Kinderrechte sind Menschenrechte. Gemäß der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen müssen die Rechte von Kindern gefördert und gleichzeitig geschützt werden. Bisher unterscheidet der deutsche Gesetzgeber hinsichtlich einer geschlechtlichen Selbstbestimmung zwischen geschlechtsvarianten Personen, die biologisch nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zugeordnet werden können (Intersexualität) und zwischen transgeschlechtlichen Personen (Transsexualität), die sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren. Unterschiedliche Gesetze greifen den Schutzbedarf geschlechtsvarianter und transgeschlechtlicher Kinder auf. Aktuell liegen Eckpunkte eines von der Ampelregierung geplanten Selbstbestimmungsgesetzes vor, nach denen Minderjährige ab vierzehn Jahren das Recht auf eine voraussetzungslose Eintragung ihrer Geschlechtsidentität erhalten sollen. Zwar müssen die Sorgeberechtigten der Beantragung zustimmen, im Zweifelsfall soll ein Familiengericht im Interesse der Jugendlichen über den Geschlechtseintrag und über Änderungen von Vornamen entscheiden können, jedoch werden medizinische Begutachtungen oder Beratungen keine Voraussetzung mehr sein.
Wie können inter- und transgeschlechtliche Kinder und Jugendliche in ihren Rechten auf eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität gestärkt, aber gleichzeitig vor irreversiblen Eingriffen an ihren Körpern geschützt werden? Welche rechtlichen Regelungen hat der Gesetzgeber bislang in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen? Wie könnte der Gesetzgeber Recht und Schutz für geschlechtsvariante sowie für transgeschlechtliche Kinder und Jugendliche in Einklang bringen?
Lange tabuisiertes Thema
Die Einordnung zum weiblichen oder männlichen Geschlecht wird medizinisch durch Chromosomen, Gonaden (Eierstöcke, Hoden), äußere Geschlechtsorgane sowie Hormone vorgenommen. Wenn die Geschlechtsmerkmale nicht übereinstimmen und eine Zuordnung zu einem der Geschlechter nicht möglich ist, wird in der Medizin der Begriff der Intergeschlechtlichkeit oder der Intersexualität verwendet. Lange hat die Medizin dieses Phänomen als Fehlbildung oder als Störung der Geschlechtsentwicklung klassifiziert. Diese Pathologisierung ist besonders von betroffenen Personen kritisiert worden; seit 2016 wird entsprechend der S2k-Leitlinie1 der Begriff „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ (differences of sex development, DSD) verwendet.2 Das Thema ist lange tabuisiert worden, auch in der Medizin: „Man hörte so gut wie nie etwas über die Schicksale der Kinder, deren Geschlecht zur Geburt nicht eindeutig bestimmbar war“,3 so Eberhard Nieschlag, ehemaliger Leiter des Centrums für Reproduktionsmedizin und Andrologie des Universitätsklinikums Münster. Verlässliche Zahlen, wie viele Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung geboren werden, liegen nicht vor: „Man könne aber davon ausgehen, dass eines von 4.500 Kindern ohne eindeutiges Geschlecht auf die Welt kommt“,4 erläutert die Sexualforscherin Hertha Richter-Appelt. In Deutschland werden demnach jährlich zwischen 150 und 340 geschlechtsvariante Kinder geboren.5 Bis in die Mitte der 1980er-Jahre wurden nach der „optimal gender policy“ im Säuglingsalter geschlechtsangleichende Operationen durchgeführt. Dieses Vorgehen basierte auf der Annahme des Psychologen John Money aus den 1950er-Jahren, nach der es für Kinder vorteilhafter sei, wenn sie eindeutig einem Geschlecht zugeordnet würden. Oftmals hatte diese Praxis nachteilige Auswirkungen. Nieschlag äußert dazu: „Diese Menschen sind es, die sich heute in Selbsthilfegruppen zu Wort melden. Daher weiß man jetzt, dass die damals unter sozialem Druck häufig vorschnellen Entscheidungen über die später nicht revidierbaren Eingriffe an den Geschlechtsorganen für diese Betroffenen ein permanentes traumatisches Erleben zur Folge hatten.“6 Nach dem reformierten Personenstandsgesetz (2013) war es möglich, die Eintragung des Geschlechts offen zu lassen. Mit dieser Änderung begann die gesetzliche Beachtung geschlechtsvarianter Personen. Zwar hatte der deutsche Ethikrat 2012 in seiner Stellungnahme die Eintragung „anders“ als dritte Geschlechtsoption vorgeschlagen, da laut dem Psychologen Michael Wunder mit einem offenen Geschlechtseintrag suggeriert würde, dass intersexuelle Menschen kein Geschlecht hätten: „Intersexuelle Menschen haben aber natürlich ein Geschlecht – ein anderes, was aber ganz unterschiedlich sein kann.“7 Interessenverbände kritisierten jedoch, dass durch diese Regelung des offenen Eintrags Operationen und Hormontherapien eher befürwortet würden, weil Eltern ihrem Kind eine Geschlechtszuweisung ermöglichen möchten. Oft gab es keine medizinische Notwendigkeit für Geschlechtsangleichungen, und laut Interessenverbänden hätte der Wunsch nach Normalität Eltern und Ärzte zu solchen Eingriffen veranlasst. Geschlechtsvariante Menschen kritisieren immer wieder diese kosmetischen Behandlungen von Säuglingen und Kindern, die allein der Geschlechtsanpassung dienen.
