Fachkonferenz
Details
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde der Konrad-Adenauer-Stiftung,
seit dem 25. Mai 2018 gilt die Daten-schutz-Grundverordnung der EU zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Die Verordnung, bereits Ende April 2016 vom Europäischen Parlament und Rat verabschiedet, umfasst elf Kapitel mit 99 Artikeln. Sie wird durch das neue Bundesdatenschutzgesetz mit 85 Paragraphen umgesetzt.
Wichtige Themen sind diesbezüglich u.a. das Auskunftsrecht betroffener Personen, die Einwilligung, Informationspflichten, E-Mail-Werbung, der Umgang mit personenbezogenen Daten, das Recht auf Vergessenwerden, die Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten und nicht zuletzt Bußgelder und Strafen.
Was kommt damit auf ehrenamtlich Tätige in Vereinen oder in der Politik zu? Was gilt es, unbedingt zu beach-ten? Was darf man und was nicht im Umgang mit personenbezogenen Daten? Darüber wollen wir informieren und mit Ihnen sprechen.
Herzliche Einladung!
Ihr
Stephan Raabe
Landesbeauftragter der Konrad-Adenauer-Stiftung für Brandenburg
Programm
Ab 9.30 Uhr:
Willkommen bei einem zweiten Frühstück bei Kaffee, Tee und Brötchen
Einführung/Moderation
Stephan Raabe
Konrad-Adenauer-Stiftung
Vortrag
Nicole Monteverde
Datenschutzbeauftragte der Konrad-Adenauer-Stiftung
Kommentar
Dr. Saskia Ludwig MdL
Medienpolitische Sprecherin
der CDU Fraktion