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Erfahrungsbericht eines Berliner Hauptkommissars

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Immer häufiger berichten Medien in Deutschland über sogenannte No-go-Areas. Auch große Teile der Bevölkerung sind davon überzeugt, dass es Bezirke, Straßenzüge und öffentliche Verkehrsmittel gibt, die man besser meidet, um nicht Opfer einer Straftat zu werden. Diese Empfindungen werden durch eigene Negativerfahrungen und Berichte anderer Betroffener verstärkt.

Dass es tatsächlich „No-go-Areas“, also rechtsfreie Räume, gibt, kann ich aus meiner dienstlichen Erfahrung nicht bestätigen. Zwar versuchen einzelne Gruppierungen, bestimmte Gebiete für sich zu beanspruchen oder zu kontrollieren, es ist ihnen jedoch zumindest bisher nicht gelungen, die Ordnungsbehörden gänzlich zu verdrängen. Fakt ist jedoch, dass besonders drei Gruppen in diesem Zusammenhang negativ auffallen.

Zur ersten Gruppe zählen Linksextreme, zumeist Angehörige der sogenannten Antifa. Sie titulieren Bezirke und Straßenzüge als „bullenfrei“, besetzen Häuser und Grundstücke oft unter Anwendung massiver Gewalt, zünden Autos von angeblichen „Kapitalisten“ an und begehen zahlreiche Sachbeschädigungen, die enorme Schadenssummen verursachen. Ihre Begründung liegt meist in der Durchsetzung ihrer vermeintlich hehren politischen Absichten. Eigentliches Ziel ist jedoch die Abschaffung des verhassten Staatsapparates. Dies verkünden sie nicht nur lautstark, sondern verdeutlichen es auch dadurch, dass sie wiederholt Angriffe auf die Polizei als Vertreter dieses Staates verüben.

Aus unverständlichen Gründen führen Vorgaben aus der Politik vielfach dazu, dass sich die Polizei aus diesen Arealen zurückziehen muss und ihr staatliches Gewaltmonopol nicht ausüben kann, sodass tatsächlich zumindest zeitweise rechtsfreie Räume bleiben. Nicht in gleichem Maße problematisch sieht es bei Auswüchsen von Rechtsextremen aus. Auch sie terrorisieren die Bevölkerung oft massiv, erhalten aber erfreulicherweise, bis auf wenige Ausnahmen, keine Unterstützung durch die Politik. So gelingt es der Polizei meist, diesen „Spuk“ schnell und entschieden zu beenden.

Rauschgifthandel in Parkanlagen

Bei der zweiten Gruppe handelt es sich um Gesetzesbrecher, die öffentliche Räume in Beschlag nehmen, um lukrativen Rauschgifthandel zu betreiben. In Berlin sind davon annähernd alle größeren Parkanlagen im Innenstadtbereich betroffen. Nach meinen konkreten Erfahrungen im Jahnpark in Neukölln und im Görlitzer Park in Kreuzberg ist der Handel mit sogenannten weichen Drogen wie Haschisch und Marihuana dort fest in der Hand von Schwarzafrikanern. Es handelt sich in der Regel um abgelehnte Asylbewerber mit Bleiberecht, auf den Bescheid ihres Asylantrags Wartende oder sich hier illegal Aufhaltende. Hinzu kommen einige arabischstämmige Dealer, die harte Drogen wie Heroin und Kokain verkaufen. Alle polizeilichen Maßnahmen, die ich teilweise über Jahrzehnte mit ausführen beziehungsweise leiten durfte, liefen ins Leere und waren bis auf kurzfristige Verdrängungseffekte erfolglos. Gründe dafür sind die enorme Nachfrage und die fast unbegrenzte Verfügbarkeit durch einen kaum zu kontrollierenden Drogenschmuggel. Zudem ist es den politisch Verantwortlichen bisher nicht gelungen, die sich illegal Aufhaltenden oder bereits abgelehnte Asylbewerber, die wiederholt als Drogendealer festgenommen werden, konsequent in ihre Heimatländer abzuschieben. Aktuell zeichnet sich aber eine Wende, zumindest im Auslieferungsverfahren mit dem Libanon, ab. Die Presse berichtet über ein gemeinsames Kommuniqué mit dem Land. Erste Abschiebungen sollen bereits organisiert sein.

Diese Art des Rauschgifthandels ist Organisierte Kriminalität, die mit einfachen polizeilichen Maßnahmen nicht effektiv bekämpft werden kann. So sind die Hintermänner, die meist aus Südostasien oder Südamerika stammen und von dort aus agieren, schwer zu ermitteln, geschweige denn zu überführen.

Schon das Vorgehen der Kleinsthändler in den Parks ist äußerst konspirativ, um polizeiliche Fahndungserfolge zu verhindern. Somit ist eine Beweisführung, die eine nachhaltige Verurteilung ermöglichen würde, enorm schwierig.