Schwierige Rechtsprechung
Nach einer weiteren Reform des Personenstandsgesetzes aus dem Jahr 2019 kann für geschlechtsvariante Kinder „divers“ als positiver Geschlechtseintrag gewählt werden. Geschlechtsvariante Jugendliche können seither ab dem Alter von vierzehn Jahren entsprechende Eintragungen und Änderungen ihrer Vornamen – mit der Zustimmung der Eltern – beim Standesamt beantragen. Sollten die Eltern ihre Genehmigung verweigern, kann ein Familiengericht eine Entscheidung treffen. Für Kinder müssen diese Erklärungen seitens der Sorgeberechtigten erfolgen.
Ein weiteres Gesetz, das geschlechtsvarianten Kindern mehr geschlechtliche Selbstbestimmung gewähren soll, ist das im Mai 2021 in Kraft getretene „Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“. Dieses Gesetz verbietet kosmetische Operationen an nicht einwilligungsfähigen Kindern. Lediglich Ausnahmen sind erlaubt, wenn eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Kindes besteht. Können Eingriffe zum Wohl des Kindes nicht bis zur Einwilligungsfähigkeit aufgeschoben werden, müssen Eltern sowie ein Familiengericht diesen zustimmen. Vor der Verabschiedung wurde der Gesetzesentwurf mit einer Sachverständigenkommission diskutiert. Während der Expertenkreis aus Rechtswissenschaft und Psychologie das grundsätzliche Operationsverbot begrüßten, stieß es bei Ärztinnen und Ärzten auf Kritik. Die gerichtliche Zustimmung wurde von ihnen als Hürde angesehen. Schon 2020 hat die Bundesärztekammer gegen ein generelles Verbot von Operationen argumentiert: „Ein grundsätzliches Operationsverbot werde der breiten Varianz von geschlechtlichen Ausprägungen der Betroffenen nicht gerecht und entspreche nicht dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenschaft.“8 Clemens Kamrath, Oberarzt am Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Gießen und Marburg, erklärt: „Beispielsweise profitierten Mädchen mit Androgenitalem Syndrom (AGS) oftmals von einer frühen Operation, die ihnen eine normale sexuelle Funktion und damit eine normale Pubertät ermögliche.“9
Das Gesetz wird vom Bundesverband Intergeschlechtliche Menschen als „ein weiterer Meilenstein hin zur Anerkennung von intergeschlechtlichem Leben in Deutschland“10 bezeichnet. Das Alter der Einwilligungsfähigkeit wird durch das Gesetz nicht festgelegt, und Eltern sowie die Behandelnden beurteilen, ob ein Kind oder Jugendlicher die Konsequenzen seiner Entscheidung abwägen kann. Der Bundesverband Intergeschlechtliche Menschen kritisiert, dass die Einwilligungsfähigkeit nicht geprüft wird. Er sieht hier eine erhebliche Schwachstelle im Gesetz, da Minderjährige eventuell Entscheidungen aufgrund „gesellschaftlichen Normierungsdrucks“ treffen könnten, weshalb er eine externe Instanz zur Überprüfung der Einwilligungsfähigkeit empfahl. Darüber hinaus wird von Menschenrechtsorganisationen und Interessenverbänden die Möglichkeit bemängelt, geschlechtsangleichende Eingriffe im Ausland vornehmen zu lassen; kritisiert wird auch die notwendige Voraussetzung einer Diagnose der Variante der Geschlechtsentwicklung, um als Kind oder Jugendlicher überhaupt Schutzanspruch durch dieses Gesetz zu haben.
