Asset-Herausgeber

Über die Digitalisierung der Verwaltung

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Familien können in Österreich seit 2015 antragslos Kindergeld beziehen. Die Geburtsdaten aus dem zentralen Personenstandsregister werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Kein Gang auf das Amt, keine Wartezeit, keine Bearbeitungsgebühr. Dieses Beispiel verdeutlicht, wie Bürger und öffentliche Verwaltung durch die Digitalisierung profitieren können. Sie vereinfacht, beschleunigt und erleichtert Arbeitsabläufe. Doch der Übergang von der konventionellen zur digitalen Verwaltung erfolgt nicht nahtlos. Wie meistens bei der Einführung neuer Technologien überlappen sich Altes und Neues. Was ist zu tun, um traditionelle Formulare endgültig durch elektronische Angebote und aufwendige Amtsgänge durch Mausklicks zu ersetzen?

Es kann nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Geburtsurkunde mehrfach vorlegen müssen, obwohl die darin enthaltenen Informationen der Verwaltung bereits seit Geburt vorliegen. Es muss zum Grundsatz der Verwaltungsarbeit werden, Daten lediglich einmal zu erheben, in ihrer Qualität fortlaufend zu sichern und mehrfach zu nutzen („Once-Only“-Prinzip).

Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode die rechtlichen, ökonomischen und institutionellen Voraussetzungen für einen gemeinsamen digitalen Aufbruch von Bund, Ländern und Kommunen geschaffen. Im europäischen Vergleich zählt Deutschland bei der Digitalisierung der Verwaltung bislang jedoch nicht zu den Spitzenreitern. Länder wie Dänemark oder Österreich zeigen, was mit einer konsequenten Digitalisierung erreicht werden kann. Wenn unser Rückstand aufgeholt werden soll, reicht es nicht, einen vergleichbaren Weg zu beschreiten. Wir müssen uns deutlich größere Schritte vornehmen.

Bürgerorientierung und Onlinezugangsgesetz

Bei der Digitalisierungspolitik haben wir den Nutzen und die Nutzungsfreundlichkeit für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in den Vordergrund gestellt. Wir verstehen es als unsere Aufgabe, das Potenzial der Digitalisierung zum Wohl des Gemeinwesens zu erschließen. Dies erfordert die Bereitschaft, umzudenken und umzulernen: Offenheit anstelle von Abschottung, Kooperation anstelle von Silodenken und ein demokratisches Amtsverständnis, das den Bürger als Partner begreift, sind die Prinzipien einer Verwaltung der Zukunft.

Wo immer möglich, müssen Verfahren und Verwaltungsprozesse automatisiert und ohne aktives Zutun des Bürgers abgewickelt werden („Non-Stop-Government“). Ziel ist eine „daten-getriebene Verwaltung“, deren Register und Datenbanken sinnvoll und unter Berücksichtigung von datenschutzrechtlichen und Datensicherheitsanforderungen miteinander vernetzt sind. Wenn wir uns die Digitalisierung in der Verwaltung ansehen, dann gibt es heute einzelne gute digitale Lösungen für die unterschiedlichen Anliegen. Aber wir haben diese Angebote weder flächendeckend in jeder Kommune und in jedem Bundesland noch für jedes Anliegen.

Um diese Defizite zu beheben, hat die Bundesregierung das Onlinezugangsgesetz (OZG) geschaffen. Das OZG verpflichtet alle staatlichen Ebenen, ihre Verwaltungsleistungen künftig komplett online anzubieten. Wir wollen die bereits vorhandenen Lösungen schnell bundesweit nutzbar machen. Damit erlangen wir ein besseres und breiteres Angebot, als wenn jede Verwaltungseinheit ihre Anliegen eigenständig digitalisiert. Am Ende müssen Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen gemeinsam zugänglich machen und Leistungsstandards vereinheitlichen. Mit der Umsetzung des OZG hat die Bundesregierung eine der größten E-Government-Initiativen in Europa angestoßen. Die Ziele des OZG sind innerhalb von fünf Jahren umzusetzen.

Portalverbund und Digitalisierungsprogramm

Herzstück der OZG-Initiative ist der sogenannte Portalverbund, eine gemeinsame Digitalisierungsplattform für die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Er besteht aus folgenden Bausteinen:

  • Unternehmens beziehungsweise lebenslagenorientierten Verwaltungsportalen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene,
  • intelligenter Verknüpfung der Portale auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, das heißt Abbildung der föderalen Struktur über die Portale,
  • Bürger- und Unternehmenskonten auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene,
  • Basiskomponenten wie Postfach, Single Sign On, E-Payment.
Hierfür setzen wir auf bestehende Lösungen in Ländern oder Kommunen. Eine Neuentwicklung digitaler Lösungen würde zu lange dauern und erfolgt nur im Ausnahmefall.

