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Veranstaltungsberichte

“Individuelle und kollektive Rechte in der Konstruktion des Rechtspluralismus in Lateinamerika“

Internationales Seminar

Am 29. März fand das internationale Seminar zum Thema “Individuelle und kollektive Rechte in der Konstruktion des Rechtspluralismus in Lateinamerika“ statt. Das Seminar wurde von der KAS, USFX und CAJ organisiert.

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Das Regionalprogramm „Politische Partizipation Indigener – PPI“ möchte auf regionaler Ebene auf das Thema der Politischen Partizipation von Indigenen und die damit einhergehende Herausforderungen und die dringenden Themen, die besonders Indigene betreffen, aufmerksam machen und informieren. Am 29. März führte das PPI in Zusammenarbeit mit der Universität San Francisco Xavier de Chuquisaca und der Comisión Andina de Juristas ein internationales Seminar zum Thema „Individuelle und kollektive Rechte in der Konstruktion des Rechtspluralismus in Lateinamerika“ in Sucre, Bolivien durch.

Das Thema des Rechtspluralismus ist komplex und wird in Lateinamerika kontrovers diskutiert. In vielen Ländern funktionierten de facto über lange Zeit parallel zwei Rechtssysteme. Die zumeist weiße oder mestizische Bevölkerung in städtischen Räumen hatte Zugang zur staatlichen Justiz. In indigenen Gemeinden funktionierte die indigene Justiz nach Sitten und Gebräuchen. Die Bevorzugung der eigenen Justiz in indigenen Gemeinden ist nicht nur auf kulturelle Besonderheiten zurückzuführen, sondern auch auf die Tatsache, dass der Staat in ländlichen Räumen nicht präsent war. Das Praktizieren der indigenen Justiz wurde von den Staaten über Jahrhunderte hinweg geduldet, da es zu keinen direkten Konflikten zwischen den beiden Systemen kam. Erst als in vielen Ländern im 20. Jahrhundert massive Migrationsbewegungen von ländlichen Gebieten in die Städte einsetzten, stießen die unterschiedlichen Rechtstraditionen und Weltanschauungen verstärkt aufeinander. Zu Konflikten kommt es vor allem, da die staatliche Justiz sich auf individuelle Grundrechte stützt und die indigene Justiz vor allem kollektive Rechte anerkennt. Anhänger der staatlichen Justiz werfen der indigenen Justiz oft vor, die Menschenrechte nicht zu achten und Bewohner indigener Gemeinden kritisieren an der staatlichen Justiz das hohe Maß an Korruption und die Langsamkeit bei der Lösung von Konflikten.

Im 20. Jahrhundert wurden in vielen lateinamerikanischen Ländern die Rechtssysteme grundlegend reformiert und spezifische Rechte der indigenen Völker wurden anerkannt. 1989 wurde die ILO-Konvention 169 über die Rechte indigener Völker verabschiedet, die von den meisten lateinamerikanischen Ländern mit bedeutender indigener Bevölkerung ratifiziert wurde und die unter anderem die Anerkennung traditioneller Rechtssysteme fordert. 2007 verabschiedete die VN-Vollversammlung die Erklärung über die Rechte der indigenen Völker, in der ebenfalls das Recht auf eigene Rechtsnormen und Systeme festgelegt ist. Beide Dokumente setzen als Grenze der indigenen Justiz jedoch klar die Achtung der internationalen Menschenrechtsnormen. Die Harmonisierung beider Rechtssysteme, sowie die Achtung internationalen Rechts unter Berücksichtigung der Menschenrechtsstandards, stellen viele lateinamerikanische Staaten jedoch vor große Herausforderungen.

Über dieses Thema referierten am 29. März in einem internationalem Seminars die oben genannten Experten im Gran Teatro Mariscal in Sucre. Die Veranstaltung richtete sich vor allem an die Vertreter der Obersten Gerichte sowie an Richter, Anwälte und Jurastudenten. An dem feierlichen Eröffnungsakt mit Begrüßungsworten der Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität San Francisco Xavier de Chuquisaca, Frau Dr. Virginia Kolle, dem Vertreter der Comisión Andina de Juristas, Herr Dr. Eddie Cóndor und der Leiterin des Programms Politischer Partizipation Indigener und des Länderprojekts Bolivien der Konrad-Adenauer-Stiftung, Frau Susanne Käss, nahmen ebenfalls der Präsident des Obersten Gerichtshofs, der Präsident des Nationalen Agrargerichts und Richter des Verfassungsgerichts und des Obersten Justizrats teil.

Die Vorträge der Experten fanden im Rahmen von vier thematischen Blöcken statt. Im ersten Block „Konzeptualisierung der indigenen Justiz“ wurde ein generelles Panorama der Bedeutung des Rechtspluralimus aufgeworfen. Im zweiten Block „Die individuellen und kollektiven Rechte in der indigenen Justiz“ stand die Spannung zwischen der Wahrung individueller Rechte und der Durchsetzung kollektiver Rechte im Mittelpunkt. Im dritten Block „Artikulierung zwischen individuellen und kollektiven Rechten in der indigenen und staatlichen Justiz in Lateinamerika“ wurde Koordinierungs- und Harmonisierungsmechanismen und –möglichkeiten zwischen staatlicher und indigener Justiz diskutiert. Im letzten Block „Auf dem Weg zu einem Modell des Rechtspluralismus in Lateinamerika“ stellten die Experten konkrete Handlungsempfehlungen zum Aufbau eines Systems des Rechtspluralismus unter voller Wahrung der individuellen und kollektiven Rechte der Bürger und Völker in Lateinamerika vor.

Das Interesse an der Veranstaltung war sehr groß. Das Theater Gran Mariscal war mit über 700 Teilnehmern komplett gefüllt. Unter anderem nahmen ca. 30 Absolventen des Programms der KAS zur Weiterbildung demokratisch gesinnter indigener Führungskräfte an der Veranstaltung teil. Der Konrad-Adenauer-Stiftung ist es gelungen, die unterschiedlichsten Akteure zu einer offenen und respektvollen Diskussion dieses schwierigen Themas zusammenzubringen und die Priorität der kompromisslosen Achtung und Verteidigung der Menschenrechte deutlich zu machen. Die Veranstaltung wurde in mehreren Fernsehsendern live übertragen und zahlreiche weitere Medien berichteten. Es war die erste internationale Veranstaltung über das Thema Rechtspluralismus in dieser Dimension in Bolivien. Die Expertise der Konrad-Adenauer-Stiftung im Bereich Rechtspluralismus wird öffentlich wahrgenommen und nachgefragt. Diese Expertise speist sich aus den Maßnahmen und Erfahrungen des PPI aber auch des Rechtsstaatsprogramms, die gemeinsam intensiv an der Thematik arbeiten.

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