Transgeschlechtliche Kinder
Identifizieren sich Personen nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht und fühlen sich deshalb im falschen Körper, wird dieses Phänomen als Transgeschlechtlichkeit oder Transsexualität bezeichnet. Die Pathologisierung und Einstufung als psychische Störung ist seit 2022 durch die Weltgesundheitsorganisation aufgehoben, indem sie dieses Phänomen als Geschlechtsinkongruenz klassifiziert. In der Psychologie wird das Leiden unter dieser Inkongruenz als Genderoder Geschlechtsdysphorie beschrieben. Es gibt Kinder, die bereits im Alter ab zwei oder drei Jahren ihr Geburtsgeschlecht ablehnen, eigene Namen für sich wählen und Spielzeug bevorzugen, das mit dem Gegengeschlecht in Verbindung gebracht wird.
In den letzten Jahren ist ein enormer Anstieg der Zahl geschlechtsinkongruenter und -dysphorischer Minderjähriger festzustellen. Exemplarisch dafür steht eine schwedische Klinik, die in der Zeit von 2008 bis 2019 den Anstieg von achtzig auf 1.190 Betroffene dokumentierte.11 In einer britischen Klinik wird sogar von einem Anstieg um 4.500 Prozent zwischen 2009 und 2016 berichtet.12 Nicht eindeutig geklärt ist, ob es sich dabei um ein Modephänomen handelt, das durch die mediale Aufmerksamkeit angefacht wird, oder ob die zunehmende Berichterstattung eher ermutigend für die Betroffenen wirkt. Von einigen Experten aus der Fachwelt wird eine „soziale Ansteckung“ konstatiert; sie sprechen von Rapid-Onset Gender Dysphoria, von einer schlagartig einsetzenden Geschlechtsdysphorie. Laut Interessenverbänden sind die optimierten Outing-Strukturen für diesen Anstieg verantwortlich.
Temporäre Irritationen oder tatsächliche Transidentitäten?
Alexander Korte, der als Kinder- und Jugendpsychiater Betroffene behandelt, beschreibt die geschlechtlichen Stereotype als ursächlich für diese Entwicklung: „Die Gesellschaft darf nicht länger auf Zehenspitzen um die Tatsache herumschleichen, dass die Anzahl der sich gegengeschlechtlich identifizierenden Minderjährigen in den letzten Jahren dramatisch gestiegen ist und dass es sich weit überwiegend (zu mehr als 80 Prozent) um biologische Mädchen handelt, die meist im Rahmen einer pubertären Krise zu der oft irrigen Annahme gelangen, ,im falschen Geschlecht‘ zu sein – vermutlich, weil sie im besonderen Maße unter den Erwartungszwängen eines rigiden Geschlechterrollenmodells leiden und/oder angesichts des herrschenden Schönheits- und Schlankheitsideals größere Schwierigkeiten in der Akzeptanz ihres sich pubertätsbedingt verändernden Körpers haben.“13 Jungen, so der Mediziner, seien oftmals mit einer transidenten Zuschreibung konfrontiert, da ihr Verhalten vom sozialen Umfeld als untypisch für das männliche Geschlecht eingeordnet wird: „Einem Jungen, der sich nicht geschlechtsrollenkonform verhält, wird suggeriert, er sei ,im falschen Körper‘ und eigentlich ein Mädchen. Ein solches Vorgehen nimmt den Betroffenen die Möglichkeit, den eigenen Geschlechtskörper zu akzeptieren, als Teil der eigenen Identität wertzuschätzen und gegebenenfalls die entscheidenden Erfahrungen für eine homosexuelle Identitätsfindung zu machen“14, fasst Korte zusammen.