Ein wichtiges Element des Portalverbunds ist die intelligente Verknüpfung der Verwaltungsportale auf den verschiedenen Ebenen. Ganz gleich, auf welcher Ebene der Bürger einsteigt: Er muss ohne Unterbrechung auf das richtige Portal weitergeleitet werden, um die gewünschten Aufgaben durchführen zu können, und unabhängig davon, in welchem Bürgerkonto er seine Daten speichert, muss ihre Nutzung auf dem Verwaltungsportal seiner Wahl möglich sein. Mit dem Verbund der Verwaltungsportale und der Bereitstellung von Nutzerkonten heben wir den digitalen Reifegrad der Verwaltung auf ein einheitlich hohes Niveau.

Wichtig ist, dass parallel zum Portalverbund immer mehr Verwaltungsleistungen über den Verbund online zur Verfügung gestellt werden. Um dies zu gewährleisten, hat der IT-Planungsrat ein entsprechendes Digitalisierungsprogramm verabschiedet. Das Digitalisierungsprogramm unterstützt folgende Ziele:

Erstens: Je drei konkrete Anliegen von hoher Relevanz für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen werden bis 2018 beispielhaft umgesetzt.

Zweitens: Für jedes Anliegen wird eine bestehende Lösung in die föderale IT-Infrastruktur eingebettet, das heißt, sie ist über den Portalverbund zugänglich, nutzt vorhandene Basiskomponenten und unterstützt standardisierte Schnittstellen.

Drittens: Die digitalisierten Anliegen werden nach 2018 vom IT-Planungsrat für den flächendeckenden Einsatz empfohlen.

Digitalisierungsprojekte der Bundesverwaltung

Zur weiteren Digitalisierung der Verwaltung muss auch der Bund seinen Beitrag leisten. Die wichtigsten Projekte sind die Einführung der elektronischen Gesetzgebung, der elektronischen Akte, der elektronischen Rechnung, der elektronischen Beschaffung sowie der Aufbau eines Bundesportals.

Das Projekt „eGesetzgebung“ soll einen durchgängigen medienbruchfreien Ablauf bei einem Gesetzgebungsverfahren ermöglichen. Bundesgesetze sollen ab 2021 von der Bundesregierung innerhalb einer eGesetzgebungs-Plattform erarbeitet, abgestimmt und über standardisierte Schnittstellen elektronisch im Bundesrat, Deutschen Bundestag und Bundespräsidialamt übergeben werden. Am Ende werden sie dann – ebenfalls elektronisch – im Bundesgesetzblatt verkündet.

Wir wollen das Projekt auch nutzen, um das Thema „ePartizipation“ weiter auszubauen. Es gibt beispielsweise seit Jahren ein papiergebundenes Verfahren der Verbändebeteiligungen bei Gesetzentwürfen. Die Stellungnahmen werden gesammelt, so gut wie möglich gegenübergestellt und berücksichtigt. Die digitale Welt eröffnet deutlich bessere Möglichkeiten einer breiteren Beteiligung bei gleichzeitig sinkendem Aufwand.

Vernetzte Verfahrensabläufe optimieren nicht nur die Gesetzgebungsprozesse, sondern die interne Arbeit der Bundesverwaltung insgesamt. Daher werden wir die elektronische Akte als führendes System in der gesamten Bundesverwaltung bis 2020 gemäß E-Government-Gesetz implementieren. Grundlage für die eAkte der Bundesverwaltung wird ein zentral bereitgestellter IT-Basisdienst sein. Dieser wird nicht nur die reine Aktenablage übernehmen, sondern auch über ein Vorgangsbearbeitungssystem verfügen.

Ein dritter Meilenstein auf dem Weg in die digitale Verwaltung ist die Einführung der eRechnung. Insbesondere für Unternehmen ist sie höchst relevant. Auch hier setzt uns das E-Rechnungs-Gesetz klare Ziele: Es verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber, bis November 2018 elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Hierzu wird auf Bundesebene ein zentrales Rechnungseingangsportal aufgebaut. Außerdem soll die Rechnungsbearbeitung weitgehend zentralisiert und automatisiert werden. Ergänzend dazu steht – auf der anderen Seite des Gesamtprozesses – die eBeschaffung. Ziel ist es hier, die Vielzahl bestehender Systeme in einem zentralen eBeschaffungsportal zusammenzuführen und zu integrieren.

Im Rahmen des Projektes Portalverbund wird der Bund ein neues Verwaltungsportal aufbauen, das die Anforderungen aus dem Portalverbund erfüllt. Es wird unternehmensbeziehungsweise lebenslagenorientiert gestaltet und enthält Basisdienste einschließlich eines Unternehmens- und Bürgerkontos.

Open Government Partnership und Open Data

Die Bundesregierung bekennt sich zum offenen Regierungshandeln. Deutschland nimmt seit Dezember 2016 an der Open Government Partnership (OGP) teil, einem Zusammenschluss von 75 Staaten, die sich für ein offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln einsetzen. Transparente Prozesse, zivilgesellschaftliches Engagement und die Nutzung neuer Technologien zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen sind Schwerpunkte dieser Initiative.

Am 16. August 2017 hat das Bundeskabinett den Ersten Nationalen Aktionsplan beschlossen. In diesem Aktionsplan zeigt die Bundesregierung auf, wie das Regierungs- und Verwaltungshandeln offener, kooperativer und bürgerfreundlicher gestaltet werden kann. Der Aktionsplan hat eine Laufzeit von zwei Jahren und umfasst fünfzehn Verpflichtungen verschiedener Bundesressorts.

Begleitet wird dieser Schritt durch eine Gesetzesinitiative, die Transparenz zum Grundprinzip auch im Umgang mit den eigenen Verwaltungsdaten erklärt. Es ist davon auszugehen, dass die Offenlegung elektronischer Daten der öffentlichen Verwaltung große Potenziale birgt: Unternehmen können mit Open Data neue Geschäftsideen entwickeln und umsetzen. Daher hat das Bundesinnenministerium (BMI) ein „Open-Data-Gesetz“ eingebracht, das am 13. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Es fördert die Bereitstellung von Daten der öffentlichen Verwaltung als Grundlage für neue Geschäftsmodelle und Innovationen in der Verwaltung selbst.

Demokratische Digitalkultur

Erstmals wird damit die Bereitstellung geeigneter Verwaltungsdaten zum Standard erklärt („open-by-default“) und ist somit Aufgabe der Verwaltung. Sie wird erste Erfahrungen sammeln, wie die Offenlegung der Daten funktioniert und wie gut mit den Daten gearbeitet werden kann. Um den Umsetzungsprozess zu begleiten und zu unterstützen, richten wir eine Beratungsstelle ein. Hier können Behörden ihre Probleme platzieren, ihre Erfahrungen teilen und Lösungswege erfragen. Der Dialog mit potenziellen Nutzern in der Zivilgesellschaft und Wirtschaft wird eine wichtige Rolle spielen. Er wird der öffentlichen Verwaltung Anregungen zur Verbesserung geben und ist zudem ein Beispiel für gelebte demokratische Digitalkultur.

Ich bin zuversichtlich, dass Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen in Deutschland ihre Anliegen künftig immer häufiger online erledigen können. Denn die Bundesregierung ist gemeinsam mit den Ländern und Kommunen auf einem guten Weg, die öffentliche Verwaltung in Deutschland flächendeckend zu digitalisieren. In den letzten vier Jahren haben wir die notwendigen Strukturen und gesetzlichen Grundlagen für einen Aufbruch geschaffen und entsprechende Schlüsselprojekte gestartet. Einen nachhaltigen Erfolg erreichen wir aber nur, wenn wir uns an Folgendes halten:

Erstens: Alle staatlichen Ebenen müssen noch intensiver zusammenarbeiten, um eine medienbruchfreie digitale Verwaltungslandschaft zu schaffen.

Zweitens: Der IT-Planungsrat muss die Fäden im föderalen Deutschland zusammenführen und seiner Steuerungsrolle nach innen und außen gerecht werden.

Drittens: Das BMI mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik versteht sich als Motor, der den Digitalisierungsprozess auch künftig erfolgreich steuert.

Viertens: Verwaltungsmodernisierung ist nicht zuletzt eine Frage der Kultur. Nur wenn wir bereit sind, umzudenken und alte Zöpfe abzuschneiden, werden wir digital und transparent arbeiten können.

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Klaus Vitt, geboren 1952 in Hagen, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik.

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