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Veranstaltungsberichte

Stand der Mediengesetzgebung in Lateinamerika

Eindrücke aus Ecuador und Argentinien

Im Hörsaal der Journalistenvereinigung La Paz (APLP) fand am 07. Oktober von 09:00 bis 18:45 das internationale Seminar mit dem Titel „Aktueller Stand der Mediengesetzgebung in Lateinamerika“ statt, organisiert von der Konrad-Adenauer-Stiftung, sowie die APLP und der Universität Católica San Pedro Boliviana (UCB).

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Besondere Aktualität gewann das Seminar aufgrund des in Bolivien gerade verabschiedeten „Gesetzes gegen Rassismus und Diskriminierung“, welches – nach der Konkretisierung des Gesetzestextes - gravierende Einschnitte in Bezug auf die Meinungs- und Pressefreiheit mit sich bringen könnte und bereits zahlreiche Protestaktionen seitens Journalisten und Bürgern mit sich zog. Besonders die Artikel 16 und 23 des Gesetzes sorgen für Besorgnis bei Experten, da jene Artikel Instrumente zur Disziplinierung der Medien bis zum Lizenzentzug bereithalten, sobald diese rassistische/diskriminierende Inhalte publizieren. Die Gefahr hierbei liegt vor allem bei der politisch gefärbten Definition rassistischer und diskriminierender Inhalte.

Umfassender Konsens unter Journalisten und Experten ist bislang, dass nicht eine im voraus kriminalisierende Gesetzgebung das in Bolivien kulturell verankerte Rassismus- und Diskriminationsproblem lösen kann, sondern eine Reihe bildungspolitischer Massnahmen einen weitaus sinnvolleren und effektivere Wirkung hätten.

Pressefreiheit bewahren

In ihren Begrüßungsworten betonten Susanne Käss, Leiterin des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung in Bolivien, sowie Pedro Glasinovic, Präsident der APLP, daher vor allem, dass es – vor dem Hintergrund des Antirassismusgesetzes - unbedingt nötig sei, die Pressefreiheit zu bewahren und das Seminar daher eine fruchtbare Möglichkeit sei, die Erfolge und Misserfolge der Mediengesetzgebung anderer lateinamerikanischer Staaten näher zu betrachten und davon zu lernen.

Glasnovic bemängelte darüber hinaus, dass bei der Konzeption des Gesetzes durch die Regierung, sowie bei den Lesungen des Gesetzes in Abgeordnetenkammer und Senat jegliche Interessensgruppen vollständig ausgeschlossen wurden. Er plädierte weiterhin für die Autorregulationsmechanismen der Medien die seit mindestens einem Jahrzehnt gut funktioniert hätten und nun durch eine kriminalisierende Gesetzgebung an Wert verlieren würde.

Romel Gustavo Jurado, Generalsekräter des Internationalen Zentrums für Kommunikationsstudien für Lateinamerika (Ciespal) in Ecuador, referierte anschließend über die Mediengesetzgebung in Ecuador und definierte einige normative Prinzipien für eine gelungene Norm.

Gesetze kanalisieren den Konsens der Gesellschaft

Denn in einem Mediengesetz, so Jurado, müssten Rechtsstaatlichkeit und Verantwortlichkeit in Bezug auf die Medien verankert und eine demokratische Verteilung der Lizenz- und Senderechte durch Kontrolle der Marktkonzentration garantiert werden. Da Gesetze den Konsens über die Rechte einer Gesellschaft kanalisierten, müssten sie daher auch für ausnahmslos alle Mitglieder der Gesellschaft gelten. Eine spezielle Gesetzgebung zur inhaltlichen Regulation der Medien sei daher keine wünschenswerte, sondern mit Perspektive auf die Pressefreiheit eher gefährliche Lösung.

In Bezug auf Bolivien bemerkte der Kommunikationsexperte, dass ein kulturelles Problem wie das des Rassismus nicht durch eine punitive Gesetzgebung, sondern vielmehr durch eine durchdachte Bildungs- und Kulturpolitik gelöst werden könne, eine Strategie die in Ecuador erfolgreich war und noch ist.

