Veranstaltungsberichte
Seit ihrer Gründung im Jahr 1929 widmet sich die Journalistenvereinigung von La Paz, gemäβ ihrem Motto „ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie“ der Stärkung und der Verteidigung der Meinungsfreiheit. Sie ist ein unverzichtbares Recht in einer Demokratie, in welcher es keine Wahrheit mit Absolutheitsanspruch gibt, da sie die Vielfalt an Meinungen garantiert. Auβerdem gewährt die Meinungsfreiheit aufgrund der Unterstützung des Rechts auf Bürgerbeteiligung die Einforderung anderer Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Bildung, Aus diesem Grund ist dieses Thema auch für die Konrad-Adenauer-Stiftung in Zusammenhang mit ihrem Ziel der Förderung der demokratischen Stukturen und des Rechtstaats von groβer Bedeutung.
Zu Beginn begrüβten Carlos Alfred, Koordinador der KAS, und Nelson Martínez, Präsident der APLP, die Teilnehmer/innen.
Im Anschluss führte Andrés Gomez, Gesellschaftskorrespondent, in die Thematik des Seminars mit einem Vortrag ein, welcher die Sicherung der Meinungsfreiheit im Presserecht behandelt. Gómez beschäftigte sich detailliert mit der Zusammensetzung des Prinzips der Meinungsfreiheit und betonte, dass das Recht sich nicht nur auf Journalisten bezieht, sondern auf jede Person, das heiβt, dass es sich um ein universelles Recht handelt. Das Presserecht schlieβt mit der Meinungsfreiheit zusammenhängende Rechte ein, zum Beispiel das Quellengeheimnis, welches festlegt, dass der Mitteilende das Recht hat, seine Informationsquellen zurückzubehalten, um das Rechercherecht zu garantieren. Hinsichtlich möglicher Sanktionen aufgrund falscher Nachrichten, legte der Referent das Prinzip „wirklichen Bosheit“ da, welches beinhaltet, das gezeigt werden muss, das der Mitteilende eine Nachricht in dem Wissen verbreitet hat, dass diese falsch ist. Ein anderes Prinzip ist die zivilrechtliche Verantwortung, welche einschlieβt, das an erster Stelle ein Recht auf Berichtigung und Anwort ein vor der Zahlung einer Geldstrafe. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, zu erwähnen, dass nur Tatsachen und nicht Meinungen in anfechtbar in Prozessen über die Rechtigkeit oder Falschheit sind. Dennoch dienen all diese Bestimmungen dazu, die recherchierende Person zu schützen.
Der zweite Teil der Vorträge wurde von Waldo Albarracín, Rektor der UMSA, präsentiert, welcher die aktuelle Situation der Pressefreiheit kommentierte. Er begann seine Ausführung mit einem Überblick über die Geschichte der Menschenrechte und betonte, dass die Meinungfreiheit ein wesentliches Menschenrecht ist. Es ist wichtig, zu verstehen, dass es sich um einen fortlaufenden Diskurs handelt, in welchem der Staat selbst die internationalen Abkommen unterzeichnet hat. Der Experte erklärte, dass die internationalen unterschriebenen Abkommen von der Verfassung geachtet werden müssen, und betonte, dass die Rechte in der Verfassung das Minimum sind, das heiβt, dass sie andere Rechte, welche nicht erwähnt werden, nicht leugnen. Abschlieβend gab Albarracín einige Beispiele wie die Verfassung und die Gesetze die internationalen Abkommen erfüllen, darunter der erste Artikel des Presserechts, welcher garantiert, dass jedes Individuum das Recht auf Meinungsfreiheit besitzt.
Am Nachmittag nahmen die Teilnehmer/innen an einem Workshop zur am Morgen behandelten Thematik teil, welcher sich mit dem Presserecht (1925) beschäftigte, welches das Recht der Bevölkerung zu denken, zur Meinungsäuβerung und diese Meinung mithilfe der Medien zu verbreiten verteidigt. Daran anschlieβend wurde eine gemeinsame Erklärung, „Zur Verteidigung des Presserechts als Bekundung der Meinungsfreiheit“ genannt, in einer Pressekonferenz in den Veranstaltungssälen der APLP veröffentlicht.
Die Veranstaltung bot viele Möglichkeiten zum Austausch unter der Teilnehmern/innen über ihre Erfahrungen und Zweifel.