Der Psychoanalytiker Bernd Ahrbeck sieht die Transbewegung in der Verantwortung, die sich zwar für die Interessen von transidenten Personen einsetze, aber transaffirmativ auf Minderjährige einwirke, indem sie eher positive Effekte einer Transition vermittle. Belegt ist, dass der transaffirmative Umgang mit Kindern und Jugendlichen Einfluss auf die Transitionsentscheidung hat. Die Psychologin und Fachjournalistin Marion Sonnenmoser weist auf eine sehr geringe Anzahl derjenigen hin, die tatsächlich transsexuell seien: „Nur bei etwa zwei bis 20 Prozent bleibt das transidente Empfinden auch in der Adoleszenz weiter bestehen, bei der Mehrzahl verliert es sich hingegen mit zunehmendem Alter.“15 Ben Krischke schlussfolgert in dem Artikel „Kulturkampf ums Geschlecht“: „Bestätigt man den Nachwuchs nicht ausschließlich in dem Wunsch, das Geschlecht wechseln zu wollen, erledigen sich die meisten Fälle von Geschlechtsdysphorie im Laufe der Pubertät von selbst.“16 Positive Auswirkungen von Umwandlungen auf das persönliche Wohlbefinden und die empfundene Lebensqualität sind nicht zwangsläufig gegeben. Personen, die keine Erfüllung in einer Umwandlung gefunden haben, warnen vor überstürzten Entscheidungen. Schwierig sei die Unterscheidung zwischen temporären Irritationen, die vor allem in der Pubertät auftreten würden, und tatsächlichen Transidentitäten.
Die Sozialwissenschaftlerin Marion Felder vertritt deshalb folgende Position: „Ich bin überzeugt, dass die Frage, ob ein Jugendlicher wirklich einen transsexuellen Weg einschlägt, in den allermeisten Fällen erst beantwortet werden kann, wenn dieser zumindest die Pubertät durchlaufen hat. Denn da verändert sich noch einmal sehr viel.“ Die Pubertät, so die Meinung auch von Expertinnen und Experten, die voreiligen Hormonbehandlungen und Pubertätsblockern ablehnend gegenüberstehen, sei besonders für Jugendliche wichtig. Erst danach könne eine tatsächliche Transgeschlechtlichkeit identifiziert werden.
Geschlechtliche Selbstbestimmung per Gesetz
Die Auswirkungen von Pubertätsblockern sind bislang nicht hinreichend erforscht. Die Fachwelt diskutiert gerade kontrovers über ihre Auswirkungen und darüber, ob sie einen gesicherten und angemessenen Therapieansatz darstellen. Während Fürsprecher gerade ihre Reversibilität betonen, warnt die Gegenseite vor Pubertätsblockern als Wegbereiter für den weiteren irreversiblen Transitionsweg. Die Medizinjournalistin Martina Lenzen-Schulte fasst zusammen: „Mit der medikamentösen Blockade der umwälzenden hormonellen, neuronalen, mentalen und psychischen Entwicklungen, wie sie die Pubertät mit sich bringt, beginnt inzwischen in vielen Fällen der Weg in die angestrebte Angleichung von einem zur Entwicklung in eine Frau angelegten Körper an den eines Mannes und umgekehrt.“17
Das von der Ampelregierung geplante Selbstbestimmungsgesetz soll allen Personen voraussetzungslos eine Änderung des Geschlechtseintrags ermöglichen. Für temporär geschlechtsinkongruente Minderjährige stellt das neue Gesetzesvorhaben allerdings eine Gefahr dar. Hier werden Anreize geschaffen, sich noch vor der Pubertät mit dem Gegengeschlecht zu identifizieren.
Vor dem Einsetzen der Pubertät, so die Experteneinschätzung, können Minderjährige keine nachhaltigen Entscheidungen zu ihrer Geschlechtsidentität treffen. Damit schafft der Gesetzgeber die Grundlage für weitere geschlechtsangleichende medizinische irreversible Schritte. Die Möglichkeit, ab vierzehn Jahren eine selbstbestimmte Geschlechtsidentität zu wählen, legt das rechtliche Fundament für eventuell folgende irreversible medizinische Eingriffe, die jedoch nicht in allen Fällen den Bedürfnissen der betroffenen Personen entsprechen. „Wenn das Selbstbestimmungsgesetz kommt und sich auch an anderen Stellen diese affirmative Haltung weiter durchsetzt, wird das sehr viel Unglück produzieren“18, resümiert Ahrbeck.
Die Altersgrenze im Interesse von Kindern und Jugendlichen und zum Schutz ihrer freien Persönlichkeitsentwicklung sollte daher angehoben werden. Zudem ist es problematisch, dass das geplante Gesetz beide Personengruppen – Inter- und Transgeschlechtliche – in einem Rechtsrahmen gemeinsam adressiert und nicht die spezifischen Bedarfe der betroffenen Minderjährigen angemessen berücksichtigen wird.
