Veranstaltungsberichte
Als Referenten waren die Juristen Richard Eddy Cardozo Daza mit dem Thema „Perspektiven des verfassungsmäßigen Rechts auf vorherige Konsultation“; Iver Lawrence van Borries Antezana mit dem Themenschwerpunkt „der Erdöl- und –Gasförderung und das der Recht auf vorherige Konsultation“; Rosshalde Barthelemy Leguia zu dem Thema „Die Landwirtschaft und das vorherige Recht auf Konsultation“ und Paul Antonio Coca Suarez Arana mit dem Themengebiet „Minen und das Recht auf vorherige Konsultation“; anwesend.
Grußworte wurden von Marcelo Arrazola Weise, dem Präsidenten der Anwaltskammer in Santa Cruz; Silvia Salame Farjat, Präsidentin der Anwaltskammer in Sucre und ehemaligen Verfassungsrichterin, Susanne Käss, der Leiterin des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Bolivien gehalten.
Die Veranstaltung wurde von dem ehemaligen Verfassungsrichter Marco Antonio Baldivieso Jines moderiert.
In seinem Vortrag ging Daza auf das Recht der vorherigen Konsultation mit der Vereinbarkeit der bolivianischen Verfassung ein. Dabei ging er zuerst auf drei Bereiche ein, die durch das Vorbefragungsrecht geschützt werden sollen. Dies sind die Territorien der Indigenen, Naturschutzgebiete und die natürlichen Ressourcen. In der Konvention 169 der ILO ist die Verfahrensweise des Konsultationsprozesses der indigenen Völker geregelt.
Die Vereinten Nationen (VN) haben in einer Konvention von 2007 den besonderen Schutz der Indigenen und ihrer Gebiete hervorgehoben. Von den rechtlichen Rahmenbedingungen ging der Referent auf das Verfahren im Konkreten ein. Es besteht aus sechs Bereichen, die in die Befragung mit einbezogen werden müssen. Bei der Zustimmung durch die Indigenen zu einem Projekt soll durch die Regierung eine Entschädigung gezahlt werden. Weiterhin steht der Staat in der Pflicht, die Konsultation durchzuführen und nicht an Unternehmen oder Investoren zu übertragen. Hierdurch soll eine stärkere Kontrolle über die Ausbeutung von natürlichen Ressourcen gewährleistet werden. Das Vorbefragungsrecht soll die Position der Indigenen innerhalb von Bolivien stärken.
Der Rechtsanwalt Antezana, begann seinen Vortrag mit der Konvention 169 und den Zielen der Artikel dieser Konvention. Dabei ging er auf die genauen Definitionen von Natur, Umwelt und Rohstoffen ein. Desweitern sind die Indigenen durch eine Erklärung der VN geschützt, die auch das Konsultationsrecht garantiert. Er verdeutlichte das Verfahren an Hand von Beispielen und wie genau der Schutz der natürlichen Ressourcen in der Praxis aussehen kann. Er zeigte auch, welche juristischen Möglichkeiten Indigene zur Durchsetzung ihrer Rechte haben.
Der Jurist Leguia legte den Schwerpunkt in seinem Vortrag auf den Agrarsektor. Der Rahmen seines Vortrages bildeten die rechtlichen Grundlagen auf denen die Vorbefragung im landwirtschaftlichen Sektor beruht. Von da aus ging er auf die Möglichkeiten und die Bereiche ein, die in einem Falle der Konsultation betroffen sind. Hierzu kommen die Forst-, Wasserwirtschaft und die Umwelt. Bolivien ist das Land mit der meisten Abholzung von Wäldern pro Einwohner weltweit. Die Umwelt incl. Agrarsektor ist durch den Artikel 189 der bolivianischen Verfassung geschützt.
Der letzte Referent, Arana, der Anwalt ist, ging in seinem Vortrag auf den Abbau von Bodenschätzen und der Erschließung neuer Minen ein. Die Artikel 348ff. der bolivianischen Verfassung regeln den Umgang mit Bodenschätzen und ihren Abbau. Der Bergbau in Bolivien geht auf die Spanier und ihren König Filipe II zurück. Dieses war im Jahre 1559. Somit hat der Bergbau eine lange Tradition in dem Andenstaat. Im Jahre 1997 wurde das Gesetzt zur Ausbeutung über die Bodenschätze erlassen. Durch einen Gesetzeserlass 2007 wurden alle Minen verstaatlicht und alle weiteren Rechte an den Staat bzw. eine Agentur, die im Auftrag des Staates handelt, übertragen.
Dieser Status quo ist bis heute beibehalten.
Damit endete die Vortragsreihe. Den Tagesabschluss bildeten Fragen und Kommentare des Auditoriums. Am nächsten Tag gab es für die Teilnehmer einen Workshop und eine Gruppenarbeit in der sie einen Konsens zwischen den Akteuren im Konsultationsprozess (Staat, Indigene und Unternehmer) für die Bereiche Minen, Umwelt, Großprojekte und Erdöl – und Erdgasförderung ausarbeiten sollten.
Die Ergebnisse wurden am Ende präsentiert.