Normenkonflikte zwischen internationalen Verträgen und bolivianischer Gesetzgebung

Carlos Arroyo, Direktor der kommunikationswissenschaftlichen Fakultät der UCB, sowie Andrés Gómez, Journalist der Mediengrupope ERBOL, referierten im Anschluss über die bereits bestehende Mediengesetzgebung in Bolivien. So stellte Arroyo zahlreiche Widersprüche zwischen interamerikanischen Verträgen, nationaler Gesetzgebung und der bolivianischen Verfassung heraus, zum Beispiel die Definition der Meinungsfreiheit in der bolivianischen Verfassung ausschließlich als Individual-, in der internationalen Rechtsprechung jedoch als Individual- als auch Kollektivrecht. In diesem Zusammenhang plädierte Arroyo für die unbedingt notwendige Auflösung dieser Normenkonflikte. Weiterhin führte er an, dass die bolivianische Verfassung Meinungsfreiheit garantiere sowie (Vor-) Zensur verbiete – zwei Prinzipien die durch das Antirassismusgesetz verletzt würden.

Andrés Gómez stellte das seit 1925 in Bolivien gültige Pressegesetz (Ley de Imprenta) vor, das bereits Ansätze der Triologie der Meinungsfreiheit, des Informationsrechts und des Rechts auf Kommunikation beinhaltet und Sanktionen gegen Verfassungsverletzungen, Delikte gegenüber Gesellschaft und Personen vorsieht. Mit dieser Grundlage definierte er Vorschläge für ein adäquates Mediengesetz, das sich durch eine transparente Lizenzvergabe, Monopol- und Oligopolschutz sowie zensurfreie Inhaltsregulierung und Koordinationsmechanismen zwischen Autoregulation und der Rechtsprechung eines Pressetribunals charakterisiert.

Das Konzentrationsproblem in Argentinien

Washington Uranga, Kolumnist der argentinischen Zeitung Pagina 12, referierte anschließend über das vor einem Jahr in Argentinien eingeführte Mediengesetz, welches sich vor allem auf ökonomische Probleme der argentinischen Medienlandschaft konzentriert und das Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichen, privaten sowie Nonprofit- Medienunternehmen definiert, die nach dem Gesetz jeweils einen Marktanteil von 33% vorweisen müssen. Vor allem aufgrund der beträchtlichen Konzentration des argentinischen Medienmarkts legt das Gesetz darüber hinaus strikte Grenzen für Marktanteile fest und sieht ab einem bestimmten Prozentsatz sogar einen Zwang zum Anteilsverkauf vor. Hierdurch soll eine demokratische und partizipatorische Medienlandschaft generiert werden.

Antonio Vargas, Mitglied der Bolivianischen Forschungsgruppe der Kommunikationswissenschaften (ABOIC), konstatierte in einer beachtenswerten philosophischen Abhandlung, dass eine Gesetzgebung bezüglich Medien und Kommunikation in sich unlogisch sei, da Kommunikation eine Ureigenschaft des Menschen sei und eine Sanktionierung dieser Eigenschaft daher absurd. Vielmehr sollte ein gesellschaftlicher Wertekonsens dominieren, der die Frage nach einer Norm überflüssig machen würde. Er mahnte darüber hinaus die Eigenschaft der aktuellen bolivianischen Regierung, die Presse zu diffamieren und stellte wesentliche Widersprüchlichkeiten aus der bolivianischen Gesetzgebung in Bezug auf Medien und Kommunikation heraus.

Freie Meinungsäußerung sei in Bolivien nicht gegeben, da beispielsweise Kandidaten vor Wahlen öffentlich nicht über sich selbst, noch über politische Themen oder andere Kandidaten sprechen dürften. Weiterhin seien Rassismus und Diskriminierung im Antirassismusgesetz als theoretische Begriffe angelegt. Gesetze, so Vargas, sollten aber keine Ideen, sondern die daraus entspringenden Verhaltensweisen sanktionieren.

In den zahlreichen Diskussionsbeiträgen debattierten die Seminarteilnehmer über alternative Lösungen der Mediengesetzgebung in Bolivien, wobei deutlich wurde, dass verschiedene medientheoretische Betrachtungen zu unterschiedlichen Beurteilungen der Wünschbarkeit von Autoregulation auf der einen und autoritärer Sanktionierung auf der anderen Seite führen.

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