Bereits im Jahr 2020 hat die Bundesärztekammer dargelegt, dass für beide Gruppen eigene gesetzliche Regelungen notwendig sind. Der Gesetzgeber sollte sich intensiver mit den Folgen befassen, die dieses Gesetz für Kinder und Jugendliche hat und spezifisch auf die unterschiedlichen Bedarfe von inter- und transgeschlechtlichen Minderjährigen blicken. Ihre Persönlichkeitsentwicklung muss durch den Gesetzgeber geschützt werden – und das gerade im Sinne einer geschlechtlichen Selbstbestimmung.
Dana Fennert, geboren 1980 in Greifswald, promovierte Politikwissenschaftlerin, Referentin Gleichberechtigung und gesellschaftliche Vielfalt, Hauptabteilung Analyse und Beratung, Konrad-Adenauer-Stiftung.
1 Dabei handelt es sich um eine konsensbasierte Leitlinie („k“), die einen strukturierten Prozess der Konsensfindung durchlaufen hat. Die S2k-Leitlinie wird von einer für das jeweilige Fachgebiet repräsentativen Kommission erstellt, www.gesundheitsinformation.de/was-sind-leitlinien.html [letzter Zugriff: 09.12.2022].
2 Vgl. Oliver Tolmein: Medizin und Rechte intergeschlechtlicher Menschen, https://inter-nrw.de/medizin-und-rechte-intergeschlechtlicher-menschen/ [letzter Zugriff: 09.12.2022].
3 Eberhard Nieschlag, zitiert nach Eva Richter-Kuhlmann: „Varianten der Geschlechtsentwicklung: Junge, Mädchen oder ‚anderes‘“, in: Deutsches Ärzteblatt, 112 (13), 27.03.2015, A566–A568, A567.
4 Hertha Richter-Appelt, zitiert nach Christiane Meister: „Junge, Mädchen, oder keins von beidem“, in: Zeit Online, 01.11.2013, www.zeit.de/wissen/2013-10/intersexualitaet-geschlechtsangabepersonenstandsgesetz-aenderung/komplettansicht [letzter Zugriff: 09.12.2022].
5 Eva Richter-Kuhlmann, a. a. O., 2015, A568, siehe En. 3.
6 Eberhard Nieschlag, zitiert nach ebd., A567.
7 Michael Wunder, zitiert nach Christiane Meister, a. a. O., siehe En. 4.
8 Deutsches Ärzteblatt: Bundesärztekammer gegen grundsätzliches Operationsverbot an Kindern mit unklarem Geschlecht, 10.03.2020, www.aerzteblatt.de/nachrichten/110867/Bundesaerztekammer-gegen-grundsaetzliches-Operationsverbot-an-Kindern-mit-unklarem-Geschlecht [letzter Zugriff: 09.12.2022].
9 Clemens Kamrath, zitiert nach ebd.
10 Intergeschlechtliche Menschen e.V., Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“, Pressemitteilung, 26.03.2021, https://im-ev.de/pm-2021-03-26-gesetz-vdg/ [letzter Zugriff: 09.12.2022].
11 Judith Blage: „Warum wollen immer mehr Mädchen Männer werden? Transfrau Nadia Brönimann warnt junge Menschen vor leichtfertigen Geschlechtsangleichungen“, in: Neue Zürcher Zeitung, 16.01.2022.
12 Ebd.
13 Alexander Korte: „Kehren wir zurück zu einem Dialog – dem Kindeswohl und der Wissenschaft zuliebe“, in: Die Welt, 22.06.2022, www.welt.de/debatte/kommentare/article239506163/Transgender-Debatte-Kehren-wir-zurueck-zu-einem-Dialog.html [letzter Zugriff: 09.12.2022].
14 Ebd.
15 Marion Sonnenmoser: „Transidentität bei Kindern und Jugendlichen: Im falschen Körper geboren“, in: Deutsches Ärzteblatt, Nr. 9 / 2020, S. 403–405, S. 403.
16 Ben Krischke: „Kulturkampf ums Geschlecht“, in: Cicero, 08.2022, S. 16–25, S. 22.
17 Martina Lenzen-Schulte: „Transition bei Genderdysphorie: Wenn die Pubertas gestoppt wird“, in: Deutsches Ärzteblatt, 119 (48), 2022, A2134–A2142, A2136.
18 Bernd Ahrbeck, zitiert nach Ben Krischke, a. a. O., 2022, siehe En. 16, S. 22 f.