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Veranstaltungsberichte

Konsultationsrecht: Garantie der juristischen Sicherheit für Investitionen

Ein Seminar in der Anwaltskammer in Trinidad

Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat in Kooperation mit der Stiftung „Tribuna Constitucional“ ein Seminar in der Anwaltskammer vom Departement Beni in Trinidad zu dem Thema „Konsultationsrecht: Garantie der juristischen Sicherheit für Investitionen“ von Freitag, den 15.11. bis zum Samstag, den 16.11.2013 angeboten. Ziel war es, den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, einen differenzierten Blick auf das Thema „Konsultationsrecht“ zu bekommen und ihr Wissen in einer Gruppenarbeit zu vertiefen.

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Als Referenten waren Soraya Faride Santiago mit dem Thema „ Perspektiven des verfassungsmäßigen Rechts auf vorherige Konsultation“, Armando Urioste Viera mit dem Themenschwerpunkt „Die Erdöl- und –Gasförderung und das Recht auf vorherige Konsultation“, Jorge A. Duran Menacho mit seinem Vortrag über „Die Landwirtschaft und das vorherige Recht auf Konsultation“, Fernando Vargas Monuz mit der Darstellung des Falles des Nationalparks TIPNIS (Territorio Indígena y Parque Nacional Isiboro Sécure – TIPNIS) und Pedro Nuni mit dem Thema „Gegen zuvor manipulierte Konsultation“ geladen.

Die Veranstaltung begann mit einer Dankesrede der Präsidentin der Stiftung „Tribuna Constitucional“, Frau Silvia Salame Farjat, und wurde durch die Koordinatorin des Regionalprogramms „Politische Partizipation Indígena“ der Konrad Adenauer Stiftung, Frau Claudia Heins, mit einem Grußwort an die Referenten und Teilnehmer eröffnet.

Die Veranstaltung wurde von Marco Antonio Baldivieso Jinés moderiert.

Die erste Referentin, Frau Soraya Faride Santiago, begann ihren Vortrag mit historischen Hintergrundinformationen bezüglich der Indigenen sowie mit einer Erläuterung über das Abkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), das erstmals verbindlich bestimmte Rechte der Indigenen festschrieb. Dieses Abkommen sollte eine Unterstützung für die Indigenen sein, doch gleichzeitig hat es einen bevormundenden Charakter, da dieses Abkommen ohne jegliche Partizipation von Indigenen verabschiedet wurde. Nichtsdestotrotz ist dieses Abkommen auch ein neuer Ansatz in Bezug auf die Selbstidentifikation, die gleichgestellte Partizipation, das Territorium und die Konsultation. Danach ging die Referentin darauf ein, wie die tatsächliche Anerkennung dieses Rechts durchgesetzt werden kann. Dabei verwies sie auch auf die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker, die sowohl das Recht auf freie Selbstbestimmung als auch das Territorium schützt. Auch die bolivianische Verfassung erkennt das Recht auf Selbstbestimmung, Territorium und vorherige Konsultation und Information an. Es ist jedoch zu erwähnen, dass das Konsultationsrecht kein spezifisches individuelles oder kollektives Recht der indigenen Völker ist, sondern lediglich dazu dient, die Partizipation der Indigenen, die betroffen sind, zu ermöglichen.

Anschließend zeigte die Referentin bestimmte Standards der vorherigen Konsultation auf, die für den Staat gelten, die auch im Einklang mit der nationalen und internationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung sind. Diese Standards sind: 1) Einberufung und Bezahlung der Konsultation; 2) kurze Zusammenfassung des Abstimmungsgegenstandes und 3) Anpassung an die indigenen Verfahren, Institutionen und Zeitrahmen. Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass das Verfahren informativ, zuvor und zeitnah ist, und auf gutem Glauben basiert.

Des Weiteren machte sie darauf aufmerksam, dass die Gerichte bei der Auslegung des Konsultationsrechts zwischen Konsultation und Zustimmung unterscheiden und jeweils andere Maßstäbe setzten. Staaten müssen die indigenen Völker konsultieren, bevor sie neue Gesetze oder Maßnahmen beschließen, die direkte Auswirkungen auf die indigenen Völker oder ihre Territorien haben könnten. Die Zustimmung der Indigenen müssen die Staaten einholen sofern sie eine neue Gebietsverteilung, in mit Indigenen bewohnten Gebieten, vornehmen möchten; Giftstoffe in den Gebieten endlagern oder vernichten möchten; Großprojekte auf indigenem Gebiet durchführen möchten oder die indigenen Territorien für militärische Zwecke nutzen möchten.

