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Veranstaltungsberichte

Analyse der Regulierung von Gehaltserhöhungen

Workshop

Das Zentrum zur Unterstützung der Arbeitsentwicklung (LABOR), hat in Zusammenarbeit mit der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) den Workshop „Analyse der Vorschrift zur Gehaltserhöhung“ organisiert. Ziel des Workshops war es, Eigenschaften und Reichweite der neuen Verordnung einer fundierten Analyse sowie Evaluation zu unterziehen.

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Auf der Veranstaltung wurden Themen zum Arbeitsrecht im Allgemeinen sowie der neuen Vorschrift zur Gehaltserhöhung im Speziellen behandelt. Der Referent, Dr. Hernan Clavel, erklärte zuvörderst was unter „Gehalt“ zu verstehen sei. Nämlich eine rein auf vertraglicher Grundlage basierende Entlohnung, die keine weitere Vergütung vorsieht.

Zudem sei der Begriff der Vergütung genau definiert, nämlich als die Summe der nominalen, monetären Einkünfte des Angestellten, und das bevor die für den Arbeitgeber durch die Anstellung anfallenden Kosten abgezogen werden. Die fundamentalen Bestandteile der Vergütung sind laut Dr. Claver: Das Grundgehalt, der Dienstalter-Zuschuss, der Produktions-Zuschuss, der Zuschuss gemäß Kategorie, sowie Zuschläge bei Nachtarbeit-, Überstunden- aber auch Wochenend- und Feiertagseinsätzen.

Dr. Clavel stellte heraus, dass sich der Standard zur Gehaltsfeststellung in Bolivien an einem Mindestgehalt orientiert. Dieses Mindestgehalt besteht aus der geringsten Entlohnung, die ein Arbeitnehmer für seine Leistungen nach einer vollständigen Arbeitsschicht augezahlt bekommen sollte. In Bolivien bekannt als das „dynamische Mindestgehalt“.

Artikel 52 des allgemeinen Arbeitsgesetzes gibt an, dass das Gehalt dem Arbeitnehmer als Entlohnung für seine Leistung gegenüber dem Arbeitgeber zukommt. Somit ist es nicht rechtens, ein Gehalt zu vereinbaren, welches unter dem entsprechenden Mindestlohn liegt. Dieser wird je nach Branche und Landesregion vom Ministerium für Arbeit festgelegt.

Artikel 46 der Verordnung des allgemeinen Arbeitsgesetzes, am 23. August 1943 auf höchster Gesetzesebene erlassen, setzt weiterhin fest, dass das Ministerium für Arbeit die spezifische Höhe des „dynamischen Mindestgehalts“ periodisch festzulegen hat. Diese Festlegung erfolgt gemäß geografischen, ökonomischen sowie kategorischen Erwägungen.

Schließlich betonte Dr. Clavel, dass der so ermittelte Mindestlohn, zumindest in der Theorie, dazu ausreicht die Bedürfnisse einer Kleinfamilie im Hinblick auf deren soziale, kulturelle sowie bildungstechnische Teilhabe zu sichern. Auf dieser theoretischen Grundlage wurden schlieβlich verschiedene arbeitsrechtliche Aspekte in Bezug auf die neue Vorschrift zur Gehaltserhöhung und deren Anwendung in Unternehmen analysiert.

Die Veranstaltung mündete in einer Diskussions- und Fragerunde zwischen dem Referenten Dr. Claver und dem Auditorium.

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