Grundgesetz als Werbeträger
Eine Staatsziel Tierschutz liefe auf ein unerfüllbares Versprechen des Verfassungsgebers hinaus
Die Verankerung des Staatszieles Tierschutz im Grundgesetz hätte allenfalls symbolischen Charakter; sie würde die Gestaltungsmacht von der Politik auf die Gerichte verschieben.