Das Fehlen einer bindenden Wirkung in der vorherigen Konsultation und die Widersprüche im Abkommen 169 der ILO führen zu den Umständen, dass die Staaten nicht an die Ergebnisse der Befragungen gebunden sind und dass die indigenen Völker dadurch keinerlei Gestaltungs- und Entscheidungsmacht in der staatlichen Entwicklungspolitik haben. Dies beschneidet das Konsultationsrecht extrem, weshalb es umso wichtiger ist, dass die indigenen Völker selbst versuchen ihr Recht auf vorherige Konsultation und Information zu stärken und sich aktiv in Bezug auf die Projekte, die ihre Gebiete betreffen, beteiligen. Andererseits ist es die Verpflichtung des Staates das Konsultationsrecht wirkungsvoll einzusetzen, zu respektieren und zu stärken. Genauso muss der Staat Räume zum Dialog schaffen und dafür Sorge tragen, dass die Umwelt,- Kultur- und Sozialstudien richtig und in Zusammenarbeit mit den Indigenen durchgeführt werden.

Gleichzeitig ist es Aufgabe der beteiligten Unternehmen eine Basis des Vertrauens zu schaffen, genauso wie die Verfahren, die Räume und die Zeit der Indigenen zu respektieren und sie in die Planung, Durchführung und Evaluation ihrer Projekte aktiv einzubeziehen. Darüber hinaus müssen sich die Unternehmen darüber bewusst sein, dass die Indigenen ihre eigenen Prioritäten bezüglich Entwicklung haben und diese Prioritäten müssen verstanden und akzeptiert werden. Und zu guter Letzt müssen die Unternehmen die bestehenden Verträge respektieren und einhalten.

Die eben genannten Aspekte basieren alle auf dem Prinzip des guten Glaubens, was die Basis der Interaktion zwischen diesen drei Akteuren darstellt. Nur dadurch kann eine effektive Umsetzung des Konsultationsrechts erfolgen.

Der nachfolgende Referent war Armando Urioste Viera, der über „Erdöl- und –Gasförderung und das Recht auf vorherige Konsultation“ sprach. Vorhergehend ist zu bemerken, dass Bolivien die zweitgrößten Gasvorkommen und die achtgrößten Rohölfelder in der Region besitzt. Aus diesem Grund ist die bolivianische Wirtschaft auch in hohem Maße vom Export von Rohstoffen abhängig; 50% der geförderten Gas- und Ölvorkommen werden exportiert, was die hohe Anzahl an Bergbauprojekten erklärt. Es ist kein Zufall, dass aufgrund der Anzahl der Projekte die vorherigen Konsultationsprozesse in diesem Sektor weit fortgeschritten sind, nicht nur in Bezug auf Quantität, sondern auch auf Qualität.

Seit 2007 und der Verabschiedung des Dekrets 29033, wurden circa 20 vorherige Konsultationen in diesem Sektor durchgeführt. Zuvor gab es zwar auch Gebietserforschungen und Ausbeutungen, aber ohne dabei das Konsultationsrecht zu berücksichtigen.

Die größten Hindernisse im Konsultationsprozess in diesem Sektor sind: die Rechtsunsicherheit; der Druck die Investitionen zu erhalten; Gebietserkundungen zu beginnen, ohne dabei das Konsultationsrecht anzuwenden; die fehlende Aufmerksamkeit gegenüber schon verursachten Auswirkungen auf die Umwelt; der Abschluss von Verträgen ohne die Durchführung des Konsultationsrechts und das Fehlen von Zugeständnissen gegenüber den genannten Beschwerden. Der Referent ging auf jedes der genannten Probleme genauer ein.

Nach einer ersten Fragerunde folgte der Vortrag von Jorge A. Duran Menacho mit dem Thema: „Die Landwirtschaft und das vorherige Recht auf Konsultation“. Zunächst sprach der Referent über die Erhaltung der natürlichen und kulturellen Ressourcen sowie im Besonderen über das indigene Konzept, das die Basis für die Strategien zur Erhaltung von Biodiversität und den Ressourcen bildet. Darüber hinaus erwähnte er die alten Praktiken der Indigenen, die sich in der Förderung eines Systems zur nachhaltigen Produktion niederschlagen.

