird, die die Eintragung in die Wählerliste fördern;

  14. ist besorgt darüber, dass Morgan Tsvangirai, Vorsitzender der MDC, aufgrund seiner angeblichen Rücktrittsforderung an Präsident Mugabe vor dem Gericht in Harare angeklagt wurde, und fürchtet ferner, dass dies ein Versuch ist, ihm sein Recht, in den Präsidentschaftswahlen anzutreten, vorzuenthalten;

  15. verurteilt die Behandlung des Obersten Richters Gubbay sowie die Todesdrohungen gegen die übrigen Richter als verfassungswidrige Handlungen, die bewusst zur Aushöhlung der rechtlichen Rechenschaftspflicht der Regierung eingesetzt werden;

  16. fordert die Mitgliedstaaten, den Rat und die Kommission auf, den Druck auf Simbabwe zu verstärken, indem sie bei allen diplomatischen Kontakten mit den Behörden von Simbabwe beständig die Besorgnis über die Menschenrechtslage in dem Land zum Ausdruck bringen;

  17. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament von Simbabwe, der Gemischten Parlamentarischen Versammlung AKP/EU, dem Generalsekretär der Organisation für Afrikanische Einheit und dem Generalsekretär des Commonwealth zu übermitteln.

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