Späher, Ansprecher, Geld- und Bunkerhalter

Ein Beispiel: Zunächst werden in der Nacht Rauschgiftdepots im Park angelegt. In den Morgenstunden übernehmen mehrere Trupps von zumeist rund zehn Männern das Tagesgeschäft und teilen sich folgende Aufgaben: Zwei Personen dienen als Späher und fahren mit Fahrrädern die Grenzen des Parks ab, um vor Polizeikontrollen zu warnen. Zwei weitere dienen als sogenannte Ansprecher. Sie fragen die Parkbesucher, ob sie Rauschmittel erwerben wollen. Die Interessierten werden zum Geldhalter geschickt, der ihnen Angebot und Preis nennt, das Geld in Empfang nimmt und sie sodann zum Bunkerhalter weitervermittelt. Dieser hat zuvor aus unzähligen, in Erdgruben vergrabenen Kleinstdepots die verlangte Rauschgiftmenge entnommen und übergibt sie dem Käufer. Parallel dazu hat auch der Geldhalter eilig den Verkaufserlös in nahegelegenen Gebüschen versteckt. Das Geschäft ist abgeschlossen.

Die Täter prägten die Art und Weise des Aufteilens einzelner Aufgaben innerhalb dieser Strukturen durch die Erkenntnisse aus Gerichtsprozessen und verfeinern sie stetig. Die Dealer wissen, dass sie nur dann längere Gefängnisstrafen fürchten müssen, wenn bewiesen werden kann, dass sie gemeinschaftlich handeln oder ein Einzelner mit einer nicht unerheblichen Rauschgiftmenge festgenommen wird. Natürlich gäbe es Mittel und Wege, diesen Rauschgifthandel effektiver zu bekämpfen – etwa durch Videoüberwachung der bekannten Verkaufs plätze und eine dementsprechend gute Beweisführung, wie sie uns die Politik für einige Wochen genehmigte. Aber eben nur kurzfristig; dann wurde sie aus Datenschutzgründen wieder verboten. Dass diese gesetzwidrigen Handelstätigkeiten in den Parks und da rüber hinaus in den anliegenden Straßen bei vielen Bürgern den Eindruck erwecken, dass dort „No-go-Areas“ entstanden sind, ist aufgrund der Masse der dort agierenden Dealer, ihres aggressiven Auftretens und begleitender Straftaten, wie Raub und Körperverletzungsdelikten, nicht verwunderlich.

Kurdisch-libanesische Clans

Wie in meinem Buch Sie kennen keine Grenzen mehr beschrieben, lautet das Motto und der Antrieb dieser dritten Gruppe: „Immer frecher, skrupelloser, gewalttätiger und gieriger!“ Aufgrund ihrer nach außen nahezu völlig abgeschotteten Clanstrukturen, ihres Zusammenhalts, ihrer Mannstärken, die häufig mehrere Hundert Personen umfassen, und ihrer Brutalität halten diese Großfamilien in vielen Städten mittlerweile Teile der Organisierten Kriminalität fest in ihren Händen. Unmittelbar nach ihrer Ankunft in Deutschland fanden sie ideale Voraussetzungen, um einheimische Kriminelle zu verdrängen und deren lukrative Geschäftsfelder wie Rauschgift, Medikamenten und Menschenhandel, Zuhälterei, Schutzgelderpressung, Raubüberfälle sowie schwere Einbruch und Bandendiebstähle zu übernehmen.

Falsch verstandene Toleranz

Die Aufzählung ist mit Sicherheit nicht vollständig und benennt nur die Delikte und Personengruppen, mit denen ich es in meinem Berufsleben zu tun hatte. Da sie Parallelstrukturen zu unserem Staat aufbauten und eine Identifikation mit selbigem strikt ablehnen, akzeptieren sie auch unser Rechts und Wertesystem nicht! Leicht gemacht wurde es ihnen durch eine von den politischen Entscheidungsträgern über Jahre praktizierte, falsch verstandene Toleranz gegenüber diesen angeblichen Bürgerkriegsflüchtlingen. Rechtzeitige Warnungen über ihre verbrecherischen Aktivitäten, die wir regelmäßig in Richtung Politik sandten, wurden überhört, als rassistisch abgestempelt oder als übertrieben dargestellt.

So stellten meine Mitarbeiter und ich als ehemaliger Leiter einer Polizeieinheit zur Verbrechensbekämpfung fest, dass wir bis in die dritte Generation hinein die gleichen gesetzwidrigen Verhaltensmuster in diesen Großfamilien miterleben mussten. Bereits dreizehnjährige Teenager raubten ihren Mitschülern Handys, Jacken und Turnschuhe und fielen oft schon im Grundschulalter als gewaltbereit auf. Als Jugendliche gingen sie dann dazu über, massive Einbrüche zu begehen.

