Expertengespräch
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Der Verkehr als einer der hauptsächlichen Emittenten dieser und weiterer Schadstoffe ist für eine Einhaltung dieser Obergrenzen entscheidend. Die Vorgaben der Luftreinhaltepläne werden jedoch im städtischen Bereich in einem hohen Maße nicht durchgesetzt.
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich der Luftreinhaltepläne der Städte Düsseldorf und Stuttgart hat die Diskussion um das Thema ihren vorzeitigen Höhepunkt erreicht. Im Rahmen eines kommunalpolitischen Frühstücks möchten wir erörtern, welche Maßnahmen die EU-Kommission im Falle einer weiteren Nichtbeachtung ihrer Richtlinie in Erwägung zieht; ob die Konzentration auf den Straßenverkehr den Blick nicht zu sehr verengt und andere Schadstoff-Emittenten ausblendet; und welche Auswirkungen das im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes erwähnte Gebot der Verhältnismäßigkeit auf die Betrachtungen hat.