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Der neue MFR und das Erfordernis der Rechtsstaatlichkeit

Europarechtliche Selbstverständlichkeit oder sachfremde Konditionalität?

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dass der nächste Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) einen Mechanismus zum Schutz vor "generellen Rechtsstaatlichkeitsdefiziten in den Mitgliedstaaten" enthalten soll

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Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dass der nächste Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) einen Mechanismus zum Schutz vor "generellen Rechtsstaatlichkeitsdefiziten in den Mitgliedstaaten" enthalten soll. In der Praxis könnte dies zur Aussetzung von EU-Zahlungen führen, wenn ein Mitgliedstaat gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verstößt. Was ist die rechtliche Grundlage für die Einführung eines solchen Instruments? In welchem Verhältnis dazu steht das bereits bestehende Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Art. 7 Abs. 1 des EUV? Das Europabüro der Konrad-Adenauer-Stiftung organisiert am 26. Juni 2018 einen Workshop zu den rechtlichen Aspekten des Kommissionsvorschlags.

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Brussels

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Dr. Hardy Ostry

Dr. Hardy Ostry

Leiter des Auslandsbüros Washington, D.C.

hardy.ostry@kas.de
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Mathias Koch

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Wissenschaftlicher Mitarbeiter Europabüro Brüssel

mathias.koch@kas.de +32 2 66931-53 +32 2 66931-62

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