Diese liefen unter anderem so ab: Zunächst beschafften sie sich leistungsstarke Autos, die meist von den älteren Brüdern angemietet wurden. Anschließend entfernten sie gusseiserne Gullydeckel von Fahrbahnrändern und warfen sie in die Schaufenster von Bekleidungsgeschäften oder Elektroläden. Binnen Minuten verstauten sie hochwertige Waren in mitgebrachte Bettlaken, stiegen in die Autos, fuhren zu ihren Hehlern und machten die Ware zu Bargeld. Nun begann der „eigentliche Spaß“, wie sie uns bei nachträglichen Festnahmen kraftstrotzend und rotzfrech entgegenschrien: „Was wollt ihr Bullen denn, wir haben ein tolles Leben! Wir fahren mit super Schlitten durch die Gegend, haben Kohle, mieten uns polnische Nutten, besorgen uns Viagra und bumsen die ganze Nacht in den schönsten Hotelbetten Berlins!“

Tatsächlich waren das, wie unsere Ermittlungen unzählige Male ergaben, nicht nur dumme Sprüche. Leider blieben die Strafen immer am untersten Level, und so setzten die Clanmitglieder die zweifelhaften Karrieren als Straftäter fort. Sie plünderten nun Geschäfte vollständig aus und schafften das Diebesgut in Lastwagen weg. Wir erlebten, dass Läden mit Hochzeitsartikeln und Elektrowaren komplett leergeräumt wurden und die Besitzer in Konkurs gehen mussten. Konnten wir die Täter auf frischer Tat festnehmen, zog die Justiz aus meiner Sicht oft nicht mit. Merkbare Haftstrafen waren eine Seltenheit, und so steigerten sich die kriminellen Energien erneut. Jetzt fuhren die Täter rücksichtslos mit gestohlenen Autos in die Schaufenster von Elektrogroßmärkten und Juwelieren. Ohne den geringsten Skrupel überfielen Mitglieder dieser Clans das Kaufhaus des Westens, gruben sich in die Tresorkeller einiger Banken und raubten die 100 Kilo schwere „Big Maple Leaf“-Goldmünze aus dem Bode-Museum.

„Im Knast wird man erst zum richtigen Mann“

Die Clans haben sich längst auf die Arbeitsweisen der Ermittler eingestellt, kennen die Strafprozessordnung genau und durchschauen, wie man nennenswerte Haftstrafen vermeidet. Beispielsweise setzen sie für den Straßenhandel mit Rauschgiften wie Heroin und Kokain Kinder beziehungsweise Jugendliche, die sich als Kinder ausgeben, ein. In dem Wissen, dass diese nicht strafmündig sind oder nur mit einer geringen Jugendstrafe zu rechnen haben, fälschen sie deren Altersangaben in den Pässen. Die Clanchefs als eigentliche Drahtzieher bleiben im Hintergrund und werden selten belangt, denn Aussagen gibt es so gut wie keine! Ein beliebter Spruch unter diesen Familienoberhäuptern lautet: „Im Knast wird man erst zum richtigen Mann!“

Abschließend möchte ich aufzeigen, wie unverschämt sich einzelne dieser Sippenmitglieder in ihren Wohngebieten verhalten. Ein drei Zentner schweres und über 1,90 Meter großes Clan-Familienoberhaupt brüllte bei einer normalen Ahndung seiner Verkehrsordnungswidrigkeit, nämlich des Parkens auf dem Gehweg, die einschreitenden Kollegen mit den Worten an: „Ich bin Achmed, wisst ihr nicht, wer ich bin? Mir gehört der Kiez, macht, dass ihr wegkommt!“ Diese Worte wiederholte er im Brustton der Überzeugung dreimal. Jene Art der eigenen Überzeugung, über dem Gesetz zu stehen, ist in diesen kriminellen Clans mittlerweile von Jung bis Alt verinnerlicht. Polizeiliche Anordnungen werden infrage gestellt, missachtet oder gewaltsam verhindert. Es treten sogar ganz offen sogenannte Friedensrichter auf, die erkennbar eine Paralleljustiz vertreten.

Zur Sprengung dieser kriminellen Clanstrukturen müssen Spezialisten der Polizei und der Justiz kleinste Vergehen rigoros ahnden, merkbare Strafen verhängen, mögliche Abschiebungen konsequent durchführen und eine Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung entschieden betreiben. Selbstverständlich gehören auch modernste technische sowie angemessene personelle Ausstattungen dazu.

Mein Fazit: Wenn Recht und Gesetz nicht für jedermann gleichermaßen gelten, ist unsere Demokratie gefährdet, und „No-go-Areas“ werden für unser Land dann wirklich zum Alltag gehören!

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Karlheinz Gaertner, geboren 1952 in Berlin, Polizeihauptkommissar a. D., Sachbuchautor.

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