Prof. Harbarth betonte zu Beginn seines Vortrags, dass die aktuellen Klimaentwicklungen wie Hitzewellen, Dürren, Wald- und Flächenbrände, Starkregen, Überschwemmungen und Wirbelstürme, welche weltweit sicht- und spürbar sind, auf einen anthropogonen Klimawandel, also einen von menschengemachten Klimawandel, zurückzuführen sind. Danach diskutierte Prof. Harbarth den verfassungsrechtlichen Rahmen, der die Grundlage für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bildet. Zentrale These seines Redebeitrags war das Zusammenspiel der Schutzrechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger, der positiven Schutzverpflichtung, die den Staat nicht nur zum Unterlassen, sondern zum Handeln anhält und der staatlichen Verantwortung für künftige Generationen. Daneben ging er auch auf die Verpflichtung, durch verschiedene Maßnahmen, nicht nur das Recht auf Schutz zu wahren, sondern zum eigenen Schutz beizutragen, ein; sowie auf das Bewusstsein, dass kein Staat die globale Erwärmung allein verhindern könne, da die Emissionen aus allen Staaten gleichermaßen zum Klimawandel beitragen, woraus die Wichtigkeit eines international abgestimmten Handelns resultiere.
Auf die darauffolgende Erläuterung des Klimaschutzbeschlusses des BVerfG folgt eine Diskussion zwischen den Richtern Harbarth, Salomão und Mendes, die die Blickweisen aus Deutschland und Brasilien veranschaulichte und die große Relevanz eines Austauschs internationaler Juristinnen und Juristen zu diesem Thema aufzeigte.
Der Vortrag fand in einer Zeit statt, in der die Welt nach Südbrasilien schaut, wo anhaltende starke Unwetter zu schweren Überschwemmungen in der Millionenstadt Porto Alegre sowie in weiten Teilen der Region Rio Grande do Sul geführt haben. Dies verdeutlicht einmal mehr die einschlägigeren Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels.