Richtig „rangeklotzt“ haben die Menschen und ihre Helfer in den Flutkatastrophengebieten. Dennoch steht der Wiederaufbau gerade erst am Anfang. Beispielsweise werden viele Betroffene, die in ihren beschädigten Häusern wohnen, bis zum Winter keine neue Heizung haben.
Die Verordnung für die Aufbauhilfe des Bundes über ein Sondervermögen von dreißig Milliarden Euro ist am 16. September 2021 in Kraft getreten. Auch diese enorme Summe verdeutlicht, wie viel noch zu tun bleibt.
Die Fotos zeigen die Altstadt von Ahrweiler, kurz nach der Flut (rechts) und vier Wochen später (links).
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