Im Fall TIPNIS ist jedoch die Erhaltung aufgrund von mangelnder Information und Überwachungskapazitäten prekär. Dies bedeutet, dass lediglich nur schwer zugängliche Gebiete noch gut erhalten sind im Gegensatz zu der zentralen Zone vom TIPNIS, in der bereits die Auswirkungen auf die Umwelt, aufgrund der Besiedlung, sichtbar sind. Dabei stellen die illegale Ausbeutung und die illegale Jagd eine der größten Probleme dar.

Daraufhin legte er Möglichkeiten der nachhaltigen Nutzung der Biodiversität und des kulturellen Erbes dar. Das heißt, dass nicht nur der Lebensstil der Indigenen beibehalten wird, sondern auch ein nachhaltiger Umgang mit der Biodiversität gepflegt wird.

Anschließend informierte der Referent über die verschiedenen biologischen Subsysteme und die Eigenheiten der Flora und Fauna in TIPNIS und er sprach über die Gefahren der Zerstörung dieser Systeme sofern die Straße Cochabamba-Trinidad durch den TIPNIS gebaut werden sollte. Dabei wäre eine der schlimmsten Auswirkungen der Verlust von Vegetation, was aufgrund der Verwendung von Brennstoffen, Öl, Schmiermittel, etc., Umweltverschmutzungen, vor allem Wasserverunreinigungen, verursachen würden. Auch der Lärm der nicht nur beim Straßenbau, sondern auch danach vorherrschend ist, ist ein großes Problem, da die angestammten Tiere dies in ihrer Lebensweise extrem stört. Aus diesem Grund muss man den TIPNIS als Naturschutzgebiet betrachten, das einen unglaublichen Reichtum an verschiedenen Spezies der Flora und Fauna beherbergt.

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Bau und die Nutzung der Straße Cochabamba-Trinidad im Hinblick auf die Umwelt und Biodiversität im TIPNIS folgende Schäden verursachen wird: (1) Bodenerosion; (2) Sedimentierung der Flüsse; (3) Abfall; (4) Wasser- , Luft- und Bodenverschmutzungen; (5) Lärm; (6) Wechsel der Drainagen; (7) Wechsel / Störung des Wasserkreislaufes; (8) Zerstörung von Wanderrungsrouten; (9) Risiko von Krankheitserregern; (10) illegale Fischerei und Jagd; (11) Zerstörung von Flora und Fauna sowie der Landschaft und die Zerstörung von Lebensräumen.

Im Bereich der Landwirtschaft würde der Bau ebenfalls Veränderungen in der Produktion nachsichziehen, da aufgrund des Baus Nutzflächen verloren gehen und somit die noch bestehenden Flächen öfter benutzt werden müssen, was zu einer schnelleren Bodenerosion führt.

Am Ende seines Vortrags präsentierte der Redner mögliche Lösungsalternativen für den Fall TIPNIS. Eine Alternative ohne den Straßenbau würde implizieren, dass große Schwierigkeiten bestehen würden, Güter und Dienstleistungen auf den Märkten zu vertreiben, wobei es wichtig ist, dass die Verwaltung der Modalitäten keine Konflikte zwischen Gebiets- und Gemeindeverwaltung provoziert. Folglich muss eine genaue Kompetenzverteilung und – abgrenzung zwischen diesen Einheiten erfolgen.

Das Szenarium des Schutzes der Biodiversität und der Kontrolle der Umweltauswirkungen ist die angemessenste Alternative um die im TIPNIS präsenten Biosysteme zu schützen, da die wirtschaftliche Entwicklung sich somit nicht allein auf die natürlichen Ressourcen stützen kann, die den Pfeiler des ländlichen Fortbestands bilden. Aus diesem Grund ist es überaus wichtig eine ausgewogene Beziehung mit der Natur herzustellen und das landwirtschaftliche Rotationssystem beizubehalten, um den Boden zu schonen.

