Einzeltitel
Weißrussland – Repressionen beenden,
Menschenrechtsverletzungen sanktionieren, Zivilgesellschaft stärken
Positionspapier der Arbeitsgruppe Außenpolitik der CDUCSU-Bundestagsfraktion
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Außenpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verurteilen nachdrücklich das brutale Vorgehen der belarussischen Miliz gegen Führungskräfte und Anhänger der Opposition, die Festnahmen von rund 700 Demonstranten und die Verfolgung der zivilgesellschaftlichen Kräfte seit den Präsidentschaftswahlen vom 19. Dezember 2010. Dieses Vorgehen ist Ausdruck einer völligen Missachtung europäischer Werte und Regeln durch die Regierung von Präsident Lukaschenko. Es bedeutet einen herben Ruckschlag für Demokratisierung und schrittweise Annäherung des Landes an die Europäische Union.
Sie fordern die Regierung Lukaschenko auf, umgehend die inhaftierten politischen Gefangenen frei zu lassen und die Repressionen gegen Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien zu beenden.
Die AG-Mitglieder erkennen die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen nicht an, sie waren weder frei noch fair und es gab erhebliche Abweichungen von den Standards demokratischer Wahlen.
Sie fordern die Bundesregierung auf:
1. sich weiterhin für die Freilassung der politischen Gefangenen einzusetzen, Zugang zu den Gefangenen zu suchen und den Opfern der Repression finanzielle und rechtliche Unterstützung zu gewahren;
2. in der EU darauf zu drangen, dass schnellstmöglich ein Einreiseverbot für Präsident Lukaschenko und diejenigen Personen beschlossen wird, die für die Gewaltaktionen, die politischen Repressionen und für die Fälschung der Wahlergebnisse verantwortlich sind;
3. zu prüfen, inwieweit ermöglicht werden kann, dass insbesondere diejenigen Burger von Belarus, die von politischer Verfolgung durch die Behörden ihres Landes bedroht sind, möglichst in die EU einreisen können und dass Studenten, Kulturschaffende und Journalisten kostenfreie Visa erhalten;
4. die Tätigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und Initiativen sowie unabhängiger Medien zu fordern und zu unterstutzen. Die Kontakte mit der belarussischen Opposition und deren öffentliche Unterstützung bleiben wichtig und dienen der Ermutigung. Bisherige Veranstaltungsaktivitäten wie z.B. das Minsk-Forum, sind vor allem auf die Forderung der Zivilgesellschaft auszurichten;
5. Programme zur Unterstützung von Studenten zu starken - insbesondere derjenigen, die von Studien in Belarus ausgeschlossen werden, Litauen und Polen bei der Unterbringung von Studenten zu unterstutzen, zusätzliche Stipendien für belarussische Studenten an deutschen Hochschulen zu schaffen und dabei diejenigen deutschen Universitäten einzubeziehen, die sich bereits heute engagiert um Belarus kümmern, wie die Freie Universität Berlin und die Viadrina in Frankfurt/Oder;
6. in der EU dafür einzutreten, dass eine Teilnahme von Belarus an EU-Programmen überprüft wird, um sicher zu stellen, dass diese der Zivilgesellschaft und nicht der Regierung zugutekommen, und makrofinanzielle Hilfen durch IWF und EU gestoppt werden;
7. sich dafür einzusetzen, dass es ohne Freilassung der politischen Gefangenen und Wiederherstellung der grundlegenden Bürgerrechte im Land keine hochrangigen Kontakte zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und der Regierung Lukaschenko gibt; belarussische Regierungsvertreter sollten von Gipfelformaten der Östlichen Partnerschaft ausgeschlossen, dagegen die Zusammenarbeit mit dem Zivilgesellschaftlichen Forum verstärkt werden;
8. dafür einzutreten, dass sich die EU in diesen Fragen weiterhin eng mit den USA abstimmt. An Russland, das den Anspruch erhebt, mit der EU dieselben Ideen und Wertvorstellungen über Europas Identität und Zukunft zu teilen, sollte die EU herantreten, um die Entwicklung in Belarus zu erörtern mit dem Ziel, gegenüber Präsident Lukaschenko und seiner Regierung gemeinsam tätig zu werden;
9. nach Wegen für eine fortgesetzte Tätigkeit und Einwirkungsmöglichkeiten der OSZE in Belarus zu suchen, insbesondere für die fortgesetzte Tätigkeit der OSZE-Medienbeauftragten und des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE (ODIHR).
Potsdam, den 16. Januar 2011