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Veranstaltungsberichte

Vorstellung des allgemeinen Gesetzentwurfs zu Arbeit und Beschäftigung

Die KAS und FUNDAPPAC organisierten ein Arbeitsfrühstück, bei dem ein umfassender Gesetzesentwurf zu Arbeit und Beschäftigung vorgestellt und diskutiert wurde.

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Am 30.03. stellte Horst Grebe, Präsident des Instituts Prisma, im Restaurant Vienna einen allgemeinen Gesetzesvorschlag zu Arbeit und Beschäftigung zunächst vor und anschließend zur Diskussion. Das derzeit geltende Gesetz wurde zuletzt 1942 geändert.

Zu Beginn greift er drei Aspekte heraus, die den Gesetzesvorschlag im Wesentlichen ausmachen:

1) Die Schaffung eines angemessenen Gleichgewichts aus Arbeitnehmerschutz und Anreizstrukturen bzw. Flexibilität für den Arbeitgeber

2) Das Ziel der Gendergleichheit

3) Eine Anpassung des „país legal“ (das rechtliche Land) an das „país real“ (das wirkliche Land), wozu einige neue Normen implementiert werden sollen, um dem veränderten ökonomischen Profil des Landes gerecht zu werden.

Eines der Beispiele, die Horst Grebe anschließend nannte, war die Arbeitszeit: die maximale Stundenzahl pro Woche soll einheitlich 44 Std. betragen (aktuell: Männer: 48 Std.; Frauen: 40 Std.), wobei nach wie vor die Möglichkeit bestehen soll, diese Zahl begründet zu reduzieren. Ein weiteres Mitglied des Arbeitskreises erläuterte in der folgenden Diskussion Hintergründe: der übermäßige Schutz von Frauen führe in nicht wenigen Fällen dazu, dass diese gar nicht eingestellt werden, wenn das einen deutlichen Nachteil für den Arbeitgeber darstellt. Um die Chance der Anstellung für Frauen zu erhöhen, soll die wöchentliche Stundenzahl der der Männer entsprechen.

Das Beispiel der Kinderarbeit demonstriert den dritten Aspekt: Kinderarbeit ist zwar verboten, ihre Existenz jedoch eine unverkennbare Realität im Land. Langfristig besteht natürlich das Ziel, sie abzuschaffen; der Arbeitskreis schlägt jedoch vor, Kinderarbeit übergangsweise zu erlauben, um Kindern und Jugendlichen auf legalem Wege Schutzmaßnahmen bieten zu können; was diese auch selbst fordern. Dem hält eine Teilnehmerin entgegen, dass es man auch Armut und Korruption nicht legalisiert, um sie zu kontrollieren und der Staat mit dem Verbot als Vorbild dienen sollte.

Es fielen durchaus einige weitere kritische Kommentare, insgesamt wurde jedoch das Ergebnis des Arbeitskreises von den Anwesenden gelobt; es herrschte ein konstruktives, an Verbesserung orientiertes Klima. Die Veranstaltung schloss mit der Zielformulierung, möglichst bald (z.B. in der "Noche Parlamentaria" am 21.04.) das Gespräch mit Parlament und Zivielgesellschaft zu suchen, um den Gesetzesvorschlag bekannt zu machen, zu diskutieren und anzupassen.

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