Eine Alternative mit Straßenbau wäre der Ausbau von einer nachhaltigen Ressourcenverwaltung. Dies bedeutet die Nutzung des Gemeindewaldes zu unterstützen und Kontrollmechanismen zu stärken. Demnach ist auch eine genaue Planung der Route und der Baumaßnahmen der Straße nötig, wobei alle möglichen Umweltauswirkungen in Betracht gezogen werden müssen, die beim Straßenbau auftauchen könnten, um einen unkontrollierten Verlust der natürlichen Ressourcen zu vermeiden. Deswegen ist es umso wichtiger eine lokale Unterstützung im Bereich des Schutzes und der Erhaltung des Parks zu erreichen, die einhergeht mit der effektiven Planung und Verwaltung von Siedlungen und Landnutzungen in der Zone. Abgesehen davon ist es Notwendig nicht nur den Wald am Straßenrand zu erhalten, um die Feuchtgebiete zu schützen, sondern auch Überwachungsmechanismen und Umweltmanagementprogramme zu entwerfen, um Verlusten in Flora und Fauna entgegenzutreten.

Abschließend betonte er die Wichtigkeit von Studien der Biodiversität im TIPNIS, die unumgänglich sind, um ein breites und fundiertes Wissen über den Park zu erhalten.

Als indigener Repräsentant der Subzentrale TIPNIS sprach daraufhin Fernando Vargas Mosuz über „den Fall TIPNIS“, welcher den bekanntesten Fall im Bereich des Konsultationsrechts darstellt. Hier geht es um den Straßenbau zwischen Villa Tunari und San Ignacio de Moxos, der die Departements Cochabamba und La Paz verbindet. Strittig ist der Abschnitt II, da dieser direkt mittig durch den Park TIPNIS hindurchgeht. Abschnitt I und III sind hingegen schon im Bau. Für die Strecken wurde das brasilianische Unternehmen OAS im Jahr 2008 angeheuert, mit veranschlagten Kosten von insgesamt 442 Millionen US-Dollar.

Der TIPNIS wurde 1965 aufgrund seiner natürlichen Ressourcen zum Naturschutzgebiet erklärt und 1997 wurde die Subzentrale TIPNIS als gemeinschaftliches indigenes Gebiet (Tierra Comunitaria de Orígen – TCO) mit einer vorläufigen Aufteilung anerkannt. 2009 wurde dem Naturschutzgebiet erst der Titel des TCOs verliehen, als die Gebietsaufteilung geklärt war, außer in der Gegend vom„Polígono 7“ im Süden von TIPNIS, der überwiegend von Interkulturellen bewohnt ist. Die vorherige Konsultation der indigenen Völker der Moxeño-trinitario, Yuracaré und Chimane, die die TCO TIPNIS bewohnen, wurde im Laufe des Jahres 2012 durchgeführt.

Die indigenen Gemeinden vom TIPNIS sind durch drei Unterorganisationen verbunden und bilden gleichzeitig einen Teil des indigenen Dachverbands des Tieflandes CIDOB (Confederación de Pueblos Indígenas de Bolivia): Subzentrale TIPNIS (32 Gemeinden), Subzentrale Sécure (19 Gemeinden) und CONISUR (18 Gemeinden, die sich im Polígono 7 befinden); jedoch ist die Koordination zwischen diesen Organisationen nur sehr gering. Die Subzentrale TIPNIS, eine der führenden Organisationen in den Märschen gegen die Straße durch den TIPNIS, nahm weder an dem Vorbereitungstreffen für die von der Regierung organisierte vorherige Konsultation teil, noch unterstützten sie die Unterzeichnung der Ergebnisakte der Konsultation der indigenen Völker vom TIPNIS. Auch nahmen sie nicht an den vorhergehenden Aktivitäten dieses Aktes teil, als Ablehnung der Straße als solche und gegen den Prozess der nicht vorhergehend war, wenn man bedenkt, dass die Teilstrecken I und III schon im Bau sind, wie der Referent bemerkte.

Obwohl die vorherige Konsultation zugunsten der Straße durch den TIPNIS ausging, gibt es noch viele Akteure die die Richtigkeit dieser Konsultation anzweifeln und mit dem Ausgang nicht einverstanden sind.

Den Abschluss dieser Vortragsreihe bildete Pedro Nuni, ehemaliger indigener Abgeordneter und departementaler Vertreter der indigenen, landwirtschaftlichen Entwicklung. Er sprach über „gegen zuvor manipulierte Konsultation“. Zu Beginn seines Vortrags zeigte er auf, dass der Gesetzesentwurf zur Konsultation ohne die Partizipation und Legitimation der Indigenen gestaltet wurde, was nach Ansicht des Referenten dieses Recht zu einem Regierungsinstrument macht, um die eigenen politischen Ziele durchzusetzen und die natürlichen Ressourcen auszubeuten.

