Veranstaltungsberichte
Seit 25 Jahren haben Costa Ricas Bürger und Institutionen die Möglichkeit, in der Sala IV, dem Verfassungssenat des Obersten Gerichtshofs, Beschwerde einzulegen, wenn sie Grundrechte verletzt sehen. Am 13. und 14. November kamen Vertreter der Judikative und der Regierung, Juristen und internationale Experten im Auditorium Miguel Blanco zusammen, um das Jubiläum gemeinsam zu begehen und sich fachlich auszutauschen. Gilbert Armijo, Präsident der Sala IV, und Zarela Villanueva, Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, eröffneten die Veranstaltung.
In seiner Begrüßung erläuterte Armijo, weshalb sich die Richter und Richterinnen des Verfassungssenats entschieden hätten, das Jubiläum in Form einer Wissenserweiterung zu feiern: „Wir möchten gerne andere Stimmen hören, im Grunde ist dies die Hauptaufgabe eines Richters vor jedem ihm vorgelegten Fall. Deshalb tragen die Richter des Verfassungssenats in diesem Programm nicht vor, sondern wir äußern uns über die vorgetragenen Gesichtspunkte der hervorragenden Referenten, die uns hier in Costa Rica im Rahmen dieses besonderen Anlasses mit ihrem Besuch ehren.” Armijo erinnerte die Anwesenden daran, dass eine Verfassungsreform den Senat im Jahre 1989 ins Leben gerufen hatte. Seitdem setzten sich diejenigen, die ihm vorstehen, für die Einhaltung der Verfassung ein. Durch die Sala IV sei die Aufsicht über die Einhaltung der Menschen- und Grundrechte garantiert. Schließlich sei die Verfassung „in einem Rechtstaat die höchste Norm, der sich alle weiteren Normen unterordnen müssen und an der sich das Handeln der öffentlichen Organe ausrichtet. Sie soll als Schutz gegen eventuellen Amtsmissbrauch von Einzelpersonen dienen.“
Die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, Richterin Zarela Villanueva, bezeichnete das Jubiläum als einen Grund zur Zufriedenheit. Zugleich sei es eine Gelegenheit der Analyse und Bewertung der Ergebnisse. Die Gründung der Verfassungskammer habe die Wirksamkeit der Grundrechte und Grundfreiheiten verstärkt, mit signifikantem Einfluss auf die Gültigkeit der Verfassung und der internationalen Abkommen. Als Beispiele nannte sie bedeutungsvolle Beschlüsse im Hinblick auf die Rechte der Indigenen, der Minderjährigen, der Inhaftierten, gegen Kündigungen aufgrund von Diskriminierung und Beschlüsse zu internationalen Adoptionen und dem Recht auf Frieden.
Die Festrede hielt Professor Matthias Herdegen, Direktor der Institute für Internationales Recht und Öffentliches Recht der Universität Bonn, der auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung nach Costa Rica gekommen war. Er lobte das hervorragende Werk des Verfassungssenats in diesem Vierteljahrhundert seiner Existenz. In seinem Vortrag ging Professor Herdegen auch auf künftige Herausforderungen ein, wenn es zum Beispiel um Fragen der Sterbehilfe oder der In-vitro-Befruchtung geht.