Veranstaltungsberichte
Das Konzept ‚Europäischer Verfassungsgerichtsverbund‘ bezeichnet in Fachkreisen die Idee einer materiellen Einheit von europäischem und nationalem Verfassungsrecht. Hintergrund ist der Gedanke, dass europäische und nationale Gerichte zwar mit unterschiedlichen, aber doch vergleichbaren Aufgaben betraut sind, und dass sie sich in einer Art dialektischem Prozess in ihrer Rechtsprechung möglichst ergänzen sollten, um das europäische Recht weiterzuentwickeln und den EU-Bürgern ein größtmögliches Maß an Rechtssicherheit zu gewähren.