Anschließend nannte er den eigentlichen Sinn des Konsultationsrechts, das letztendlich dazu dienen soll das Recht auf Partizipation und demokratische Teilhabe in die Tat umzusetzen. Die Grundlag e dieses Rechts bilden dabei das Abkommen 169 der IAO und die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker. Daraufhin nannte er auch noch mal den von der Regierung angenommenen Gesetzesentwurf zum Konsultationsrecht, der erstens darauf basiert, dass dieses Recht ein kollektives und fundamentales Recht der indigenen Völker, interkulturellen Gemeinden und Afro-Bolivianern ist; zweitens ein demokratischer Mechanismus, der dazu dient, die Kollektivrechte, im Besonderen die Selbstidentifikation und die direkte, partizipative und kommunale Demokratie auszuweiten, darstellt; und drittens den Staat dazu verpflichtet die Konsultation bevor legislative oder administrative Maßnahmen eingeleitet werden, die die Kollektivrechte unmittelbar beeinflussen, zu berücksichtigen.

Da dieses Gesetz ohne die Partizipation der Indigenen durch die Regierung verabschiedet wurde, zeigte Pedro Nuni wie das Gesetz, basierend auf seiner eigenen Analyse, aussehen sollte. Zunächst sollte das Gesetz als ein Verteidigungsinstrument der Kollektivrechte der Indigenen und Nationen angesehen werden, vor allem im Bezug auf das Territorium und das „gute Leben“ („vivir bien“). Zweitens muss es frei und ungezwungen sein. Das bedeutet, dass der Staat keinerlei Gewalt ausübt, um das Ergebnis zu verändern. Darüber hinaus sollte dieser Prozess vor jeglichen Maßnahmen stattfinden und nicht danach, wie es beim TIPNIS der Fall war. Der Staat soll folglich die Autonomie der indigenen Völker respektieren und fördern, genauso wie die der entsprechenden Organisationen und gleichzeitig die indigenen Völker auf demokratische Weise und ohne Verfälschung informieren. Herr Nuni fuhr damit fort, dass der Staat darüber hinaus jegliche Form von Klientelismus, Manipulation und Konditionierung abzulehnen hat und alles auf Treu und Glauben sowie auf den indigenen Institutionen basieren soll. Abschließend sei es von großer Wichtigkeit, dass die Konsultation von unabhängigen und vertrauenswürdigen Beobachtern überwacht wird und die Entscheidungen, die durch die Indigenen getroffen wurden, bindenden Charakter haben.

Der Referent schloss seinen Vortrag, indem er aufzeigte, dass dieses Recht eher ein Machtinstrument der Regierung als ein Verteidigungsinstrument der indigenen Völker sei, da bisher die letztendliche Entscheidung beim Staat lag. Es lässt sich demnach feststellen, dass das bisherige Konsultationsrecht einen instrumentellen und utilitaristischen Fokus hat, der die Ziele der Regierung unterstützt und den Indigenen keinerlei Entscheidungsgewalt zukommen lässt. Demzufolge existiert hier ein Paradoxon, da der eigentliche Sinn des plurinationalen Staates die gleich(wertige) Behandlung der indigenen Völker ist, was nicht der Fall zu sein scheint und das beweist der Gesetzesentwurf zur Konsultation.

Workshop

Am Samstag, den 16. November wurden die Teilnehmer in Arbeitsgruppen aufgeteilt und erhielten Fallbeispiele, die sie zu lösen hatten. Ziel war, dass jedes Mitglied einer Gruppe einen beteiligten Akteur im Prozess der vorherigen Konsultation repräsentierte: Staat, Indigene und Unternehmen. Während dieses Planspiels, sollten die Teilnehmer also eine dieser Rollen einnehmen und sich im Sinne dieser Rolle verhalten und verhandeln.

Dabei bekam jede Gruppe einen spezifischen Fall. Die erste Gruppe behandelte einen Konsultationsfall im Bereich der Gas- und Ölförderung, die zweite im Bereich des Bergbaus, die dritte hatte einen Fall in der Landwirtschaft und die letzte Gruppe im Bereich Infrastruktur. Die Ergebnisse dieses Planspiels wurden von jeder Gruppe im Plenum vorgetragen, wobei das Resultat war, dass es in den meisten Fällen sehr schwierig war einen Konsens zu erreichen, was auch die derzeitige Realität widerspiegelt.

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Susanne Käss

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Leiterin des Auslandsbüros Argentinien / Leiterin des Auslandsbüros Brasilien (kommissarisch)

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